Einladung zum Vortrag
Nachlass-Sache Richard Wagner
Vortrag von Prof. Dr. Heinz Holzhauer, Münster
Dienstag, 24. März 2009, 19.30 Uhr
Vortragssaal der Badischen Landesbibliothek
Eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Verein Rechtshistorisches Museum e.V.
- Eintritt frei -
Plakat zur Veranstaltung
(Format:PDF - Größe:180 kbyte)
Wie bei allen großen Künstlern bildet das Werk Richard Wagners den Hintergrund für das Interesse an seinem Leben und, in diesem Vortrag, besonders dessen familien- und erbrechtlichen Aspekten. So unüberschaubar die Wagner-Biografik ist, die zunehmend den "Clan" einschließt, scheint noch kein Autor in folgendem ein Problem gesehen zu haben: Von den mehreren Kindern, die Cosima von Bülow, seit 1870 verheiratete Wagner, nach ihrer Verbindung mit diesem, aber vor ihrer Scheidung von Hans von Bülow geboren hat, hat nur der Sohn Siegfried, zusammen mit der Mutter, den Vater, der kein Testament hinterlassen hatte, beerbt.
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Plakat zur Veranstaltung
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Diese unangefochtene "Geltung" des Sohnes Siegfried als Richard Wagners einziges Kind entspricht dem Wunsch seiner "drei" Elternteile, der hier aber kaum maßgeblich sein kann. Immerhin hat der Elternwunsch scheinbar eine juristische Bestätigung gefunden hat durch den Ausgang eines Prozesses, den die von Richard Wagner zunächst selbst als "Lieblingstochter" bezeichnete Isolde in Jahr 1913 gegen ihre Mutter Cosima angestrengt hat, in dem die Klägerin von der Mutter als Kind Richard Wagners anerkannt sein wollte; Isolde hat den Prozess verloren.
Moderne Autoren-Historiker, Musikwissenschaftler oder ganz einfach Schriftsteller, keiner Jurist - die diesen Prozess überhaupt berühren und dabei zu Wagners Deszendenz Stellung nehmen, sprechen davon, dass Siegfried als Kind Richard Wagners "legitimiert" worden sei. In Betracht kommt eine Legitimation durch nachfolgende Ehe der Eltern; etwa 1 Jahr nach Siegfrieds Geburt haben die Mutter Cosima und Richard Wagner geheiratet.
Aber müsste ein gleiches dann nicht auch für die weiteren von Cosima während ihrer Ehe mit Hans von Bülow geborenen Kinder Isolde und Eva gelten, wenn diese von Richard Wagner gezeugt waren? Eben das scheint für die unmittelbar Beteiligten festgestanden zu haben. Dass Isolde ihren Prozess gegen die Mutter verloren hat, war vor Aufkommen jeglicher wissenschaftlicher Vaterschaftsbegutachtung kein Wunder.
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Tristan und Isolde / von Richard Wagner. Vollständiger Klavierauszug von Hans von Bülow. - Leipzig : Breitkopf & Härtel, [1860].
Widmung:
Meiner lieben Luise / von ihrer treuen Schwester / Victoria / Weihnachten 1860 / Berlin
Badische Landesbibliothek, Baden-Baden O57/1
Weitere Informationen: Musikalien der Schlossbibliothek Baden-Baden
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Der Musikdruck war ein Geschenk für Großherzogin Luise (1838-1923), der Tochter von Kaiser Wilhelm I. und Augusta von Sachsen-Weimar-Eisenach. Sie hatte 1856 in Berlin den badischen Großherzog Friedrich I. (1826-1907) geheiratet.
Die Widmung stammt von Kronprinzessin Victoria (1840-1901), der ältesten Tochter von Albert von Sachsen-Coburg und Gotha und Königin Victoria. Sie hatte 1858 in London Friedrich III. (1831-1888), den Bruder der Großherzogin Luise, geheiratet. Friedrich III. wurde 1888 deutscher Kaiser und König von Preußen, starb aber noch im gleichen Jahr.
