Badische Landesbibliothek
   


Bibliotheksgebühren

Benutzungsgebühr

Nach der Verkündigung im Gesetzblatt Baden-Württemberg ist mit Wirkung zum 9. Mai 2009 eine novellierte Bibliotheksgebührenverordnung in Kraft getreten. Neu ist die Einführung einer Benutzungsgebühr für die Landesbibliotheken. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach § 2 der Bibliotheksgebührenverordnung.

Vormerkungen: 0,45 €

Für die Benachrichtigungskarten bei Vormerkungen (Reservierung eines ausgeliehenen Buchs oder Mediums für Sie) wird Portoersatz erhoben. Er beträgt derzeit 0,45 €.
Via E-Mail benachrichtigen wir Sie schneller als mit Postkarten, außerdem entfällt der Portoersatz. In unserem System "Suchen und Ausleihen" können Sie sich unter "Benutzerdaten" anmelden.
Ein Erinnerungsservice vor Ablauf von Leihfristen, ausführlichere Angaben und Adressänderung per E-Mail gehören dazu.

Mahnung bei Überschreiten der Leihfrist

  • 1. ausgefertigte Mahnung: 1,50 € pro Einheit (Band, Heft usw.)
  • 2. ausgefertigte Mahnung: 5,00 € zusätzlich pro Einheit
  • 3. ausgefertigte Mahnung: 10,00 € zusätzlich pro Einheit
  • 4. ausgefertigte Mahnung: 10,00 € zusätzlich pro Einheit
Dies bedeutet: Wenn Sie es bis zur 4. Mahnung kommen lassen, müssen Sie 26,50 € pro Einheit entrichten.

Die Mahngebühren sind fällig ab der Ausfertigung in der Bibliothek, nicht erst mit der Empfangnahme der Mahnung.

Fernleihe: 1,50 €

Wenn Sie Literatur oder Aufsatzkopien aus einer anderen Bibliothek bestellen, wird für jede Bestellung Ihr Ausleihkonto automatisch mit einer Gebühr von 1,50 € belastet. Erhalten Sie Kopien, sind bis zu 20 Kopien mit der Gebühr abgegolten, jede weitere kostet 0,10 €.

Fristüberschreitung bei kurzfristiger Ausleihe

Wird Bibliotheksgut nur kurzfristig oder über einen Zeitraum, in dem die Bibliothek nicht geöffnet ist, ausgeliehen, wird bei nicht fristgerechter Rückgabe für jeden weiteren angefangenen Öffnungstag eine Gebühr von 3,00 € je ausgeliehener Einheit erhoben.

Reparatur, Ersatzbeschaffung

Muss Bibliotheksgut neu beschafft oder repariert werden, weil der Benutzer es verloren, nach der vierten Mahnung nicht zurückgegeben oder es beschädigt hat, so hat er die Kosten für die Ersatzbeschaffung oder die Reparatur und gegebenenfalls den Wertverlust zu erstatten. Darüber hinaus wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt bei Verlusten und schweren Beschädigungen 10,00 €. Wird die Ersatzbeschaffung durch die Bibliothek vorgenommen, werden außer den Exemplarkosten weitere 10,00 € Bearbeitungsgebühr erhoben.

Bei leichten Beschädigungen fallen neben den Reparaturkosten und ggf. dem Betrag der Wertminderung 2,50 € Gebühr an.

Die Bearbeitungsgebühr ist sofort bei Verlust- bzw. Beschädigungsanzeige zu entrichten. Der Gebührenanspruch wird durch eine spätere Rückgabe des Bibliotheksguts nicht berührt. Die Regelung gilt auch bei Ersatzbeschaffungen, die nach erfolglosen Mahnungen von der Bibliothek eingeleitet werden.

Bitte weisen Sie gleich bei der Ausleihe auf Beschädigungen eines Buches hin, da Sie sonst gemäß § 6 Abs. 4 der Benutzungsordnung dafür haftbar sind.

Verlust oder Beschädigung eines Datenträgers oder eines Benutzerausweises

Für die Neuerstellung eines verloren gegangenen oder beschädigten Buch-Datenträgers wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 € erhoben.

Für die Neuerstellung eines verloren gegangenen oder beschädigten Benutzerausweises wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben.

Reproduktionen, Kopien und Kopieraufträge

Zu den Gebühren für Reproduktionen lesen Sie bitte das Info Reproduktionen.

Für die Kopiergeräte zur Selbstbedienung im Erdgeschoss, im Hauptlesesaal und im 3. Obergeschoss des Offenen Magazins benötigen Sie eine Kopierkarte. Diese sind am Automaten im Erdgeschoss erhältlich. Im Hauptlesesaal stehen auch Münzgeräte und ein Farbkopierer. - Die Kopierer werden von einer Firma betrieben!

Kopieraufträge: Soll die Bibliothek kopieren, können Sie Bestellungen an den Theken der Lesesäle und der Leihstelle aufgeben.

Ergänzend sei auf § 4 (Auslagenersatz) und § 8 (Schlüsselpfand) der Bibliotheksgebührenverordnung hingewiesen.

Rechtsgrundlagen

Die Badische Landesbibliothek wendet die Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Erhebung von Bibliotheksgebühren (Bibliotheksgebührenverordnung – BiblGebVO) (veröffentlicht im GBl. vom 8. Mai 2009, Standortnummer im Hauptlesesaal: Oe 20) an. Die BiblGebVO können Sie auch an der Leihstelle einsehen.

Daneben gilt die Benutzungsordnung der Badischen Landesbibliothek.

Adresse
Erbprinzenstraße 15, 76133 Karlsruhe
Postfach 1429, 76003 Karlsruhe
Telefonnummern und E-Mail-Adressen


Öffnungszeiten
Mo - Fr 9.00 - 19.00 Uhr,
Sa 10.00 - 18.00 Uhr

Lesesaal Sammlungen:
Mo - Fr 9.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Do 9.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr


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