Badische Landesbibliothek
   


Handschriften-Streit

Handschriften der Badischen Landesbibliothek - Presseberichte
Zeitraum: 31.07.2007 - 01.06.2007

30.07.2007:
  • bwWoche, 30.07.2007: Untersuchungsausschuss: Staatsgerichtshof weist Klage ab
    Der Staatsgerichtshof hat die Klage der SPD auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum möglichen Verkauf badischer Kunstschätze abgewiesen. Demnach wurde die SPD-Fraktion in ihren Rechten nicht verletzt, als der Landtag am 14. Dezember 2006 mit der CDU/FDP-Mehrheit den Antrag auf Einsetzung eines Ausschusses ablehnte.
  • Börsenblatt, 30.07.2007: Kein Handschriften-Untersuchungsausschuss in Stuttgart - Zur politischen Aufarbeitung der Stuttgarter Handschriften-Affäre wird es keinen Untersuchungsausschuss geben.
    Der baden-württembergische Staatsgerichtshof wies am Donnerstag vergangener Woche einen entsprechenden Antrag der SPD-Landtagsfraktion zurück, da die im Herbst 2006 heftig umstrittenen Pläne der Landesregierung, historisch bedeutende Handschriften auf dem internationalen Antiquariatsmarkt zum Erwerb badischer Kulturgüter zu verkaufen, kein "abgeschlossenes Regierungshandeln" darstellten.
28.07.2007:
  • Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27.07.2007: Abgelehnt - Die Handschriften-Affäre ohne Untersuchungsausschuss
    Am Tag nach der Niederlage der baden-württembergischen SPD-Fraktion vor dem Staatsgerichtshof, der die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Affäre um die badischen Handschriften, wie zuvor die Parlamentsmehrheit, als verfassungswidrig eingestuft hatte, musste die Fraktionsvorsitzende Ute Vogt eine zweite Hiobsbotschaft hinnehmen: Neunzehn Prozent, so jedenfalls ein Meinungsforschungsinstitut, würde die SPD in Baden-Württemberg bekommen, wenn am kommenden Sonntag Landtagswahlen wären. Daran wird die Sozialdemkratin nun noch weniger ändern können, weil ihr erst die CDU und FDP und nun der Staatsgerichtshof die Tribunalisierung der Handschriften-Affäre auf absehbare Zeit gewissermaßen untersagt haben. Gegen den Rat einiger juristisch erfahrener Abgeordneter und trotz Bedenken der grünen Oppostionsfraktion hatte Ute Vogt in ihrer Fraktion im Herbst 2006 den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses durchgesetzt: Angesichts der "weltweiten Kritik" am geplanten Handschriftenverkauf - auf die sogar der Präsident des Staatsgerichtshofs Eberhard Stilz nun während der mündlichen Verhandlung hinwies -, sprach in der Sache vieles für einen Untersuchungsausschuss. Denn Ministerpräsident Oettinger (CDU) wäre so immer wieder auf den Fehler seines Finanzministeriums hingewiesen worden, einen Vergleich mit dem Haus Baden fast unterschriftsreif verhandelt zu haben, ohne tatsächlich Gewissheit über die zwischen dem Land und dem Markgrafenhaus Baden strittigen Eigentumsfragen der badischen Kunstschätze zu haben. Juristisch jedoch sprach für das Vorgehen der SPD wenig: denn das Argument, man habe den Untersuchungsausschuss gewollt, um "Schlimmeres" zu verhindern, ist verfassungsechtlich nicht relevant. Der baden-württembergische Staatsgerichtshof hat das bestätigt, was die Juristen der SPD-Landtagsfraktion mit einem Blick in die Kommentare hätten wissen können und was auch der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof im Auftrag der CDU festgestellt hatte. Auftrag eines Untersuchungsausschusses kann es nicht sein, "noch nicht abgeschlossenes Regierungshandeln" zu prüfen. Der Vorsitzende Richter fasste es in der mündlichen Verhandlung in einer knappen Formel zusammen: "Es geht nicht darum. ob das Verhalten der Regierung skandalös war, sondern inwiefern die Mehrheit verpflichtet war, die Verfassung einzuhalten."
27.07.2007:
  • Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27.07.2007: Kein Untersuchungsausschuss - Stuttgarter Staatsgerichtshof entscheidet in Handschriften-Affäre
    In der Auseinandersetzung über den möglichen Verkauf badischer Kulturgüter zum Erhalt des Schlosses Salem hat der baden-württembergische Staatsgerichtshof am Donnerstag einen Antrag der SPD-Fraktion auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses abgelehnt. Die CDU/FDP-Mehrheit hatte einen entsprechenden SPD-Antrag schon am 14. Dezember im Landtag abgelehnt. Schon vor eineinhalb Wochen hatte der Staatsgerichtshof in einem rechtlichen Hinweis an die SPD Zweifel angemeldet, ob die Fraktion überhaupt klageberechtigt sei. Ein Antrag auf Zulassung eines Ausschusses sei von 37 Abgeordneten der Fraktion gekommen, zu denen drei gehören, die der entscheidenden Landtagssitzung im Dezember wegen Krankheit ferngeblieben waren. Der Staatsgericthshof argumentierte, dass die drei nicht anwesenden Parlamentarier nicht klagebefugt seien. In der Oppositionsfraktion war man erheblich verärgert über das Verhalten des Gerichts, denn die spät vorgebrachten Einwände machten es unmöglich, formale Fehler noch zu beheben. Die Frist dafür sei bereits im Juni abgelaufen.
  • Badische Neueste Nachrichten, 27.07.2007: Kunstschätze: SPD scheitert vor dem Staatsgerichtshof - Richter weisen Klage auf Untersuchungsausschuss ab
    Die früheren Pläne der CDU/FDP-Landesregierung von Baden-Württemberg zum Verkauf wertvoller badischer Kunstschätze werden vorerst nicht von einem Untersuchungsausschuss des Landtags überprüft. Der Staatsgerichtshof wies die Klage der SPD-Landtagsfraktion auf Einsetzung eines solchen Gremiums zurück. Demnach wurden die parlamentarischen Rechte der Oppositionsfraktion nicht verletzt, als der Landtag am 14. Dezember 2006 mit der CDU/FDP-Mehrheit den Antrag auf Einsetzung des Ausschusses ablehnte.
  • Badische Neueste Nachrichten, 27.07.2007: Die SPD steht im Aus
    Die Woche der Juristen: Zuerst kassierte der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof sehr zur Freude der Opposition im Landtag die Französisch-Verordnung von Kultusminister Rau. Jetzt hat der Stuttgarter Staatsgerichtshof den Sozialdemokraten die Rote Karte gezeigt. Den von ihnen reklamierten Anspruch auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Zusammenhang mit dem Erwerb von Kulturgütern des Hauses Baden gibt es nicht.
