Einladung zum Vortrag
Liberalismus in Baden. Die erste süddeutsche Konstitution
Vortrag von Prof. Dr. Hans Fenske, Speyer
Eine Veranstaltung im Rahmen der Vortragsreihe "Baden - 200 Jahre Großherzogtum"
Donnerstag, 27. April 2006, 19.30 Uhr
Vortragssaal der Badischen Landesbibliothek
- Eintritt frei -
Plakat zur Veranstaltung
(Format:PDF - Größe:241 kbyte)
Am 22. August 1818 unterzeichnete Großherzog Karl die seit April des Jahres vom Rat im Finanzministerium
Karl Friedrich Nebenius erarbeitete Verfassungsurkunde für das Großherzogtum Baden. Der Text war mit nur
83 Paragraphen von bemerkenswerter Kürze, allein 19 von ihnen behandelten die wesentlichen Grundrechte.
Karl Ludwig Friedrich (1786-1818),
Großherzog von Baden
Lithographie von C. Motte nach einer Zeichnung von Nicolas Jacques
Großherzog Karl Ludwig Friedrich regierte Baden von 1811 bis zu seinem Tod im Jahr 1818. Er war mit
Napoleons Adoptivtochter Stéphanie de Beauharnais (1789-1860) vermählt.
Am 22. August 1818 erließ Karl eine liberale ständische Verfassung, die erste badische Verfassung.
Sie war zu dieser Zeit die modernste im Bereich des Deutschen Bundes.
Sie garantierte ein Recht auf Volksvertretung mit der Möglichkeit der Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren.
Die Volksvertretung, der Badische Landtag, wurde daraufhin am 22. April 1819 eröffnet. [1]
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Die Bevölkerung wurde in weitem Umfang an der staatlichen Willensbildung beteiligt: etwas mehr als die
Hälfte der Männer besaß das aktive Wahlrecht zur Zweiten Kammer; das war eine damals sehr ungewohnte
Dimension. Die badische Verfassung war für viele Jahrzehnte die modernste Deutschlands und stand auch im
europäischen Vergleich an der Spitze des Fortschritts. Sie erfüllte alle Wünsche des Liberalismus,
dem Nebenius uneingeschränkt zuzurechnen ist. Die Konstitutionalisierung des Landes entsprang allerdings
nicht dem Drängen des Liberalismus, und die öffentliche Diskussion über diesen Fragenkreis war auch
nicht sehr ausgedehnt.
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Karl Friedrich Nebenius (1784 - 1857),
Autor der badischen Verfassung von 1818.
Nebenius entwarf die badische Maßordnung von 1828, reformierte das Bildungswesen des Großherzogtums und
förderte die Gründung der Technischen Hochschule Karlsruhe 1825. Die Verbesserung der
Infrastruktur war sein weiteres Tätigkeitsfeld: Er betrieb den Beitritt Badens zum
Deutschen Zollverein 1836, den staatlich finanzierten Bau der badischen Eisenbahn von Mannheim nach Basel
sowie den Bau des Mannheimer Hafens.
Stadtarchiv Karlsruhe, 8/Diaslg III 49
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Die ersten Anstöße zur Verfassungsgebung kamen aus dem innersten Kreis der badischen Bürokratie.
Hier ist vor allem der Wirkliche Geheime Rat Johann Niklas Friedrich Brauer zu nennen, der bereits
im September 1806, wenige Wochen nach dem Ende des alten Reiches, auf die Notwendigkeit einer
Verfassung hinwies. Dass er bis zur Realisierung dieser Anregung fast zwölf Jahre dauerte,
hing mit innerbürokratischen Widerständen und der mangelnden Entschlusskraft der beiden
Großherzöge Karl Friedrich und Karl zusammen.
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Porträt des Geheimen Rats und Generalkommissars für das Archivwesen
Johann Nikolaus Friedrich Brauer (1754-1813)
Brauer vereinigte die nach 1803 von Baden neuerworbenen Gebiete rechtlich und organisatorisch
mit dem Kernland. Die Eingliederung bewältigte er
durch eine Fülle von Gesetzen. Seine große Leistung bestand in der Umarbeitung des
französischen Code Civil zum Badischen Landrecht. Dadurch erhielt das Großherzogtum im Jahre 1810 ein einheitliches und
zeitgemäßes Zivilgesetzbuch.
Generallandesarchiv Karlsruhe
(GLA J-Ac-B/153)
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Der Vortrag wird den Gang der Verfassunggebung nachzeichnen, die dabei maßgeblichen Persönlichkeiten
vorstellen, die wesentlichen Vorschriften erläutern, einen Vergleich mit anderen Verfassungen der
Zeit anstellen und auf die Verfassungspraxis der Jahre nach 1819 blicken.
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Zeichnung von J.Pozzi, um 1850.
8/PBS oXIVa 1242
Stadtarchiv Karlsruhe
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Ständehaus und katholische Kirche in Karlsruhe
Das Ständehaus in der Ritterstraße in Karlsruhe ist der erste eigenständige Parlamentsbau
in Deutschland. Dort tagten die Abgeordneten der Zweiten Kammer des Badischen Landtags von 1822 bis 1933.
Von Karlsruhe aus wirkten diese Debatten in die anderen deutschen Länder hinein und fanden auch im Ausland
nachhaltige Beachtung.
Prof. Dr. Hans Fenske
Prof. Dr. Hans Fenske war von 1977 bis 2001 Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der
Universität Freiburg/Breisgau. Er verfasste Publikationen zur deutschen Verfassungs-, Verwaltungs- und
Parteiengeschichte, zur südwestdeutschen Landesgeschichte (Pfalz und Baden) im 19. und 20. Jahrhundert
sowie zur Geschichte der politischen Ideen.
Besonders zu nennen sind Der liberale Südwesten (1981),
Preußentum und Liberalismus. Aufsätze zur preußischen und deutschen Geschichte des 19. und 20.
Jahrhunderts (2002) und Der moderne Verfassungsstaat (2001).
Zu dieser Veranstaltung laden wir Sie und Ihre Freunde sehr herzlich ein!
Landesvereinigung Baden in Europa
Arbeitsgemeinschaft für geschichtliche Landeskunde am Oberrhein
Badische Bibliotheksgesellschaft
Badische Landesbibliothek
[1]
Abbildung:
Müller, Hans: Badische Fürsten-Bildnisse. - Karlsruhe : Groos.
Band 2: Von Markgraf Friedrich (1756-1817) bis zur Gegenwart. - 1893. - 46 S., 104 Bl., zahlr. Ill.
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