Badische Landesbibliothek
   


Einladung zum Vortrag

Liberalismus in Baden. Die erste süddeutsche Konstitution

Vortrag von Prof. Dr. Hans Fenske, Speyer
Eine Veranstaltung im Rahmen der Vortragsreihe "Baden - 200 Jahre Großherzogtum"

Donnerstag, 27. April 2006, 19.30 Uhr
Vortragssaal der Badischen Landesbibliothek
- Eintritt frei -

Plakat zur Veranstaltung (Format:PDF - Größe:241 kbyte)

Am 22. August 1818 unterzeichnete Großherzog Karl die seit April des Jahres vom Rat im Finanzministerium Karl Friedrich Nebenius erarbeitete Verfassungsurkunde für das Großherzogtum Baden. Der Text war mit nur 83 Paragraphen von bemerkenswerter Kürze, allein 19 von ihnen behandelten die wesentlichen Grundrechte.

Karl Ludwig Friedrich (1786-1818), Großherzog von Baden
Lithographie von C. Motte nach einer Zeichnung von Nicolas Jacques

Großherzog Karl Ludwig Friedrich regierte Baden von 1811 bis zu seinem Tod im Jahr 1818. Er war mit Napoleons Adoptivtochter Stéphanie de Beauharnais (1789-1860) vermählt.

Am 22. August 1818 erließ Karl eine liberale ständische Verfassung, die erste badische Verfassung. Sie war zu dieser Zeit die modernste im Bereich des Deutschen Bundes. Sie garantierte ein Recht auf Volksvertretung mit der Möglichkeit der Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren. Die Volksvertretung, der Badische Landtag, wurde daraufhin am 22. April 1819 eröffnet. [1]
Karl Ludwig Friedrich (1786-1818), Großherzog von Baden

Die Bevölkerung wurde in weitem Umfang an der staatlichen Willensbildung beteiligt: etwas mehr als die Hälfte der Männer besaß das aktive Wahlrecht zur Zweiten Kammer; das war eine damals sehr ungewohnte Dimension. Die badische Verfassung war für viele Jahrzehnte die modernste Deutschlands und stand auch im europäischen Vergleich an der Spitze des Fortschritts. Sie erfüllte alle Wünsche des Liberalismus, dem Nebenius uneingeschränkt zuzurechnen ist. Die Konstitutionalisierung des Landes entsprang allerdings nicht dem Drängen des Liberalismus, und die öffentliche Diskussion über diesen Fragenkreis war auch nicht sehr ausgedehnt.

Karl Friedrich Nebenius (1784 - 1857)
Karl Friedrich Nebenius (1784 - 1857), Autor der badischen Verfassung von 1818.

Nebenius entwarf die badische Maßordnung von 1828, reformierte das Bildungswesen des Großherzogtums und förderte die Gründung der Technischen Hochschule Karlsruhe 1825. Die Verbesserung der Infrastruktur war sein weiteres Tätigkeitsfeld: Er betrieb den Beitritt Badens zum Deutschen Zollverein 1836, den staatlich finanzierten Bau der badischen Eisenbahn von Mannheim nach Basel sowie den Bau des Mannheimer Hafens.

Stadtarchiv Karlsruhe, 8/Diaslg III 49

Die ersten Anstöße zur Verfassungsgebung kamen aus dem innersten Kreis der badischen Bürokratie. Hier ist vor allem der Wirkliche Geheime Rat Johann Niklas Friedrich Brauer zu nennen, der bereits im September 1806, wenige Wochen nach dem Ende des alten Reiches, auf die Notwendigkeit einer Verfassung hinwies. Dass er bis zur Realisierung dieser Anregung fast zwölf Jahre dauerte, hing mit innerbürokratischen Widerständen und der mangelnden Entschlusskraft der beiden Großherzöge Karl Friedrich und Karl zusammen.

Porträt des Geheimen Rats und Generalkommissars für das Archivwesen Johann Nikolaus Friedrich Brauer (1754-1813)

Brauer vereinigte die nach 1803 von Baden neuerworbenen Gebiete rechtlich und organisatorisch mit dem Kernland. Die Eingliederung bewältigte er durch eine Fülle von Gesetzen. Seine große Leistung bestand in der Umarbeitung des französischen Code Civil zum Badischen Landrecht. Dadurch erhielt das Großherzogtum im Jahre 1810 ein einheitliches und zeitgemäßes Zivilgesetzbuch.

Generallandesarchiv Karlsruhe
(GLA J-Ac-B/153)
Johann Nikolaus Friedrich Brauer (1754-1813)

Der Vortrag wird den Gang der Verfassunggebung nachzeichnen, die dabei maßgeblichen Persönlichkeiten vorstellen, die wesentlichen Vorschriften erläutern, einen Vergleich mit anderen Verfassungen der Zeit anstellen und auf die Verfassungspraxis der Jahre nach 1819 blicken.

Ständehaus und katholische Kirche in Karlsruhe
Zeichnung von J.Pozzi, um 1850.
8/PBS oXIVa 1242
Stadtarchiv Karlsruhe
Ständehaus und katholische Kirche in Karlsruhe
Das Ständehaus in der Ritterstraße in Karlsruhe ist der erste eigenständige Parlamentsbau in Deutschland. Dort tagten die Abgeordneten der Zweiten Kammer des Badischen Landtags von 1822 bis 1933. Von Karlsruhe aus wirkten diese Debatten in die anderen deutschen Länder hinein und fanden auch im Ausland nachhaltige Beachtung.


Prof. Dr. Hans Fenske

Prof. Dr. Hans Fenske war von 1977 bis 2001 Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Freiburg/Breisgau. Er verfasste Publikationen zur deutschen Verfassungs-, Verwaltungs- und Parteiengeschichte, zur südwestdeutschen Landesgeschichte (Pfalz und Baden) im 19. und 20. Jahrhundert sowie zur Geschichte der politischen Ideen.

Besonders zu nennen sind Der liberale Südwesten (1981), Preußentum und Liberalismus. Aufsätze zur preußischen und deutschen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts (2002) und Der moderne Verfassungsstaat (2001).

Zu dieser Veranstaltung laden wir Sie und Ihre Freunde sehr herzlich ein!

Landesvereinigung Baden in Europa
Arbeitsgemeinschaft für geschichtliche Landeskunde am Oberrhein
Badische Bibliotheksgesellschaft
Badische Landesbibliothek


[1] Abbildung:
Müller, Hans: Badische Fürsten-Bildnisse. - Karlsruhe : Groos. Band 2: Von Markgraf Friedrich (1756-1817) bis zur Gegenwart. - 1893. - 46 S., 104 Bl., zahlr. Ill.

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