  • swr.de, 27.07.2007: Staatsgerichtshof weist SPD-Klage ab
    Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg hat die SPD-Klage auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum möglichen Verkauf badischer Kunstschätze abgewiesen. Dies würde die laufenden Verhandlungen zwischen der Landesregierung und dem Haus Baden beeinträchtigen. Beschlüsse habe die Regierung entgegen der Darstellung der SPD noch nicht getroffen gehabt, so das Gericht weiter. Der "Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung" darf nach Ansicht der Richter nicht durch einen Untersuchungsausschuss ausgeforscht werden. Dazu gehöre die Willensbildung der Regierung. Das Parlament dürfe nur bereits abgeschlossene Vorgänge kontrollieren, aber nicht in laufende Verhandlungen oder die Vorbereitung von Entscheidungen eingreifen. "Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses darf nicht zum Mitregieren des Parlaments führen", sagte der Präsident des Staatsgerichtshofes, Eberhard Stilz.
  • ka-news.de, 27.07.2007: Staatsgerichtshof lässt SPD durchfallen
    Die Pläne der CDU/FDP-Landesregierung von Baden-Württemberg zum Verkauf wertvoller badischer Kunstschätze (ka-news berichtete) werden vorerst nicht von einem Untersuchungsausschuss des Landtags überprüft. Der Staatsgerichtshof wies die Klage der SPD-Landtagsfraktion auf Einsetzung eines solchen Gremiums zurück. SPD und Grüne bedauern das Urteil. "Die Zurückweisung unseres Antrags in weiten Teilen legt die Latte für künftige Untersuchungsausschüsse hoch und schwächt die verfassungsmäßigen Rechte der Parlamentsminderheit", sagte SPD-Fraktionschefin Ute Vogt am gestrigen Donnerstag. Als erfreulich wertete sie, dass das Gericht in der Frage der Klagebefugnis die Rechtsauffassung der SPD bestätigt und in seiner Urteilsbegründung einige Fragen ihres Einsetzungsantrags für zulässig erachtet habe. Die SPD-Fraktion will das Urteil nach Vorliegen der schriftlichen Begründung sorgfältig prüfen und nach der parlamentarischen Sommerpause über ihr weiteres Vorgehen beraten.
  • Stuttgarter Zeitung, 27.07.2007: Staatsgerichtshof lehnt SPD-Klage ab
    Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Klage der SPD auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum möglichen Verkauf badischer Kunstschätze abgewiesen. Demnach wurde die SPD-Fraktion in ihren Rechten nicht verletzt, als der Landtag am 14. Dezember 2006 mit der Mehrheit von CDU und FDP den Antrag, eine Ausschuss einzusetzen, abgelehnt hatte.
  • Stuttgarter Zeitung, 27.07.2007: Die Chronik
    Mitte September 2006 wird bekannt, dass das Land eine Stiftung zum Erhalt des Schlosses Salem gründen will. Das Stiftungskapital von 70 Millionen Euro soll durch den Verkauf von Handschriften aus badischem Besitz erwirtschaftet werden. Im Gegenzug soll das Haus Baden auf Ansprüche an Kulturgütern verzichten.
    9. Oktober: Das Landeskabinett verständigt sich auf ein Dreisäulenmodell zur Finanzierung.
    2. November: Der Historiker Dieter Mertens veröffentlicht, dass die Markgrafentafel, die das Land für acht Millionen kaufen wollte, bereits Landesbesitz ist.
    6. November: Die Verhandlungen werden gestoppt. Es wird eine interministerielle Arbeitsgruppe zur Klärung strittiger Eigentumsverhältnisse eingerichtet. ...
  • Stuttgarter Zeitung, 27.07.2007: SPD unterliegt vor Gericht - Rückschlag
    Das ist eine herbe Niederlage der nicht eben erfolgsverwöhnten SPD-Fraktion im Landtag. In der Sache sind Zweifel durchaus berechtigt. Der Umgang der Regierung im badischen Kulturgüterstreit war alles andere als souverän. Kritische Anmekrungen sind da mehr als angebracht. Ein Untersuchungsausschuss hat sich jedoch als das falsche Instrument erwiesen. Die meisten Fragen sind unzulässig, dann kommt auch noch ein formaler Fehler in der Klageerhebung dazu.
  • Stuttgarter Zeitung, 27.07.2007: SPD scheitert vor dem Staatsgerichtshof / Von Renate Allgöwer
    Ablehnung des Untersuchungsausschusses durch die Mehrheitsfraktionen war rechtens
    Einen Untersuchungsausschuss zu dem geplanten Verkauf badischer Kulturgüter wird es nicht geben. Der Staatsgerichtshof hat gestern eineKlage der SPD zurückgewiesen. Es war nicht böser Wille, sondern die Pflicht der Landtagsmehrheit, den Antrag der SPD auf die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses abzulehnen. So begründete Eberhard Stilz, der Präsident des Staatsgerichtshofs, gestern die Entscheidung der Justiz. Der Antrag der SPD sei mit der Verfassung nicht vereinbar. Durch Untersuchungsausschüsse dürfe das Parlament nicht in laufende Verhandlungen und Entscheidungsbildungen eingreifen. "Ein Untersuchungsausschuss darf die Handlungsfähigkeit der Regierung nicht beeinträchtigen", betonte Stilz. Das Parlament dürfe nicht "mitregieren". Die Kernfrage, ob das Regierungshandeln, das die SPD untersuchen wollte, abgeschlossen war, beantwortete das Gericht negativ. Martin Nettesheim, der Prozessbevollmächtigte des Landes, hatte in der Verhandlung noch einmal betont, die Verhandlungen zu einem Vergleich zwischen der Landesregierung und dem Haus Baden seien "nicht im Entferntesten abschlussreif" gewesen.
  • Stuttgarter Nachrichten, 27.07.2007: Handschriftenstreit: Gericht bremst SPD
    Im Streit um den Verkauf badischer Kunstschätze wird es vorerst keinen Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags geben. Die SPD-Fraktion hatte auf Einsetzung eines solchen Gremiums geklagt und scheiterte damit am Mittwoch vor dem Staatsgerichtshof.
  • Stuttgarter Nachrichten, 27.07.2007: SPD darf im Handschriftenstreit nicht nachbohren - Staatsgerichtshof: Nein des Landtags zum Untersuchungsausschuss war rechtmäßig
    Die SPD ist mit ihrer Absicht, im badischen Kunstgüterstreit einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, jetzt auch vor dem Staatsgerichtshof gescheitert. Begründung: Die meisten Fragen greifen in laufendes Regierungshandeln ein.
    Mehr als sieben Stunden berieten die neun Hüter der Landesverfassung am Donnerstag die Klage der SPD-Fraktion: Sie hatte sich an den Staatsgerichtshof gewandt, weil CDU und FDP ihren Antrag auf einen Untersuchungsausschuss im Dezember abgelehnt hatten. Diese Nein war zulässig, lautet nun das Urteil, das nach Informationen unserer Zeitung knapp ausfiel. "Die lange Beratungszeit zeigt, dass unsere Argumente nicht so einfach abgetan werden konnten", sagte denn auch Fraktionschefin Ute Vogt. Letztlich kam die Mehrheit aber zum Schluss, dass die SPD mit ihrem Fragekatalog zu weit in die Gestaltungsfreiheit der Regierung eingreifen wollte - die Beamten und Minister hätten in einem Untersuchungsausschuss wie vor einem Gericht wahrheitsgemäß antworten müssen. Doch das, so Präsident Eberhard Stilz, käme einem Mitregieren des Parlaments gleich, denn die Regierung sei noch mitten in der Entscheidungsfindung.
