Gedruckte Noten waren damals ebenso die Ausnahme wie in der heutigen Musizierpraxis
handschriftliche. Zwar ist seit dem Ende des 17. Jahrhunderts ein stetes Anwachsen der Zahl der im
Druck veröffentlichten Kompositionen zu verzeichnen, meist in Stimmen für den praktischen Gebrauch,
doch war der Notenstich (auf Kupferplatten) ein aufwendiges und daher kostspieliges Verfahren, das
außerdem nur kleine Auflagen erlaubte, und so spielten gedruckte Musikalien beim praktischen
Musizieren nur eine unwesentliche Rolle. Man benutzte fast ausschließlich handschriftliche Stimmen;
erst im späteren 18. Jahrhundert traten vermehrt Drucke neben die Handschriften, ohne sie indes zu
verdrängen.
Symptomatisch dafür ist, daß von den schätzungsweise 800 Kompositionen Molters zu seinen Lebzeiten
lediglich sechs Violinsonaten als op. l im Druck erschienen. Aber auch von Mozart wurde vor 1791 nur
ein kleiner Prozentsatz seines Schaffens gedruckt, viele Werke kursierten allerdings in Abschriften
und waren auch so weit verbreitet. Selbst im 19. Jahrhundert waren bei Opern und größeren
Vokalwerken handschriftliche Aufführungsmaterialien beinahe der Normalfall, und auch heute wird an
Theatern noch immer gelegentlich aus handgeschriebenen Stimmen gespielt, was sonst im Konzertleben
kaum mehr vorkommt.
Solche handschriftlichen Noten, oft - wie bereits gesagt - auf minderwertiges Papier geschrieben,
zeigten schnell Verschleißerscheinungen, und da die Auflagestimmen lose, in Umschlägen aufbewahrte
Blätter waren, die beim Gebrauch an die Musiker ausgeteilt wurden, war die Möglichkeit von Verlusten
groß. Überdies ging man mit den so mühsam erstellten Materialien recht sorglos und unachtsam um, so
wurden etwa die nur bei einer einzigen Gelegenheit brauchbaren Noten danach oft einfach makuliert
und weggeworfen: Sie hatten ihren Zweck erfüllt wie die Festdekorationen, deren akustischer Teil die
Musik ja gewesen war. Außerdem veraltete sie sehr schnell, und der Gedanke, aus der Mode gekommene
oder nicht mehr benötigte Kompositionen zu archivieren, setzte sich erst mit dem Aufkommen des
historischen Bewußtseins im 19. Jahrhundert allmählich durch, und da war es in vielen Fällen bereits
zu spät.
Die Partituren blieben normalerweise in der Hand des Komponisten, der im Bedarfsfall erneut
Stimmensätze danach anfertigen konnte. Nicht selten gingen dann die wertvollen Manuskripte durch die
Schicksale der Erben teilweise oder sogar ganz verloren. J. S. Bachs Nachlaß ist hierfür wohl das
beklagenswerteste Beispiel: Durch die Lebensumstände seines ältesten Sohnes gerieten schätzungsweise
zwei Fünftel seines Schaffens in Verlust.
Die Partituren waren also meistens unzugänglich; in Gebrauch waren fast ausschließlich Stimmensätze,
und in dieser Form waren die Kompositionen unter den Musikern auch als Vorlage für weitere Kopien in
Umlauf. Solche Gebrauchsmusikalien wurden meist in Schränken oder auf Regalen in der Nähe der
Instrumente aufbewahrt, die wie die Noten dem Dienstherren gehörten.
Aus erhalten gebliebenen Instruktionen für die Rastatter Hofkapelle erfahren wir beiläufig, daß sich
die dortigen Notenbestände offenbar in ziemlich ungeordnetem Zustand befanden. 1747 ließ Markgraf
Ludwig Georg rügen, daß die Rastatter Noten unerlaubt kopiert wurden (womit er die vorhandenen
Kompositionen als sein Eigentum reklamierte) und ordnete an, „daß alle Instrumenten ... nebst denen
Musicalien in einem hierzu bestimbten zimmer, und wohl verwahrten Kästen auffbehalten = Niemanden
hierzu ein Schlüßl, als dem Cappell- und Concertmeister, gelaßen = und von beyden nichts ohne
Vorwißen unßeres Hoff-Marechalls aus unßerer Fürstl: Residenz aus gegeben werden solle ...”
