Badische Landesbibliothek
   


Einladung zum Vortrag

Der Großherzog wird Privatier

Vortrag von Dr. Winfried Klein, Heidelberg
Dienstag, 22. April 2008, 19.30 Uhr
Vortragssaal der Badischen Landesbibliothek
- Eintritt frei -

Eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Verein Rechtshistorisches Museum e.V.

Plakat zur Veranstaltung (Format:PDF - Größe:835 kbyte)


In dem Vortrag wird die Vermögensauseinandersetzung zwischen Haus und Land Baden nach 1918 beleuchtet. Die Frage der Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Haus und dem Land Baden nach der Revolution von 1918 ist immer noch von erstaunlicher Aktualität: Das Haus Baden macht bekanntlich Ansprüche auf verschiedene Kulturgüter geltend, darunter wertvolle Handschriften, die sich in der Badischen Landesbibliothek befinden.

Homiliarium von der Reichenau. Pergament; Reichenau; um die Mitte des 10. Jahrhunderts
Badische Landesbibliothek,
Cod. Aug. perg. XVI, Blatt 241r

Die abgebildete Handschrift gehört zu den Kulturgütern, deren Eigentumslage durch die vom Land Baden-Württemberg eingesetzte Expertenkommission geprüft wurde. Die Expertenkommission "Eigentumsfragen Baden" ist zu der Auffassung gekommen, dass die meisten badischen Kulturgüter nach der Revolution von 1918 in Staatseigentum übergegangen sind. Auch die abgebildete Handschrift gehört demnach nicht dem Haus Baden, sondern dem Land Baden-Württemberg.
Homiliarium von der Reichenau

Eine vom Land Baden-Württemberg berufene interdisziplinäre Gutachterkommission hat hierzu nunmehr eine umfassende Expertise erstellt.


Das Eigentum an badischen Kulturgütern aus der Zeit der Monarchie
Das Gutachten der Expertenkommission "Eigentumsfragen Baden" trägt den Titel "Das Eigentum an badischen Kulturgütern aus der Zeit der Monarchie".

Es kann in der Badischen Landesbibliothek eingesehen werden. ... mehr dazu


Vordergründig scheint dieser "badische Kulturgüterstreit" auf unklaren Regelungen der badischen Verfassung von 1818 und der Vergleichsvereinbarung zwischen Haus und Land Baden aus dem Jahr 1919 zu beruhen. Dahinter steht aber eine zur Zeit der Monarchie elementare Frage: Inwieweit darf der Großherzog Amts- und inwieweit darf er Privatperson sein?

Die Revolution von 1918 klärte diese Frage. Gleiches gilt für die vermögensrechtliche Situation und führte dazu, dass der vormalige Großherzog wie ein pensioniertes Staatsoberhaupt behandelt wurde. Der Großherzog verlor seine staatlichen Funktionen und damit auch verschiedene Vermögenspositionen. Er zog sich ins Privatleben zurück und wurde Privatier.


Großherzogin Hilda von Baden, geborene Prinzessin von Nassau (1864-1952)   Großherzog Friedrich II. von Baden (1857-1928)
Friedrich II. (1857-1928) wurde als erstes Kind des regierenden Großherzogs Friedrich I. von Baden und Großherzogin Luise geboren. Als letzter badischer Großherzog regierte er von 1907 bis zu seiner Abdankung im Jahr 1918. Seine Gemahlin Hilda (1864-1952), geborene Prinzessin von Nassau, war die letzte badische Großherzogin. [1]


Wie sich dieser Prozess gestaltete und wie die Vermögensauseinandersetzung im Einzelnen aussah, wird Dr. Winfried Klein in seinem Vortrag darstellen.


Dr. Winfried Klein

Dr. Winfried Klein hat in Heidelberg Rechtswissenschaften studiert und, gefördert durch die Konrad-Adenauer-Stiftung, seine Dissertation zur "Domänenfrage im deutschen Verfassungsrecht des 19. Jahrhunderts" verfasst. Er hat verschiedene Veröffentlichungen zum badischen Kulturgüterstreit vorgelegt. Die Gutachterkommission des Landes ist der von ihm dabei vorgezeichneten Linie in wesentlichen Punkten gefolgt. Seit Herbst 2006 arbeitet Herr Dr. Klein als Rechtsanwalt.


Zu dieser Veranstaltung laden wir Sie und Ihre Freunde sehr herzlich ein!

Badische Bibliotheksgesellschaft
Badische Landesbibliothek
Verein Rechtshistorisches Museum e.V.


[1] Abbildungen:
Müller, Hans: Badische Fürsten-Bildnisse. - Karlsruhe : Groos. Band 2: Von Markgraf Friedrich (1756-1817) bis zur Gegenwart. - 1893. - 46 S., 104 Bl., zahlr. Ill.

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