  • Stuttgarter Nachrichten, 27.07.2007: Kommentar: Pannen
    Die SPD kann mit dem Urteil zufrieden sein. Sid darf zwar keinen Untersuchungsausschuss einsetzen, doch aus diesem Tribunal könnte sie zurzeit ohnehin kein Kapital schlagen: Die öffentliche Aufregung um den Handschriftendeal hat sich gelegt und wird erst dann wieder aufflammen, wenn die Eigentumsverhältnisse der besagten Kunstwerke geklärt sind. Die SPD kann aber auch deshalb zufrieden sein, weil ihr handwerklicher Fehler nicht weiter ins Gewicht fiel. An den Staatsgerichtshof hatten sich nämlich Abgeordnete gewandt, die gar nicht befugt waren - eigentlich ein Ablehnungsgrund. Diese Blamage blieb SPD-Chefin Ute Vogt nur deshalb erspart, weil das Gericht erstmals auch der Gesamtfraktion ein Klagerecht zubilligte.
  • Bildzeitung, 27.07.2007: Pleite für rote Ute - Gericht schmettert Handschriften-Ausschuss ab
    Riesen-Pleite für SPD-Chefin Ute Vogt (42). Der Staatsgerichtshof schmetterte gestern ihre Klage für einen Untersuchungs-Ausschuss gegen Ministerpräsident Günther Oettinger (53, CDU) ab! Vogt wollte Oettinger wegen seiner Handschriften-Pleite in die Mangel nehmen. Hintergrund: Die Regierung hatte erwogen, kostbare Handschriften zu veräußern, um das Adelshaus Baden zu retten. Im Zuge der Verhandlungen hätte Oettinger fast für 8 Mio. Euro ein Gemälde erworben, das längst in Landes-Besitz ist.
  • Pforzheimer Zeitung, 27.07.2007: SPD geht baden - Staatsgerichtshof weist Klage auf Untersuchungsausschuss im Kulturgüterstreit ab
    Die früheren Pläne der Landesregierung zum Verkauf badischer Kunstschätze werden nicht von einem Untersuchungsausschuss des Landtags überprüft. Der Staatsgerichtshof lehnte eine Klage der SPD ab. Demnach wurden die parlamentarischen Rechte der Oppositionsfraktion nicht verletzt, als der Landtag am 14. Dezember 2006 mit der CDU/FDP-Mehrheit dem Antrag auf Einsetzung des Ausschusses nicht stattgab. Die SPD-Fraktions- und Landesvorsitzende Ute Vogt bedauerte die Entscheidung. Sie habe aber auch gezeigt, dass ein Teil der Fragen berechtigt gewesen sei. Vogt kündigte an, die Urteilsgründe genau zu prüfen. Sie ließ offen, ob die SPD einen neuen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in den Landtag einbringt. Für die CDU unterstrich der Abgeordnete Christoph Palm, der Minderheitenschutz sei auch seiner Fraktion wichtig. Aber der Untersuchungsausschuss sei die schärfste Waffe des Parlaments. Sie würde seiner Ansicht nach stumpf werden, wenn man sie falsch einsetzt. Das höchste Verfassungsgericht des Landes begründete seine Entscheidung damit, dass der Untersuchungsausschuss laufende Verhandlungen der Landesregierung mit dem Haus Baden beeinträchtigt hätte. Beschlüsse habe die Regierung aber entgegen der Darstellung der SPD noch nicht getroffen gehabt.
  • Mannheimer Morgen, 27.07.2007: SPD-Pleite im Streit um Baden-Schätze - Gericht hält Untersuchungsausschuss für unzulässig / "Parlament darf nicht mitregieren"
    Der Staatsgerichtshof hat die Klage der SPD-Opposition auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Streit um den Verkauf von Handschriften des Hauses Baden zurückgewiesen. "Die Regierung wäre durch einen parallel tagenden Ausschuss behindert worden", sagte der Vorsitzende Eberhard Stilz gestern in der mündlichen Begründung. Untersuchungsausschüsse könnten sich nur mit abgeschlossenen Vorgängen des Regierungshandelns beschäftigen. Stilz: "Insbesondere darf es nicht zum Mitregieren des Parlaments kommen." Die SPD-Fratkon hatte im Herbst im Landtag einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des Streits um den Vergleich mit dem Hause Baden beantragt. Die Regierung von Günther Oettinger (CDU) wollte damals verschiedene Sammlungen des Adelshauses für 70 Millionen Euro endgültig übernehmen und diesen Betrag durch den Verkauf von wertvollen Handschriften finanzieren. Diese Absicht hatte zu weltweitem Protest der Kunstszene geführt. Vollends der Lächerlichkeit preis gegen wurde die Regierung, als ein Sachverständiger nachwies, dass einige der wichtigsten Gemälde aus der Vergleichsmasse dem Land schon unstreitig gehören.
  • Mannheimer Morgen, 27.07.2007: Kommentar: Klare Schlappe
    Für die Opposition war es eine verlockende Vorlage. Die Kritik prasselte von allen Seiten auf die Regierung von Günther Oettinger ein. Im Streit um den Vergleich mit dem Haus Baden hatte sich der Ministerpräsident und seine Mannschaft im letzten Herbst gründlich blamiert. Davon wollte die um öffentliche Aufmwerksamkeit buhlende SPD und ihre Vorsitzende Ute Vogt profitieren und beantragte trotz interner Bedenken einen Untersuchungsausschuss.
  • SÜDKURIER, Tageszeitung für Bodensee, Schwarzwald und Hochrhein, 27.07.2007: Verfassungshüter bremsen SPD
    Die früheren Pläne der Landesregierung zum Verkauf badischer Kunstschätze werden vorerst nicht von einem Untersuchungsausschuss des Landtags überprüft. Der Staatsgerichtshof wies eine entsprechende Klage der SPD-Fraktion ab. Die parlamentarischen Rechte der Oppositionsfraktion seien nicht verletzt worden, als der Landtag den Antrag auf Einsetzung des Ausschusses ablehnte, urteilte das Verfassungsgericht des Landes. Die SPD-Fraktions- und Landesvorsitzende Ute Vogt bedauerte die Entscheidung. Sie habe aber auch gezeigt, dass ein Teil der Fragen berechtigt gewesen sei. Vogt kündigte an, die Urteilsgründe genau zu prüfen. Sie ließ offen, ob die SPD einen neuen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in den Landtag einbringt. Der CDU-Landtagsabgeordnete des Bodenseekreises, Ulrich Müller, begrüßte das Urteil, das besagt, dass der Untersuchungsausschuss laufende Verhandlungen der Landesregierung mit dem Haus Baden beeinträchtigt hätte. Beschlüsse habe die Regierung entgegen der Darstellung der SPD noch nicht getroffen gehabt. Der "Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung" dürfe nicht durch einen Untersuchungsausschuss ausgeforscht werden.