Wie steht es überhaupt um die Möglichkeit einer Legitimation von Kindern Cosimas? Nur ein uneheliches Kind konnte legitimiert werden. Alle waren, auch der zuletzt geborene Siegfried, während der Ehe ihrer Mutter mit Hans von Bülow geboren. Alle hatten Hans von Bülow zu ihrem rechtlichen Vater, und zwar gemäß dem Grundsatz "pater est quem nuptiae demonstrant", heute § 1591 Nr. 1 BGB, ein weltweit verbreiteter Rechtssatz, der am Anfang der Ehe steht, um die es schlecht bestellt ist, seit der Satz durch die Möglichkeit naturwissenschaftlicher Vaterschaftsfeststellung seine Notwendigkeit verloren hat.
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Eine Gesamtausgabe der Werke Richard Wagners steht im Lesesaal Sammlungen der Badischen Landesbibliothek.
Wagner, Richard: Sämtliche Werke.
In Verbindung mit der Bayerischen Akademie der Schönen Künste, München. Hrsg. von Carl Dahlhaus. - Mainz : Schott.
Standortnummer im Lesesaal Sammlungen: ML:Tz08050
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Davon, dass die Ehelichkeit auch nur eines der Kinder Cosimas jemals angefochten worden wäre, ist keine Rede. Allerdings ist die Ehelichkeitsanfechtung, die nur binnen einer kurzer Frist nach Kenntnis eines Anfechtungsgrundes nur bestimmte Personen gerichtlich beantragen können, eine Neuerung des preußischen allgemeinen Landrechts von 1794, das seitdem aber alle Kodifikationen ohne Ausnahme übernommen haben. Nur in Bayern war es erst 1900 soweit, als dort das Bürgerliche Gesetzbuch des Deutschen Reiches in Kraft trat. Zuvor konnte nach Bayrischem Landrecht, wie früher nach gemeinem Recht überall, jedweder zu jeder Zeit die für den Ehemann der Mutter sprechende Vaterschaftsvermutung widerlegen.
Dass im Jahr 1883 wenige Wochen nach Richard Wagners Tod das Amtsgericht Bayreuth in einem Beschluss feststellte, dass die Witwe und der Sohn die Erben seien, überrascht schon deswegen, weil das Bayrische Landrecht einen Erbschein eigentlich nicht kannte. Davon abgesehen, forderte das Landrecht zwar keine fristgebundene Ehelichkeitsanfechtung, schloss aber Ehebruchskinder - und das waren Cosimas Kinder, soweit sie nicht von Hans von Bülow gezeugt waren allemal - von jeder Legitimation aus. Der königlich Bayrische Amtsrichter scheint auch weniger irgend einem der möglicherweise anzuwendenen Rechte gefolgt zu sein als dem Wunsch des Erblassers und seiner Witwe, dem sich Hans von Bülow eine Woche zuvor angeschlossen hatte.
In der Badischen Landesbibliothek sind zahlreiche Werke Richard Wagners vorhanden.
Wagner, Richard: Erstes Klavier-Album. - Mainz [u.a.] : Schott, c 1913.
Standortnummer: M4503,1
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Der Vortrag geht den zugrunde liegenden Tatsachen und ihrer seinerzeit problematischen rechtlichen Bewertung mit der Ruhe nach, die das Rechtsinstitut der Verjährung angesichts denkbarer Ansprüche zu kurz Gekommener gewährt. Dafür ist Karlsruhe, einerseits die Residenz auch des Familien- und Erbrechts, andererseits Sitz einer in der Wagnerpflege von früh an renommierten Opernbühne, ein idealer Ort.
Zu dieser Veranstaltung laden wir Sie und Ihre Freunde sehr herzlich ein!
Verein Rechtshistorisches Museum e.V.
Badische Bibliotheksgesellschaft
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