Einladung zum Vortrag
90 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland
Vortrag von Prof. Dr. Diemut Majer, Karlsruhe
Dienstag, 26. Mai 2009, 19.30 Uhr
Vortragssaal der Badischen Landesbibliothek
Eine Kooperation mit dem Verein Rechtshistorisches Museum e. V. Karlsruhe
- Eintritt frei -
Plakat zur Veranstaltung
(Format:PDF - Größe:167 kbyte)
Im Jahre 2009 wird des 90. Jahrestags des Frauenwahlrechts in Deutschland gedacht, das in der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 verankert wurde. Aus diesem Anlass führt das Rechtshistorische Museum eine Sonderveranstaltung durch. In ihr wird die Entwicklung des Frauenwahlrechts anhand der Studie "Frauen - Revolution - Recht.
Die großen europäischen Revolutionen in Frankreich, Deutschland und Österreich 1789 bis 1918 und die Rechtstellung der Frauen" vorgestellt.
Diemut Majer:
Frauen - Revolution - Recht : die grossen europäischen Revolutionen in Frankreich, Deutschland und Österreich 1789 bis 1918 und die Rechtsstellung der Frauen ; unter Einbezug von England, Russland, der USA und der Schweiz.
Zürich ; St. Gallen : Dike-Verl.; Baden-Baden : Nomos-Verl.-Ges., 2008. - XXXIII, 479 S.;
(Europäische Rechts- und Regionalgeschichte ; 5).
ISBN 978-3-8329-3779-9 und
978-3-03751-124-4
Standortnummer in der Badischen Landesbibliothek:
108 A 11044
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Das Wahlrecht wurde den Frauen erst nach 1918 gewährt und zwar nicht aus Gründen der Gerechtigkeit, sondern ausschließlich wegen ihres Einsatzes in der Kriegswirtschaft. Zugespitzt gesagt: Bedurfte es eines Weltkrieges, um den Frauen das Wahlrecht zu verschaffen? Was waren die Gründe, dass Frauen vor diesem Zeitpunkt das Wahlrecht verweigert wurde - eine Blockade (des Patriarchats), an der alle Bemühungen der Frauenverbände scheiterten - sowohl in den USA, wie in England oder Deutschland? Oder war die sog. Frauenfrage für den Gesetzgeber einfach nicht wichtig genug? In der Veranstaltung werden die unterschiedlichen Antworten erörtert, die die Geschichtswissenschaft und die Frauenforschung geben.
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Plakat zur Veranstaltung
Foto: Bundesarchiv
Das Foto zeigt Berliner Stadtverordnete im Jahr 1919.
1919 war das erste Jahr mit aktiver und passiver weiblicher Beteiligung bei deutschen Wahlen.
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Die Studie weist zum Schluss auf zwei interessante allgemeine Gesichtspunkte zur Rechtsstellung der Frauen hin: Das 19. Jahrhundert brauchte für die Frauen keine Stätte der Finsternis zu sein, wenn sie aus den gegebenen Verhältnissen Nutzen zu ziehen vermochten. Sie hatten zwar einerseits eine untergeordnete Stellung, die auch im Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900 verfestigt wurde, andererseits bedeutete dies auch Schutz und Fürsorge für in Rechtsdingen unerfahrene Frauen und Mädchen - durch den Ehemann, durch den Vormund oder durch die Gerichte. Das damalige Recht, heute von vielen als Diskriminierung empfunden, hatte somit damals auch positive Seiten für die Betroffenen. Dies ändert im Ergebnis jedoch nichts daran, dass die Frauen rechtlich unmündig blieben - auch noch im 20. Jahrhundert; die letzten diskriminierenden Vorschriften wurden erst Mitte der Siebziger Jahre beseitigt.
Die Entwicklung zeigt, wie kurz der Zeitraum ist, in dem die volle rechtliche Gleichstellung für Frauen erreicht wurde und dass diese auf verschiedenen Ebenen (insbesondere in den Führungsebenen in Wirtschaft und Verbänden) noch nicht "angekommen" ist.
Prof. Dr. Diemut Majer
Frau Prof. Dr. Diemut Majer arbeitet als selbständige Rechtsanwältin in Karlsruhe und war als Richterin am Verwaltungsgericht Karlsruhe sowie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht tätig. Seit 1993 ist sie Lehrbeauftragte für Europarecht sowie Deutsches und Europäisches Umweltrecht am Zentrum für Angewandte Kulturwissenschaft und Studium Generale der Universität Karlsruhe (TH). Frau Prof. Dr. Majer ist Verfasserin mehrerer Monografien und zahlreicher Aufsätze zur Rechtsgeschichte und juristischen
Zeitgeschichte.
Zu dieser Veranstaltung laden wir Sie und Ihre Freunde sehr herzlich ein!
Verein Rechtshistorisches Museum e.V. Karlsruhe
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