  • FDP Baden-Württemberg, 27.07.2007: Noll: Unser Vertrauen wurde nicht enttäuscht
    Der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion Dr. Ulrich Noll erklärte zum gestrigen Urteil des Staatsgerichtshofs: "Das Gericht hat unsere gemeinsam mit dem Koalitionspartner getroffene Entscheidung eindrucksvoll bestätigt. Die vom Koalitionspartner beauftragten Experten, insbesondere Prof. Dr. Paul Kirchhof, lagen in ihrer Einschätzung der Rechtslage richtig. Wir hatten auf diese Einschätzung vertraut. Und unser Vertrauen wurde nicht enttäuscht.
  • Bönnigheimer Zeitung, 27.07.2007: URTEIL / SPD BLITZT VOR GERICHT AB - Parlament darf nicht mitregieren - "Handschriften-Deal": Kein Ausschuss
    Ja zur Regierungskontrolle, Nein zum Mitregieren des Parlaments, zum Untersuchungsausschuss über den "Handschriften-Deal": Die SPD scheitert vor Gericht. Kommt die Arbeit der Regierung in einem Untersuchungsausschuss unter die Lupe, treibt das manchem Minister den Schweiß auf die Stirn. Und die Opposition hat endlich Gelegenheit, manch wichtige Fragen zu stellen. Zum "Handschriften-Deal" gibt es aber keinen solchen Ausschuss. Vorerst jedenfalls. Die umstrittenen Pläne der CDU/FDP-Landesregierung zum Verkauf wertvoller badischer Kunstschätze hatten Schlagzeilen gemacht, die SPD wollte die Angelegenheit durchleuchten lassen. Die CDU lehnte das aber ab. Ein Untersuchungsausschuss dürfe sich nur mit abgeschlossenem Regierungshandeln befassen, nicht mit den laufenden Geschäften, lautet die Begründung.
    Eine Klage der SPD auf Einsetzung des Gremiums wurde gestern vom Staatsgerichtshof zurückgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts sind die parlamentarischen Rechte der Oppositionsfraktion nicht verletzt worden, als der Landtag am 14. Dezember 2006 mit der CDU/FDP-Mehrheit den Antrag auf Einsetzung des Ausschusses ablehnte.
  • Pressehaus Heidenheim, 27.07.2007: URTEIL / SPD blitzt vor Gericht ab - Parlament darf nicht mitregieren - "Handschriften-Deal": Kein Ausschuss
  • Eßlinger Zeitung, 27.07.2007: THEMA DES TAGES - Bauchlandung
    SPD-Chefin Ute Vogt ist mit ihrem Vorhaben, in einem Untersuchungsausschuss die Umstände des badischen Kunstschätze-Verkaufs zu durchleuten, auf den Bauch gefallen. Das selbst in der eigenen Fraktion umstrittene und ziemlich spontihaft kreierte Vorhaben hat vor den Richtern des Staatsgerichtshofs kein Wohlwollen gefunden. Nachvollziehbar ist, dass eine Oppositionsfraktion aus derartigem Versagen, wie es die Landesregierung in der Frage der badischen Kunstschätze zutage treten ließ, Kapital schlagen will. Im Raum steht beispielsweise weiterhin der Vorwurf, dass Kunstgegenstände gekauft werden sollten, die dem Land schon gehören. Es lässt sich darüber philosophieren, ob gleich die ganz dicke Keule ausgepackt werden muss - der parlamentarische Untersuchungsausschuss.
  • Südwestpresse, 27.07.2007: Blutige Nase
    Es gibt Urteile, aus denen auch die Verlierer noch ein Stück Genugtuung ziehen dürfen. Das [...] des Staatsgerichtshofs gehört nicht dazu. Ute Vogt und mit ihr die Landtags-SPD sind vielmehr voll aufgelaufen mit ihrem Begehren, die Parlamentsmehrheit gegen den beantragten Untersuchungsausschuss zum sogenannten Baden-Deal als verfassungswidrig einzustufen. Wer in dem Urteil eine grobe Missachtung des Minderheitenrechts der Opposition, gar einen Schlag gegen den Parlamentarismus sieht, irrt. Vielmehr haben die Richter mit ihrem sehr grundsätzlichen Votum nur erfreulich deutlich gemacht, dass zur funktionierenden Gewaltenteilung in der Demokratie eben auch ein Kernbereich der Exekutive gehört.
  • Kulturinformationszentrum des Deutschen Kulturrates und der ConBrio Verlagsgesellschaft, 27.07.2007: Gericht weist Antrag auf Untersuchungsausschuss zu Kulturgütern ab
    Beim Kulturgüterstreit geht es um Vergleichsverhandlungen zwischen dem Land und dem Haus Baden
    Der Versuch der SPD, gerichtlich einen Untersuchungsausschuss zum so genannten Kulturgüterstreit in Baden-Württemberg zu erzwingen, ist gescheitert. Der Staatsgerichtshof wies am Donnerstag in Stuttgart einen entsprechenden Antrag der SPD-Landtagsfraktion als unbegründet ab. Damit bestätigten die Richter eine Entscheidung des Landtags, der die Einsetzung des Untersuchungsausschuss mehrheitlich abgelehnt hatte. Die SPD hatte das Gremium im Dezember im Landtag beantragt, um das Verhalten der Landesregierung in dem Streit um badische Kulturgüter zu durchleuchten. Der Antrag war jedoch mit den Stimmen von CDU und FDP wegen Unzulässigkeit abgelehnt worden, obwohl die Sozialdemokraten über genügend Mandate verfügen, um allein einen Ausschuss auf den Weg zu bringen. Begründet wurde dies damit, dass das Parlament nicht in laufende Verhandlungen der Landesregierung eingreifen dürfe.
  • freie-presse.de, 27.07.2007: Gericht weist Antrag auf Untersuchungsausschuss zu Kulturgütern ab
  • südwest-aktiv, 27.07.2007: Staatsgerichtshof weist SPD-Klage auf Untersuchungsausschuss ab
    Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg hat die SPD-Klage auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum möglichen Verkauf badischer Kunstschätze abgewiesen. Demnach wurde die SPD-Fraktion in ihren Rechten nicht verletzt, als der Landtag am 14. Dezember 2006 mit der CDU/FDP-Mehrheit den Antrag auf Einsetzung des Ausschusses ablehnte.
26.07.2007:
  • Staatsgerichtshof Baden-Württemberg, 26.07.2007: Medieninformation
    Staatsgerichtshof weist Feststellungsanträge der SPD-Fraktion sowie von 37 Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags zurück
    Ablehung des Antrags auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Erwerb von Kunst- und Kulturgütern des Hauses Baden durch den Landtag verstößt nicht gegen die Landesverfassung
  • CDU-Landtagsfraktion, 26.07.2007: Christoph Palm: Versuch der SPD verhindert worden, Minderheitenrecht zu missbrauchen - CDU-Landtagsfraktion begrüßt Entscheidung des Staatsgerichtshofs
    "Wir freuen uns über dieses Urteil, weil damit unsere Rechtsauffassung umfänglich bestätigt wurde. Der Minderheitenschutz im Parlament ist seit jeher ein großes Anliegen der CDU-Landtagsfraktion und mit diesem Urteil ist ein Versuch der SPD verhindert worden, dieses Minderheitenrecht zu missbrauchen. Ein Untersuchungsausschuss ist die schärfste Waffe des Parlaments. Sie sollte deshalb auch nur in begründeten Fällen eingesetzt werden", erklärte Christoph Palm MdL, kunstpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. "Die SPD hat das Instrument des Untersuchungsausschusses durch ihren versuchten Missbrauch beschädigt." Der Staatsgerichtshof hatte die SPD-Klage auf Einsetzung eines Untersuchungsausschuss zum Strteit um den Verkauf von Handschriften des Hauses Baden abgewiesen.
