Ausleihen
Die Badische Landesbibliothek ist eine wissenschaftliche Bibliothek für alle Fachgebiete und Archivbibliothek
für die Buch- und Zeitschriftenproduktion in Baden-Württemberg. Sie verfügt über 2,3 Millionen Bücher und sonstige Medien.
Die meisten Medien können Sie nach Hause entleihen. Die Bibliothek ist für jedermann zugänglich.
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Leihstelle
Foto: Badische Landesbibliothek
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Erst zu den Computern
Der größere Teil der Bücher und Zeitschriften steht
frei zugänglich und kann ausgeliehen werden.
Aber: die meisten Bände sind
nicht nach Sachgebieten geordnet aufgestellt. Gehen Sie daher erst zu den Computern.
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Alle Bücher im Computer?
Etwa zwei Drittel unseres Bestandes können Sie über das System
Suchen und Ausleihen finden,
der Bestand ab 1987 ist komplett verzeichnet.
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Zettelkataloge?
Bei Büchern und Medien, die vor dem Jahr 1987 erschienen sind,
sollten Sie bei erfolgloser Suche im Computer in den
Zettelkatalogen (Katalogschränke im Erdgeschoss bzw.
Mikroficheausgabe) nachschauen.
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Aufsätze oder Artikel?
finden Sie über Suchen (Katalog) nicht, aber die Zeitschriften oder
Bücher, in denen diese erschienen sind.
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Andere Bibliotheken?
Über Suchen (Katalog) / Besondere Suchanfragen / Weitere Bibliothekskataloge
können Sie auch in den Katalogen
anderer Karlsruher und baden-württembergischer Bibliotheken
nachschauen. Zum Teil können Sie die Verbindung zu den
Ausleihsystemen anderer Karlsruher Bibliotheken herstellen.
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Internet?
Und das Ganze können Sie bequem über das
Internet auch von Ihrem persönlichen Arbeitsplatz
außerhalb unserer Bibliothek nutzen:
https://sua.blb-karlsruhe.de/.
Ausleihstatus abfragen!
Wo steht das Buch, ist es ausgeliehen?
Wenn Sie im System Suchen und Ausleihen
etwas gefunden haben, klicken Sie bitte auf Verfügbar? Hier klicken!.
Sie erfahren, ob es ausgeliehen ist, wo das Buch zur Selbstbedienung steht, ob Sie es bestellen müssen usw.
Benutzerausweis
Ohne ihn kein Ausleihen und Bestellen.
Steht ein Buch nicht frei zugänglich
oder wollen Sie eine Vormerkung vornehmen, ist er auch
erforderlich. Der Benutzerausweis wird sofort an der
Leihstelle ausgestellt.
- Bitte das Anmeldeformular (PDF) ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben zur Anmeldung mitbringen.
- Legen Sie Ihren gültigen Personalausweis (oder Ihren
Reisepass mit einer Anmeldebestätigung) vor.
Als
Ausländer brauchen Sie zusätzlich eine
Aufenthaltsgenehmigung, die noch mindestens 3 Monate gültig
ist.
Als Staatsangehöriger der Europäischen Union ist die
Aufenthaltserlaubnis nicht erforderlich. Sie sollten
Ihren Wohnsitz in Karlsruhe oder Umgebung haben.
Die Benutzung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach § 2 der Bibliotheksgebührenverordnung.
Offenes Magazin
Ausleihbücher zur Selbstbedienung
Tipp
Standortnummern über 50000, z. B. 104 A 51234, stehen nie
im Offenen Magazin.
Befragen Sie das System
Suchen und Ausleihen!
Ist eine "Zweitsignatur" angegeben, bitte nur diese beachten!
Beispiel "(Zweitsignatur: LS: Ee00577)": LS = Steht im Hauptlesesaal.
Das Offene Magazin erstreckt
sich über das 1. - 3. OG und ist über den Durchgang bei
der Leihstelle zu erreichen ( Gebäudepläne).
- Die Bücher im "B-Format" stehen im 1. OG (derzeit beginnend mit
90 B 1) und
- die Bücher mit "A-Format" im 2. OG (derzeit beginnend mit 82 A 1).
- Die Zeitschriften stehen im 3. OG (ZA, ZB und ZC).
Holen Sie sich die gewünschten Bücher und Zeitschriftenbände aus dem Regal
und lassen Sie sie unter Vorlage Ihres Benutzerausweises im Erdgeschoss
an der Leihstelle verbuchen. Einige Zeitschriften, deren Bände mit
dem orangefarbenen Etikett
" OM " gekennzeichnet sind,
sind besonders viel gefragt und können daher nur in der
Bibliothek benutzt werden.
Bestellte Bücher
Meist nach 45 Minuten abzuholen.
Tipp
Falls Sie keine Zeit haben: die Bücher liegen sechs Tage für
Sie zur Abholung an der Leihstelle bereit.
Die über Suchen und Ausleihen bestellten Bücher und Medien
(diejenigen ohne Selbstbedienung) können Sie in der Regel nach 45 Minuten an der Leihstelle abholen.
Bei Büchern aus Sondermagazinen dauert es länger: Minimum 2 Stunden,
Maximum nächster Öffnungstag (Ist dies ein Samstag, dann am darauf folgenden Öffnungstag).
Vormerken
Schon verliehen? Dann merken Sie sich vor!
