Einladung zum Vortrag
Julius Federer, Rechtshistoriker und Verfassungsrichter (1911-1984)
Vortrag von Prof. Dr. Alexander Hollerbach, Freiburg
Dienstag, 24. Oktober 2006, 19.30 Uhr
Vortragssaal der Badischen Landesbibliothek
- Eintritt frei -
Julius Federer, 1911 in Konstanz geboren, hat an den Universitäten München, Freiburg und Heidelberg
Rechtswissenschaften studiert. Während des Vorbereitungsdienstes war er 1935 auch dem Amtsgericht
Durlach zugewiesen und gehörte in dieser Zeit dem widerständigen Gesprächskreis um Dr. Gerhard Caemmerer
an. Nach kurzer Tätigkeit als Gerichtsassessor schied Federer aus weltanschaulichen Gründen aus dem
Badischen Justizdienst aus und fand eine neue Aufgabe im Erzbischöflichen Oberstiftungsrat in Freiburg.
Nach Kriegsdienst und Gefangenschaft 1947 Wiedereintritt in den (süd-)badischen Justizdienst, alsbald
Richter am Badischen Oberlandesgericht Freiburg sowie im Nebenamt Mitglied des Badischen
Staatsgerichtshofs und Verwaltungsgerichtshofs. In dieser Zeit entstanden namhafte Beiträge zur
Geschichte der Badischen Rechtspflege, die auch heute noch lesenswert sind und die Passion des
Rechtshistorikers sichtbar werden lassen.
Als am 7. September 1951 die ersten Bundesverfassungsrichter von Bundespräsident Theodor Heuss ihre
Ernennungsurkunden erhielten, gehörte hierzu Julius Federer als jüngstes Mitglied des neu geschaffenen
Verfassungsorgans. Im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts war Federer bis 1967 tätig.
Aus gesundheitlichen Gründen verzichtet er auf eine erneute Wiederwahl. Federer äußerte sich
mehrmals zu Grundsatzfragen der Verfassungsgerichtsbarkeit, so auch Ende der Sechziger Jahre zur
umstrittenen Frage der Einführung und Veröffentlichung abweichender Meinungen überstimmter Richter.
In seinen befürwortenden Beiträgen konnte Federer nachweisen, dass das im angloamerikanischen Recht als
dissenting vote bewährte Rechtsinstitut auch im 19. Jahrhundert über mehrere Jahrzehnte in der Badischen
Rechtspflege erfolgreich praktiziert wurde. Heute sind die Minderheitenvoten ein wesentlicher Bestandteil
in der Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts. In seinen letzten Lebensjahren wirkte Federer am Aufbau
des Rechtshistorischen Museums Karlsruhe mit. Über dieses facettenreiche Juristenleben zwischen Freiburg
und Karlsruhe wird Professor Hollerbach berichten.
Prof. Dr. Alexander Hollerbach, geboren 1931 in Gaggenau/Baden. Nach Studium der Rechtswissenschaften und
Vorbereitungsdienst seit 1966 Ordinarius, zunächst Universität Mannheim, ab 1969 Universität Freiburg i. Br.,
Professor für Rechts- und Staatsphilosophie, Geschichte der Rechtswissenschaft u. Kirchenrecht, em.;
zahlreiche Veröffentlichungen zu rechtsphilosophischen, verfassungs- und kirchenrechtlichen Themen.
Zu dieser Veranstaltung laden wir Sie und Ihre Freunde sehr herzlich ein!
Rechtshistorisches Museum Karlsruhe e.V.
Badische Bibliotheksgesellschaft
Badische Landesbibliothek
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