  • SPD-Landtagsfraktion, 26.07.2007: Kulturgüter-Untersuchungsausschuss: SPD bedauert ablehnendes Urteil des Staatsgerichtshofs
    Ute Vogt: "Die Zurückweisung unseres Antrags in weiten Teilen legt die Latte für künftige Untersuchungsausschüsse hoch und schwächt die Rechte der Parlamentsminderheit"
    SPD-Fraktionschefin Ute Vogt hat das Urteil des Staatsgerichtshofs im Organstreitverfah-ren zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu den badischen Kulturgütern bedauert. "Die Zurückweisung unseres Antrags in weiten Teilen legt die Latte für künftige Untersuchungsausschüsse hoch und schwächt die verfassungsmäßigen Rechte der Parlamentsminderheit", sagte Vogt. Das Gericht hat nach Ansicht Vogts bei der Beurteilung der Abgeschlossenheit des Regierungshandelns einseitig auf eine formale Entscheidung des Kabinetts abgestellt, die tatsächliche Außenwirkung seines politischen Agierens jedoch außer Acht gelassen. Als erfreulich wertete Vogt, dass das Gericht in der Frage der Klagebefugnis die Rechtsauffassung der SPD bestätigt und in seiner Urteilsbegründung einige Fragen ihres Einsetzungsantrags für zulässig erachtet habe. Die SPD-Fraktion will das Urteil nach Vorliegen der schriftlichen Begründung sorgfältig prüfen und nach der parlamentarischen Sommerpause über ihr weiteres Vorgehen beraten.
  • Bündnis 90/Die Grünen, 26.07.2007: Pressemitteilung 272/2007 - Nach Staatsgerichtshofentscheidung zu Untersuchungsausschuss: Grüne: Landesregierung schuldet dem Parlament immer noch Aufklärung
    Zum Urteil des Staatsgerichtshofes zur Zulassung der Antragstellung eines Untersuchungsausschusses durch die SPD im Landtag im Handschriftenstreit warnte der kulturpolitische Sprecher der grünen Landtagsfraktion Jürgen Walter die Landesregierung: "Das Kabinett soll sich bloß nicht zu früh freuen, die Opposition wird unabhängig vom Urteil der Landesregierung auf die Finger schauen." Denn, so Walter weiter: "Die Landesregierung schuldet dem Parlament immer noch Aufklärung über die vielen Ungereimtheiten und Aufsichtsmängel." Walter verspricht: "Wir lassen nicht locker." Außerdem befreie das Urteil die Landesregierung nicht von dem Vorwurf, im gescheiterten Verkauf der badischen Handschriften grob fahrlässig gehandelt zu haben. Zudem sei die Landesregierung immer noch ein Programm zur Rettung des Schlosses Salem schuldig. "Es ist nun an der Zeit, dass die Landesregierung wieder in die Vorleistung geht", erklärte Walter.
  • swr.de, 26.07.2007: SPD-Klage im Kulturgüterstreit wird verhandelt
    Die Auseinandersetzung über den möglichen Verkauf badischer Kulturgüter zum Erhalt des Schlosses Salem geht heute in eine neue Runde. Der Staatsgerichtshof in Stuttgart berät über eine Klage der SPD-Landtagsfraktion auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Einen entsprechenden Antrag der SPD hatte die CDU/FDP-Mehrheit am 14. Dezember im Landtag abgelehnt. Mit Spannung wird erwartet, ob das höchste Verfassungsgericht des Landes die Klage der Sozialdemokraten überhaupt zulässt. Denn vor eineinhalb Wochen hatte der Staatsgerichtshof in einem rechtlichen Hinweis an die SPD Zweifel angemeldet, ob die Fraktion überhaupt klageberechtigt sei. Ein Antrag auf Zulassung eines Ausschusses sei von 37 Abgeordneten der Fraktion gekommen, zu denen drei gehören, die der entscheidenden Landtagssitzung im Dezember wegen Krankheit ferngeblieben waren. Der Staatsgerichtshof argumentiert nach Angaben der SPD, dass die drei nicht anwesenden Parlamentarier nicht klagebefugt seien.
  • ad-hoc-news.de, 26.07.2007: Gericht weist Antrag auf Untersuchungsausschuss zu Kulturgütern ab
    Der Versuch der SPD, gerichtlich einen Untersuchungsausschuss zum so genannten Kulturgüterstreit in Baden-Württemberg zu erzwingen, ist gescheitert. Der Staatsgerichtshof wies am Donnerstag in Stuttgart einen entsprechenden Antrag der SPD-Landtagsfraktion als unbegründet ab. Der Versuch der SPD, gerichtlich einen Untersuchungsausschuss zum so genannten Kulturgüterstreit in Baden-Württemberg zu erzwingen, ist gescheitert. Der Staatsgerichtshof wies am Donnerstag in Stuttgart einen entsprechenden Antrag der SPD-Landtagsfraktion als unbegründet ab. Damit bestätigten die Richter eine Entscheidung des Landtags, der die Einsetzung des Untersuchungsausschuss mehrheitlich abgelehnt hatte. Die SPD hatte das Gremium im Dezember im Landtag beantragt, um das Verhalten der Landesregierung in dem Streit um badische Kulturgüter zu durchleuchten. Der Antrag war jedoch mit den Stimmen von CDU und FDP wegen Unzulässigkeit abgelehnt worden, obwohl die Sozialdemokraten über genügend Mandate verfügen, um allein einen Ausschuss auf den Weg zu bringen. Begründet wurde dies damit, dass das Parlament nicht in laufende Verhandlungen der Landesregierung eingreifen dürfe. Nach Auffassung des Staatsgerichtshofs war die Entscheidung des Landtags «rechtmäßig».
  • Yahoo Nachrichten, 26.07.2007: Gericht weist Antrag auf Untersuchungsausschuss zu Kulturgütern ab
  • südwest-aktiv, 26.07.2007: Staatsgerichtshof berät über SPD-Klage auf Untersuchungsausschuss
    Vor dem Staatsgerichtshof Baden-Württemberg hat am Donnerstag die Verhandlung über eine Klage der SPD-Fraktion auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum badischen Kulturgüterstreit begonnen. Die CDU/FDP-Mehrheit hatte einen entsprechenden SPD-Antrag am 14. Dezember im Landtag abgelehnt. Dabei geht es um den vom Land geplanten Verkauf von Kunstschätzen zum Erhalt des Schlosses Salem.