Außerdem verlangte er, „daß der Cappellmeister über die vorhandene Kirchen Musicalien, und
Instrumenten ebenmäßig, als wie der Concertmeister über die = zur Hoff-Music gehörig - und künfftig
anzuschaffende ein ordentliches Inventarium in Dupplo verfertige - eines selbst bey Handen behalten
- das andere aber dem Hoff Marechal ... überlieffern = und also für all - und jedes zu stehen
gehalten seyn sollen...” Daraus geht hervor, daß der Notenfundus in Rastatt an zwei Stellen
aufbewahrt wurde, in der Schloßkirche und im Schloß. Wie man der Instruktion ferner entnehmen kann,
waren an der desolaten Ordnung offensichtlich die Rivalitäten zwischen dem an erster Stelle
stehenden Kapellmeister und dem ihm nachgeordneten Konzertmeister (dem am ersten Pult der Violinen
sitzenden ersten Geiger) schuld.
Eines der vom Markgrafen verlangten Inventare, das vom Konzertmeister angelegte, hat sich zufällig
erhalten. Es ist bestimmt nicht vollständig; neben Arien, Sinfonien, Konzerten und Kammermusik
verzeichnet es auch einige in den „weltlichen” Bestand versprengte, also nicht hierher gehörende
kirchenmusikalische Kompositionen, die der Konzertmeister im Sinn der Instruktion dem Kapellmeister
für den Fundus der von diesem verwalteten kirchlichen Musikalien hätte aushändigen müssen. Daß er
das nicht getan hat, bestätigt, daß es mit ihren Beziehungen tatsächlich nicht zum besten stand, und
daß allen markgräflichen Befehlen zum Trotz eine durchgreifende Ordnung der Noten in Rastatt damals
(und auch später) nicht erfolgte.
Wie das zu jener Zeit in Karlsruhe gehandhabt wurde, wissen wir nicht, fest steht nur, daß hier der
Konzertmeister bei weitem nicht die Befugnisse hatte wie sein Kollege in Rastatt, d. h. die
Verfügungsgewalt über die Musikalien (und Instrumente) lag aller Wahrscheinlichkeit nach weitgehend
oder sogar allein in den Händen des Kapellmeisters.
Die erste Erwähnung des Karlsruher Notenfundus findet sich in den Akten über den Konflikt, in den
der Hofkapellmeister Käfer 1721 mit dem Markgrafen geraten war, und der schließlich zur Entlassung
des ersteren führte. Es ging dabei um Besoldungsrückstände und Gehaltsaufbesserung bzw. um
finanzielle Gleichstellung des Kapellmeisters mit dem hochbezahlten französischen Tanzmeister, auf
der Käfer mit Hartnäckigkeit bestand.
Im Verlauf der Auseinandersetzung, die sich immer mehr zuspitzte, forderte Carl Wilhelm vom
Komponisten, daß dieser zusätzlich zu den bereits in der Hofbibliothek abgelieferten Stimmen eines
Kantatenjahrgangs auch die zugehörigen Partituren hergeben müsse, wogegen Käfer, der sie in seiner
finanziellen Not anscheinend bereits anderweitig veräußert hatte, Einspruch erhob. Er machte
geltend, daß das nicht üblich sei, und daß auch seine Vorgänger es nie getan hätten. Doch hatte er
mit diesem Protest keinen Erfolg, denn in seiner letzten Eingabe an den Markgrafen erinnerte er
erneut an die immer noch ausstehende Bezahlung und fährt dann fort: „... ich aber hingegen die
Musiquen mit sambt denen Partituren wo Von der Blinzing Keine eintzige übergeben, gnädigst
Befohlener maaßen, Zur Fürstl. Biebliothec geliefert, u. zwar so Viel, wen es Ew. Hochfürstl. Dchl.
[Durchlaucht] gegen des Blinzings Seine, sollten in gnädigsten Augenschein nehmen, mir diese gnade
schwerl. würde Länger Vorbehalten werden...”
