Um Literatur auszuleihen und die elektronischen Angebote der Badischen Landesbibliothek in vollem Umfang nutzen zu können, benötigen Sie einen Benutzerausweis.
Benutzerausweise können nicht nur für einzelne Personen, sondern auch für Institutionen ausgestellt werden:
Benutzerausweis für Institutionen - Checkliste.
Der Benutzerausweis kostet
- für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie juristische Personen 30 Euro für eine Jahreskarte,
- für Zivil- oder Wehrdienstleistende, Freiwillige im Sinne von § 2 des Jugendfreiwilligendienstgesetzes
vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842), Arbeitslose sowie Empfänger von Leistungen der Grundsicherung 15
Euro für eine Jahreskarte,
- für Personen, die die Bibliothek weniger als drei Monate benutzen 8 Euro.
In der Ausbildung befindliche Personen (Schüler, Studierende, Auszubildende), öffentliche Bibliotheken in
Baden-Württemberg, die dem regionalen Leihverkehr angeschlossen sind, und Institutionen des Landes Baden-Württemberg, die die Bibliotheken für dienstliche Zwecke nutzen, sind von der Benutzungsgebühr befreit.
Weitere Informationen:
Bibliotheksgebührenverordnung