25.07.2007:
  • südwest-aktiv, 25.07.2007: Wechsel beim Staatsgerichtshof - Landtag wählt Vize-Mitglied
    Der Landtag hat einen Personalwechsel am Staatsgerichtshof Baden- Württemberg ermöglicht. Die Abgeordneten wählten am Mittwoch den Vizepräsidenten des Landgerichts Hechingen, Bernhard Ruetz, zum stellvertretenden Mitglied des höchsten Verfassungsgerichts des Landes. ... An diesem Donnerstag berät das Gericht über eine Klage der SPD-Opposition auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Streit über badische Kunstschätze.
23.07.2007:
  • Stuttgarter Zeitung, 23.07.2007: Kulturgutstreit geht vor Gericht
    Die Auseinandersetzung über den Verkauf badischer Kulturgüter zum Erhalt des Schlosses Salem geht in eine neue RUnde. Der Staatsgerichtshof hat das Wort. Am Donnerstag verhandelt in Stuttgart der baden-württembergische Staatsgerichtshof über eine Kalge der SPD-Landtagsfraktion auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Die CDU/FDP-Mehrheit hatte einen entsprechenden SPD-Antrag am 14. Dezember im Landtag abgelehnt. Mit Spannung wird erwartet, ob das höchste Verfassungsgericht des Landes die Klage der Sozialdemokraten überhaupt zulässt.
19.07.2007:
  • Rheinischer Merkur, 19.07.2007: Der Mäzen vom Bodensee (PDF) - Termin mit Bernhard Prinz von Baden. Der Herr von Schloss Salem streitet um den Erhalt seines Familienbesitzes. Was treibt ihn an?
    Weniger ist mehr. in der Nacht liegt Salem dunkel da. Kein Scheinwerfer, keine beleuchteten Türme, keine Illuminationen stören den Schlossfrieden.
17.07.2007:
  • ka-news, 17.07.2007: Badische Kulturgüter - SPD zum Verfahren vor Staatsgerichtshof
    Die SPD-Fraktion war im vergangenen Jahr mit ihrem Vorhaben gescheitert, zur Aufklärung der Vorgänge um den Verkauf von Kunstschätzen aus der Badischen Landesbibliothek (ka-news berichtete) einen Untersuchungsausschuss im Landtag einzusetzen. Im anhängigen Organstreitverfahrens der SPD-Landtagsfraktion (ka-news berichtete) vor dem Staatsgerichtshof in Mannheim hat nun das Gericht kurz vor der mündlichen Verhandlung mitgeteilt, es bestünden Zweifel, ob die 37 Abgeordneten einen solchen Antrag beim Staatsgerichtshof einreichen können, und auch der Fraktion als Ganzes stünde wohl keine Antragsbefugnis zu. Der Anwalt der SPD-Fraktion, Professor Dr. Christian Kirchberg, widerspricht dieser Bewertung entschieden. Er und die Juristen der SPD-Fraktion zeigen sich zudem höchst erstaunt über den späten Zeitpunkt der Hinweise des Staatsgerichtshofs. Der Justitiar der SPD-Landtagsfraktion, Rainer Stickelberger, stellt fest, dass der Antrag der SPD seit mehr als fünf Monaten beim Staatsgerichtshof liegt. Erst zwei Wochen vor der für Donnerstag, 26. Juli anberaumten mündlichen Verhandlung erstmals Zweifel an der Antragsbefugnis sowohl der Fraktion, wie auch der 37 Abgeordneten und damit an der Zulässigkeit der Klage ingesamt zu äußern, sei angesichts dieser Zeitabläufe "doch sehr ungewöhnlich".
  • Stuttgarter Nachrichten, 17.07.2007: Handschriftenklage: SPD wundert sich
    Im Handschriftenstreit kann die SPD die Zweifel des Staatsgerichtshofes an ihrer Klage auf Zulassung eines Untersuchungsausschusses nicht nachvollziehen. Mit der Klage will die Fraktion erreichen, dass das Veto von CDU und FDP im Landtag gegen den Untersuchungsausschuss für verfassungswidrig erklärt wird. Die SPD zeigte sich am Montag in Stuttgart verwundert, dass der Staatsgerichtshof erst jetzt, zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung, Bedenken anmelde.
  • Pforzheimer Zeitung, 17.07.2007: SPD droht Pleite - Staatsgerichtshof hat Zweifel an Handschriftenklage
    Im Handschriftenstreit kann die SPD die Zweifel des Staatsgerichtshofes an ihrer Klage auf Zulassung eines Untersuchungsausschusses nicht nachvollziehen. Mit der Klage will die Fraktion erreichen, dass das Veto von CDU und FDP im Landtag gegen den von ihr geforderten Untersuchungsausschuss für verfassungswidrig erklärt wird. Die SPD zeigte sich gestern verwundert, dass das Gericht erst jetzt, zwei Wochen vor der Verhandlung, Bedenken anmelde.
  • Rhein-Neckar-Zeitung, 17.07.2007: Adel verpflichtet - zur Schlamperei - Juristen beschäftigt die Frage, wem die umstrittenen Handschriften der Badischen Landesbibliothek gehören
    Heftig tobte der Streit um die Badischen Kulturgüter, darunter die Handschriften der Badischen Landesbibliothek, noch im vergangenen Herbst. Mittlerweile ist Ruhe eingekehrt, nicht zuletzt weil eine Expertenkommission mit der Prüfung der komplizierten Eigentumsfragen betraut worden ist. Ohne deren Ergebnissen vorgreifen zu wollen, stellte der Regionalarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen Mannheim-Heidelberg (RACDJ) die Frage, wem die Handschriften der Badischen Landesbibliothek gehören. Beim Beantworten half Rechtsanwalt Winfried Klein, dessen verfassungsgeschichtliche Dissertation die grundlegenden Rechtsfragen in dieser Sache behandelt. Klein begegnete in seinem Vortrag dem Vorwurf, die badischen Beamten hätten bei der Vermögensauseinandersetzung mit dem Haus Baden geschlampt. Sie seien auch nicht zu liberal gewesen. ...
    [Anmerkung: siehe hierzu auch Vortrag von Dr. Winfried Klein in der Badischen Landesbibliothek: Liberal oder rückständig? - Die Bedeutung der badischen Verfassungsentwicklung für das Domänenvermögen und die Handschriften der Badischen Landesbibliothek (PDF, 156 kbyte)]
16.07.2007:
  • südwest aktiv, 16.07.2007: Handschriftenstreit - SPD wundert sich über Staatsgerichtshof
    Im Handschriftenstreit kann die SPD die Zweifel des Staatsgerichtshofes an ihrer Klage auf Zulassung eines Untersuchungsausschusses nicht nachvollziehen. Mit der Klage will die Fraktion erreichen, dass das Veto von CDU und FDP im Landtag gegen den von ihr geforderten Untersuchungsausschuss für verfassungswidrig erklärt wird. Die SPD zeigte sich am Montag in Stuttgart verwundert, dass der Staatsgerichtshof erst jetzt, zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung, Bedenken anmelde.
14.07.2007:
  • Stuttgarter Zeitung, 14.07.2007: SPD droht Pleite vor Gericht - Staatsgerichtshof erhebt formale Einwände gegen Klage / Von Reiner Ruf
    Die Klage der SPD-Landtagsfraktion vor dem Staatsgerichtshof in Sachen badischer Handschriften droht zu scheitern. Das Gericht erhebt formale Einwände.