Bei diesen Vorgängen spielte der „Bibliothecarius” Arpert eine gewisse Rolle, und daraus ergibt
sich, daß die Musikalien (auch die in Gebrauch befindlichen wie Käfers Kantaten) damals in der
Hofbibliothek aufbewahrt wurden, die sich demnach wohl in der Nähe der Wirkungsstätten der Musiker
befand, so daß sie schnell und bequem Zugang zum Notenbestand hatten.
Drei Karlsruher Noteninventare aus jener Zeit haben sich erhalten, in zwei von ihnen sind die
Musikalien wie in dem oben erwähnten Rastatter Inventar mit Notenincipit registriert, das dritte,
ohne Incipits, verzeichnet Drucke von Kammermusikwerken und ist wohl um 1750 zu datieren. Das ältere
der beiden thematischen Verzeichnisse dürfte um 1745 angelegt worden sein, das zweite um 1760: Es
stammt von der Hand des Hofkapellmeisters Molter. Obwohl sich beide inhaltlich berühren - sie
enthalten ausschließlich Instrumentalmusik - decken sie sich nirgends, und vollständig waren sie
beide nicht, denn einige damals nachweislich in Karlsruhe schon vorhandene Werke des heutigen
(Rest-)Bestandes, etwa von Bodinus und Molter, sucht man darin vergeblich. Besonders übersichtlich
sind sie ebenfalls nicht, was auf eine nicht gerade mustergültige Ordnung auch der Karlsruher
Musikalien rückschließen läßt.
Die von Molter vergebenen Inventarnummern finden sich, von seiner Hand, auf den entsprechenden
Manuskripten wieder. Die Mehrzahl der von ihm erfaßten Noten ist noch heute vorhanden, aber eben
auch nicht alle. Andere Handschriften tragen ebenfalls Nummern, bisweilen gleich mehrere, die auf
verschiedene Ordnungen, Inventare oder Inventarisierungsversuche und Provenienzen hindeuten. Sie
erlauben zumindest die Gruppierung von Zusammengehörigem, so ist z. B. eine ganze Reihe von direkt
aus Venedig stammenden Opernarien darunter.
Als 1771 die Baden-Badener Linie mit Markgraf August Georg erlosch, fiel mit der Markgrafschaft auch
das Rastatter Residenzschloß mit seinem reichen Inventar an Baden-Durlach. Markgraf Carl Friedrich
ließ alles Vorhandene sorgfältig inventarisieren, darunter den Notenbestand. Das (leider nur
summarische) Verzeichnis ist erhalten und registriert über 1100 Kompositionen.
Auf Befehl des neuen Herrn wurden die „weltlichen” Musikalien, knapp 500 Titel, nach Karlsruhe
gebracht, die katholische Kirchenmusik jedoch, über 640 Werke, für die es am lutherischen Hof keine
Verwendung gab, blieben in Rastatt und sind seitdem verschollen. Alle inzwischen angestellten
Nachforschungen nach dem sicher besonders wertvollen Bestand blieben ergebnislos. Die leeren
Notenschränke in der Schloßkirche S. Crucis in Rastatt dagegen sind noch heute vorhanden.
Mit den Rastatter Musikalien erhielt der Karlsruher Notenfundus einen bedeutenden Zuwachs, selbst
wenn vieles bereits veraltet gewesen sein mag und nicht mehr gespielt wurde.
Der zusammen mit etlichen Musikern aus Rastatt in Karlsruher Dienste übernommene Kapellmeister
Joseph Aloys Schmittbaur (1718-1809) düfte dafür gesorgt haben, daß „seine” Noten auch benutzt
wurden. Mit seiner Stellung als zweiter Mann hinter Molters Nachfolger Giacinto Schiatti (?-1776)
unzufrieden, ging Schmittbaur 1775 als Domkapellmeister nach Köln, kehrte aber nach Schiattis
unerwartetem Ableben in die Badische Residenz zurück, wo er 1777 die Leitung der Hofmusik übernahm.
Er führte sie in eine neue Zeit, und jetzt wurde auch immer häufiger aus gedruckten Noten gespielt.
Als er 1804 (im Alter von 86 Jahren!) pensioniert wurde, hatte sich der musikalische Geschmack seit
seinem Amtsantritt grundlegend geändert. Etwa um diese Zeit, vielleicht sogar in Zusammenhang mit
Schmittbaurs Pensionierung, dürften die nicht mehr gebrauchten handschriftlichen Musikalien der
Hofbibliothek zur Aufbewahrung übergeben worden sein.
