Einladung zum Vortrag
Das badische Landrecht und das badische Rechtswesen im 19. und 20. Jahrhundert
Vortrag von Dr. Reiner Haehling von Lanzenauer, Baden-Baden
Eine Veranstaltung im Rahmen der Vortragsreihe "200 Jahre Baden - Freiheit verbindet"
Donnerstag, 14. September 2006, 19.30 Uhr
Vortragssaal der Badischen Landesbibliothek
- Eintritt frei -
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts stieg die alte Markgrafschaft Baden zum Großherzogtum auf.
Gleichzeitig wurde das Staatsgebiet um das Vierfache vergrößert.
Es bot nunmehr ein kaleidoskopisches Bild,
denn es war aus Bereichen mit unterschiedlichen Traditionen und ungleichen Rechtsordnungen zusammengesetzt.
Jetzt ging es darum, dies zu einem gemeinsamen Staatswesen zu verschmelzen.
So schufen Großherzog Karl Friedrich und seine Berater erst einmal einen dreistufigen Gerichtsaufbau für das ganze Land.
Sodann machte man sich daran, einheitliche Gesetze zu einzuführen. Auf dem wichtigen Gebiet des bürgerlichen Rechts
übernahm Baden das moderne französische Gesetzbuch. Nachdem der Karlsruher Staatsrat Brauer den Gesetzesartikeln
Zusätze angefügt hatte, die der "hierländischen Landesart und Sitte" Rechnung trugen, wurde der Code Napoléon mit
Zusätzen und Handelsrecht als Landrecht für das Großherzogtum Baden verkündet.
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Der französische Code Napoléon (Code Civil) wurde mit einigen Änderungen in Baden als
Badisches Landrecht eingeführt.
Die Abbildung rechts zeigt die Titelseite des Werkes in der Fassung von 1809, herausgegeben von der Hofbuchdruckerei
Müller in Karlsruhe.
Code Napoléon : mit Zusäzen und Handelsgesezen als Land-Recht für das Großherzogthum Baden /
Napoléon <France, Empereur, I.>. - Karlsruhe : Müller, 1809. - XXXIX, 763 S.
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Auf dem Gebiete des Strafrechts galt noch die Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. aus dem Jahre 1532,
wenn auch mit einer ganzen Reihe von mildernden Abänderungen. Diese Carolina wurde um die Jahrhundertmitte in Baden
durch ein zeitgemäßes Strafrecht ersetzt. Um die gleiche Zeit sind Schwurgerichte eingerichtet worden,
um die Bürger an wichtigen Strafurteilen mitentscheiden zu lassen.
Daneben hat man eine auf die regionalen Bedürfnisse abgestellte, aber zentralistisch geleitete Verwaltungsstruktur aufgebaut,
die in der heutigen Form vieler Landkreise noch erkennbar ist. Schließlich hat die badische Verfassung von 1818 erstmals
die Rechte des einzelnen Bürgers gegenüber dem Staate verbindlich festgelegt.
Schon vor zweihundert Jahren sind mithin Grundlagen für Justiz und Verwaltung geschaffen worden, auf denen vieles
fortbestehen konnte bis in unsere Gegenwart. Darstellen möchte all dies der angekündigte Vortrag, an lebendige Beispiele
und prägende Kriminalfälle anknüpfend. Der Referent, früher als Richter und als Staatsanwalt tätig, ist durch
zahlreiche Veröffentlichungen zur Landesgeschichte bekannt.
Dr. jur. Reiner Haehling von Lanzenauer, bis 1993 Richter und Staatsanwalt in Karlsruhe und Baden-Baden,
verfasste zahlreiche Publikationen über juristische, landesgeschichtliche und stadthistorische Themen.
2003 erhielt er die Reinhold-Schneider-Plakette.
Zu dieser Veranstaltung laden wir Sie und Ihre Freunde sehr herzlich ein!
Landesvereinigung Baden in Europa
Arbeitsgemeinschaft für geschichtliche Landeskunde am Oberrhein
Badische Bibliotheksgesellschaft
Badische Landesbibliothek
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