    In zwei Verfügungen vom 6. Juli und 11. Juli hat der Staatsgerichtshof formale Bedenken gegen den Antrag der SPD-Fraktion auf Zulassung eines Untersuchungsausschusses formuliert. Im November 2006 hatte der Landtag mit den Stimmen der Regierungskoalition die Einsetzung eines solchen Ausschusses verweigert. Er sollte die Umstände des von der Regierung geplanten, dann aber unter öffentlichem Druck verhinderten Verkaufs mittelalterlicher badischer Handschriften klären.
    CDU und FDP argumentierten, bei dem Handschriftenstreit handele es sich um ein internes Regierungshandeln, das sich der Ausforschung mittels eines Untersuchungsausschusses entziehe. Die SPD sprach hingegen von einer Verletzung des parlamentarischen Minderheitenrechts und zog vor den Staatsgerichtshof. 37 SPD-Abgeordnete unterschrieben die Klageschrift. Darunter befanden sich allerdings drei Abgeordnete, die bei jener Fraktionssitzung nicht dabei gewesen waren, auf welcher der Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses beschlossen worden war. Der Staatsgerichtshof macht jetzt geltend, dass Abgeordnete, die - auch wenn sie in der Sache zustimmen - den Antrag auf einen Untersuchungsausschuss nicht unterschrieben haben, sich vor Gericht auch nicht über die Verletzung ihrer Rechte beschweren können. ...
  • Badische Zeitung, 14.07.2007: Im Baden-Deal macht nun die SPD die Fehler - Zweifel an Ausschussklage
    Selten hat ein Landesthema die Gemüter so erhitzt wie der millionenschwere "Baden-Deal". Der geplante Vergleich zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem finanziell klammen Haus Baden stieß auf breiten Protest, weil der Coup durch den Verkauf mittelalterlicher Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek im Wert von 70 Millionen Euro finanziert werden sollte. Und zum Gespött wurde die Landesregierung, als bekannt wurde, dass der Deal den Erwerb von Gemälden vorsah, die dem Land bereits gehören.
  • Südwestpresse, 14.07.2007: Südwest-SPD droht peinliche Pleite - Kulturgüterstreit / Staatsgerichtshof zweifelt an Klagerecht der Genossen
    Um die CDU vorzuführen, will die SPD einen Untersuchungsausschuss zum Kulturgüterstreit vor dem Staatsgerichtshof erzwingen. Nun droht ihr eine Blamage. Selten hat ein Landesthema Gemüter so erhitzt wie der "Baden-Deal". Dabei sollte der geplante Vergleich zwischen dem Land und dem klammen Haus Baden, gegenseitig verstrickt in ungelöste Eigentumsfragen, Streitigkeiten befrieden: Auf der Habenseite des Landes sollte der Erhalt von Schloss Salem stehen. Gleichzeitig würde Baden-Württemberg für immer rechtmäßiger Eigentümer aller anderen badischen Kunstschätze. Im Gegenzug wäre das Haus Baden das Millionengrab Salem samt Schulden für dessen Sanierung losgeworden. Durch den Verkauf mittelalterlicher Handschriften sollten 70 Millionen Euro zur Finanzierung des Coups erzielt werden. Als die SÜDWEST PRESSE den Plan publik machte, setzte ein Aufschrei der Entrüstung über "Kulturbarbarei" ein. Zum Gespött machte sich die Landesregierung, als bekannt wurde, dass der Deal den Erwerb von Gemälden vorsah, die dem Land bereits gehören.
10.07.2007:
  • Staatsgerichtshof, 10.07.2007: Mündliche Verhandlung des Staatsgerichtshofs - Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im "Kulturgüterstreit" (siehe Rubrik "Pressemitteilungen")
    Der Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg verhandelt am
    Donnerstag, den 26. Juli 2007, 9.15 Uhr
    im Sitzungssaal 1 des Oberlandesgerichts Stuttgart
    Olgastr. 2, 70182 Stuttgart
    unter dem Vorsitz des Präsidenten des Staatsgerichtshofs Eberhard Stilz über ein von der SPD-Fraktion des Landtags von Baden-Württemberg und 37 Abgeordneten der SPD angestrengtes Organstreitverfahren. Die Antragsteller wehren sich gegen die Ablehnung ihres Antrags vom 21.11./ 04.12.2006 auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum "Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden". Die Mehrheit des Landtags von Baden-Württemberg hatte den Antrag am 14.12.2006 als unzulässig abgelehnt (Drucksache 14/577). Mit ihrem Antrag vom 06.02.2007 an den Staatsgerichtshof begehren die Antragsteller die Feststellung, dass der Landtag sie dadurch in ihren verfassungsmäßigen Rechten verletzt habe.
    Aktenzeichen GR 2/07
02.07.2007:
  • bwWoche, Nr. 25, 02.07.2007: Bedrohtes Kulturerbe - Buch über die Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek und die Auseinandersetzungen darüber
    1993, in der Ära von Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU), erwarb das Land Baden-Württemberg die berühmte Handschriftensammlung des Hauses Fürstenberg. 1995 folgte der Ankauf der Schlossbibliothek Baden-Baden, 1999 der Erwerb der berühmten Donaueschinger Musikalienbibliothek. Dabei galt die absolute Schutzwürdigkeit und Sicherung von Kulturgütern, die sich im Land befinden. Die heutige Landesregierung hat eine andere Einstellung. Dies zeigt der sogenannte "Kulturgüterstreit". Ausgezeichnet wird er in dem hervorragenden Buch von Peter Michael Ehrle und Ute Obhof dokumentiert. Worum geht es? Wegen Instandhaltungsarbeiten am ehemaligen Zisterzienserkloster Salem und seinem gotischen Münster hat das Adelshaus Baden rund 30 Millionen Euro Bankschulden aufgehäuft, die getilgt werden müssen. Weitere 40 Millionen werden gebraucht, um eine "Stiftung Schloss Salem" zu gründen, aus deren Zinserlösen in Zukunft der Bauunterhalt finanziert werden soll. Diese 70 Millionen Euro will Erbprinz Bernhard von Baden vom Land. Nicht seine Sache ist, wie das Land das Geld aufbringen soll.
29.06.2007:
  • DasErste.de, 29.06.2007: Prinz Bernhard von Baden - Bettelprinz oder Millionenerbe?
    Prinz Bernhard von Baden wurde sprichwörtlich "mit dem goldenen Löffel im Mund" geboren. Er besitzt unzählige Schlösser, Ländereien und Kunstschätze in Süddeutschland. Doch deren Instandhaltung verschlingt jedes Jahr Millionen. Die markgräfliche Familie musste bereits einige Objekte meistbietend verkaufen. Nun steht die Schlossanlage Salem am Bodensee auf dem Spiel. Haus Baden will nicht länger auf Stiftung warten Die Gespräche zwischen Landesregierung und dem Haus Baden über den Fortbestand des Schlosses Salem sind seit längerem ausgesetzt. Das Haus Baden will Salem in eine gemeinnützige Stiftung einbringen, die das bedeutende Schloss erhalten soll. Zum Ausgleich für den Verzicht auf die ehemals Großherzoglichen Sammlungen soll das Haus Baden vom Land 70 Millionen Euro erhalten, von denen 30 Millionen Euro zur Tilgung der Schulden aus Sanierungsarbeiten und 40 Millionen Euro als Kapitalstock einer Stiftung dienen sollen.