Sie erhalten eine Postkarte, wenn das
Buch für Sie bereitliegt. Ihr Benutzerkonto wird mit den
Portokosten belastet (derzeit 0,45 €). Benötigen Sie ein
vorgemerktes Buch nicht mehr, können Sie die Vormerkung wieder
löschen: über
Suchen und Ausleihen: Vorgemerkte Medien.
Via E-Mail benachrichtigen wir Sie schneller als mit Postkarten, außerdem entfällt der Portoersatz. Im unserem System "Suchen und Ausleihen" können Sie sich unter "Benutzerdaten" anmelden.
Ein Erinnerungsservice vor Ablauf von Leihfristen, ausführlichere Angaben und Adressänderung per E-Mail gehören dazu.
Leihfrist
4 Wochen für Bücher, 2 Wochen für Zeitschriftenbände und sonstige Medien
Leihfrist verlängern
In der Bibliothek oder zu Hause: über das Internet oder Telefon 1 75 - 22 18.
Achtung
Verlängern ist erst ab 9 Tage vor dem Ende der Leihfrist möglich.
Kümmern Sie sich spätestens am letzten Tag der Leihfrist um die Verlängerung,
damit Sie noch rechtzeitig Medien zurückgeben können, für die keine Verlängerung möglich ist.
Sie können die Leihfrist zweimal um 4
bzw. 2 Wochen verlängern.
Das Verlängern können Sie über
Suchen und Ausleihen
in der Bibliothek oder zu Hause
( https://sua.blb-karlsruhe.de/)
selbst vornehmen oder auch telefonisch während der Öffnungszeiten: (07 21) 1 75 - 22 18.
Die Fristverlängerung wird automatisch für alle Medien vorgenommen, die verlängert werden können.
Aber: Bei Verlängerungen von Fernleihen reicht der letzte Tag in keinem Fall!
Die neue Leihfrist läuft ab dem Tag, an dem Sie oder wir die Verlängerung vornehmen.
Die alte Leihfrist endet mit dem Eintrag der neuen Leihfrist, so dass Sie unter Umständen 9 Tage verlieren.
Verlängern funktioniert in folgenden Fällen nicht:
- Medien, deren Frist bereits zweimal verlängert wurde - diese müssen Sie der Leihstelle für eine erneute Ausleihe vorlegen.
- Medien, für die sich ein anderer Benutzer vorgemerkt hat.
- Ihr Konto darf nicht gesperrt sein. Dies geschieht zum Beispiel ab 3. Mahnungen und bei Überschreiten Ihres Gebührenkredits von 10 €.
Leihfrist überschritten
Gebührenpflichtige Mahnung automatisch!
Beachten Sie: Rechtzeitiges Verlängern ist kostenlos.
Die 1. Mahnung kostet 1,50 €, die 2. Mahnung 5 €, die 3. und 4. Mahnung je 10,00 €.
Dies bedeutet: Wenn Sie es bis zur 4. Mahnung kommen lassen, müssen Sie 26,50 €
pro Einheit entrichten. Die Zahlungspflichtigkeit entsteht
mit dem Zeitpunkt der Ausfertigung der Mahnung bei uns.
Siehe auch BLB-Info Bibliotheksgebühren.
Rückgabequittung sofort prüfen!
Keine Reklamation ohne Rückgabequittung
Ohne Rückgabequittung können wir Reklamationen wegen zurückgegebener Medien leider nicht bearbeiten.
Kontoauszug
Aktueller Stand Ihres Leihkontos
Besonders nach Verlängerungen sollten Sie sich
einen Kontoauszug ausdrucken. Auf ihm wird das Ende der Leihfristen
angegeben und Sie erhalten Hinweise zum Ausleihstatus Ihrer
Bücher. Drucken Sie den Kontoauszug zu Hause aus, sollten Sie
zuvor auf die Anzeige Druckansicht klicken.
Adress- oder Berufsänderungen
Mahnungen und Benachrichtigungen gelten als zugestellt, wenn wir sie an die letzte von Ihnen angegebene Adresse schicken!
Daher bitte die Adressen sofort ändern lassen!
Berufsänderungen: Die Angabe ist uns wichtig und wird ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.
Füllen Sie bitte das grüne Formular "Adressänderung" aus und lassen Sie die Angaben an der Leihstelle in Ihr Konto eintragen.
Meldungen nehmen wir auch über Suchen und Ausleihen / Benutzerdaten entgegen. Dort steht ein Formular für die Adressänderung zur Verfügung, das Sie online ausfüllen können.
Benutzerausweis verloren?
Sofort Konto sperren lassen!
Das Passwort schützt Sie am Computer vor dem Zugriff anderer
Benutzer auf Ihr Leihkonto.
Aber: Für das meiste, was Sie an der Leihstelle abwickeln,
insbesondere für das Ausleihen, genügt die Vorlage des
Benutzerausweises. Für jeglichen Missbrauch haften Sie.
Melden Sie deshalb einen Ausweisverlust sofort (telefonisch) der
Leihstelle, damit Ihr Konto unverzüglich gesperrt werden kann.
Telekommunikation
Internet: http://www.blb-karlsruhe.de
E-Mail-Adresse:
sua blb-karlsruhe.de
Telefon: (07 21) 1 75 - 22 18:
montags bis 9 - 19 Uhr, samstags 10.00 - 18.00 Uhr.
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in der Badischen Landesbibliothek:
- Bibliotheksgebühren
- Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Erhebung von Bibliotheksgebühren (Bibliotheksgebührenverordnung - BiblGebVO) / GBl. vom 8. Mai 2009:
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