24.06.2007:
  • Kammergruppe Bodenseekreis, 24.06.2007: Tag der Architektur - Expertengespräch, Die Zukunft von Schloss Salem, 11-13 Uhr im Schloss Salem
    Die Architektenkammer lädt zum Tag der Architektur alle interessierten Bürger und Bürgerinnen in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen ein. Dabei geht die Kammergruppe Bodenseekreis in diesem Jahr neue Wege: Sie lädt am Sonntag, den 24.06.07 von 11-13 Uhr zu einem Expertengespräch im Schloss Salem ein, Thema: "Moderne trifft Erbe - über den Wert der Baukultur". Vertreter aus Architektur, Kunst, Politik und Wissenschaft diskutieren "über Wert und Bedeutung des kulturhistorischen Erbes für die Region und im besonderen für die Baukultur". Gesprächspartner sind neben Gastgeber SKH Bernhard Prinz von Baden, Prof. Arno Lederer, Prof. Dr. rer. pol. Stephan Jansen, Dr. Peter Fassl, Minister a.D. Ulrich Müller MdL sowie Prof. Hermann Weber. Moderiert wird das Expertengespräch von Joachim Umbach.
15.06.2007: 11.06.2007:
  • Aus dem Antiquariat, NF 5 (2007), Nr. 3: Bedrohtes Kulturerbe? Die Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek - Von Bettina Wagner
    Die Pläne der Landesregierung von Baden-Württemberg, einen Teil der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe zu verkaufen, um damit Besitzansprüche des Hauses Baden abzugelten und zugleich Mittel für den Bauunterhalt des Schlosses Salem einzuwerben, kamen im September 2006 eher zufällig ans Licht. Umgehend erhoben sich Proteste gegen die Verkaufsabsichten: Wissenschaftler, Bibliothekare und Kulturinteressierte aus der ganzen Welt forderten, das Prinzip der Unveräußerlichkeit von Kulturgut in öffentlichen Sammlungen nicht kurzfristigen Finanznöten zum Opfer zu bringen. Die Existenz der Badischen Landesbibliothek als einer gewachsenen Sammlung des Dokumentenerbes war gefährdet. Man befürchtete zudem, dass ein derartiger Verkauf zu einem Präzedenzfall für eine zukünftige Querfinanzierung im Kulturbereich werden könnte, bei der Verpflichtungen wie der Unterhalt historischer Gebäude durch den Gegenwert anderer Objekte des kulturellen Erbes zu decken wären. Ein solches Nullsummenspiel wurde weithin als Indiz für den Rückzug des Staates von kulturellen Aufgaben gewertet. Nachdem die Landesregierung zunächst Anfang Oktober ein »Drei-Säulen-Modell« als alternatives Finanzierungskonzept vorgelegt hatte, kam das Vorhaben zu einem Stillstand, als Dieter Mertens nachwies, dass ein vom Haus Baden als Eigentum reklamiertes Gemälde (die "Markgrafentafel" von Hans Baldung Grien in der Kunsthalle Karlsruhe) bereits 1930 an das Land abgetreten worden war. Die Landesregierung reagierte mit der Einsetzung einer Expertenkommission zur Prüfung der Eigentumsverhältnisse. Da diese noch keine Stellungnahme vorgelegt hat, ist bis heute ist keine Entscheidung erreicht worden.
10.06.2007:
  • Landeskunde online, 10.06.2007: Für das Kulturerbe Salem ist es fünf Minuten vor zwölf - unser Kommentar -
    Das Fazit der Veranstaltung?
    Natürlich sollte hier eine Pressure Group ins Leben gerufen werden, und die eingeladenen Ehemaligen der Schule Schloss Salem waren hierfür die beste Adresse. Technokratische Nützlichkeits- und Rendite-Erwägungen waren immer schon der Feind jeder Kultur. Und dass Salem mit allen Facetten seiner Geschichte und seiner Kultur ein einzigartiges Denkmal der Kulturlandschaft nicht nur des Bodenseeraums, sondern ganz Mitteleuropas ist, ist Grund genug, jede Anstrengung auf sich zu nehmen, Salem für die Bürgerinnen und Bürger des Landes zu erhalten.
  • EUCOR-Bibliotheksinformationen, Nr. 29, 2007: Der "badische Kulturgüterstreit" - eine erste Zwischenbilanz - Rezension von Prof. Dr. Albert Raffelt (PDF, S. 26)
    Obwohl nicht viel mehr als ein halbes Jahr vergangen ist, ist das, was mit der Ankündigung beabsichtigter Verkäufe von Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe Ende September 2006 begann und sich bald zu dem international beobachteten "badischen Kulturgüterstreit" auswuchs, als kulturpolitisches Ereignis von so großer Signalwirkung, daß es mehr als berechtigt erscheint, schon vor Abschluß der sachlichen, juristischen und politischen Aufarbeitung in einem Sammelband die wesentlichen Seiten des Geschehens für eine breitere Öffentlichkeit darzustellen. Dazu ist es zunächst einmal nötig, die "Objekte", um die zunächst gestritten wurde, in ihrem sachlichen Zusammenhang zu würdigen. Zunächst hatte man auf politischer Seite bewußt damit kalkuliert, daß mittelalterliche Handschriften keinen besonderen Öffentlichkeitswert haben und mögliche Proteste somit leicht auszusitzen sein dürften. Wenn der Justiziminister von "altem Papier, das im Keller liegt" (zitiert FAZ 01.12.2006, S. 12) sprach, so ist das nur ein Beispiel dafür. Auf journalistischer Seite gab es durchaus Unterstützung für solches Kalkül, etwa wenn Franz Schmider in der Badischen Zeitung (27.09.2006) die Alternative formuliert: "Was ist der allgemeinen Bildung ... förderlicher: die Handschriften in ihrem Tresor zu belassen oder einen guten Deutsch- und Geschichtsunterricht zu gewährleisten?" - ähnliche journalistische Mißgriffe gab es auch in anderen Zeitungen. Man mag den Journalisten noch mildernde Umstände für ein schnell zusammengezimmertes "Pro und Contra" gewähren. Politiker oder Gutachter, die über Kulturgut wie - als Beispiel - die Reichenauer Handschriften verhandeln, müssen sich dagegen ihrer Verantwortung entsprechend auf alle Fälle vorher über die in Frage stehenden Materialien gründlich informieren.
03.06.2007:
  • Konradsblatt, Nr. 22 vom 03.06.2007: Unersetzliche Quellen - Ein aktuelles Buch zum badischen "Kulturgüterstreit"
    Der beabsichtigte Verkauf von alten Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek löste im Herbst 2006 heftige Proteste aus. Das Buch stellt die Handschriften vor und ordnet den Streit in einen größeren Zusammenhang ein.
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