Die im Zuge der Säkularisation in Karlsruhe anfallenden Bibliotheksbestände aus klösterlichem Besitz
brachten der Hofbibliothek zwar wertvollsten Zuwachs an Büchern und Manuskripten, vor allem aus der
Zeit des späten Mittelalters, unter ihnen zahlreiche liturgische Handschriften mit Noten, aber außer
ein paar Lautenbüchern des 16. Jahrhunderts von Newsidler, Ochsenkhun und Jobin aus dem Kloster
Ettenheim-Münster auf musikalischem Gebiet nichts, da man an den bestimmt in den Klöstern
vorhandenen Notenbeständen des 17. und 18. Jahrhunderts, wohl vor allem kirchliche Musikalien, kein
Interesse hatte. Man beließ sie vermutlich an Ort und Stelle und weihte sie wie die Rastatter
Kirchenmusik so dem sicheren Untergang. Das historisch-bewahrende Interesse war noch nicht erwacht.
Leider!
Neben den genannten Lautenbüchern war der einzig nennenswerte musikalische Zugang, den die Sammlung
damals verzeichnen konnte, ein Chorbuch des 16. Jahrhunderts, das mit der Bibliothek des Klosters
auf der Reichenau nach Karlsruhe gekommen war und Werke von Homer Herpol, Orlando di Lasso u. a.
Meistern des 16. Jahrhunderts (nebst Nachträgen aus dem 18. Jahrhundert) in zeitgenössischer
Abschrift enthält, und zwar meist in singulärer Überlieferung.
Einen weiteren und zugleich hochbedeutenden Zugang stellt der Nachlaß des Hofkapellmeisters Johann
Melchior Molter dar, der von seinem ältesten Sohn Friedrich Valentin Molter (1722-1808), Direktor
der Hofbibliothek, und seinen Enkeln, dem Oberbibliothekar Friedrich Molter (1775-1842) und dem
Archivrat Johann Friedrich Molter (1776-1828), pietätvoll verwahrt und irgendwann vor 1842 bei der
Hofbibliothek hinterlegt wurde.
Als die auf Veranlassung von Großherzog Friedrich I. in die Hof- und Landesbibliothek umgewandelte
fürstliche Bibliothek Anfang der 1870er Jahre das neuerrichtete Sammlungsgebäude am Friedrichsplatz
bezog, kamen mit dem Buch- und Handschriftenbestand auch die Musikalien in ihr neues Domizil. Der
1876-1892 samt Nachträgen erschienene „Katalog der Großherzoglich Badischen Hof- und
Landesbibliothek in Carlsruhe” enthält auf S. 749-751 der „Zweiten Abtheilung” von 1877 unter dem
Titel „Alphabetisches Register zur praktischen Musik” das früheste Verzeichnis des Karlsruher
Musikalienbestandes. Obwohl es ziemlich summarisch gehalten ist, geht daraus hervor, daß sich an der
Zusammensetzung des sogenannten „Kernbestandes” bis 1942 so gut wie nichts mehr änderte, die wenigen
fehlenden Titel erscheinen in der „Dritten Abtheilung” von 1886 auf S. 1400: Bis auf zwei
Handschriften sind es Drucke, die man vermutlich anderswo (im Hausarchiv?) aussortiert hatte.
Es besteht Grund zu der Annahme, daß die vermutlich zu Anfang des 19. Jahrhunderts der Hofbibliothek
übergebenen Musikalien mit Ausnahme des Molter-Nachlasses bereits mit diesem Bestand identisch
waren, d. h. daß schon damals nur noch ein kläglicher Rest des reichhaltigen Notenmaterials, das im
18. Jahrhundert in Karlsruhe und Rastatt Verwendung gefunden hatte, vorhanden war.
Den größten Block innerhalb der Sammlung bildete 1877 - und daran hat sich bis heute nichts geändert
- der Molter-Nachlaß mit seinen rund 350 Partituren, die der Komponist bis zu seinem Tod bei sich
behielt, während die danach angefertigten Aufführungsmaterialien in den Notenfundus der Hofkapelle
übergingen und damit markgräfliches Eigentum wurden.
Merkwürdigerweise erscheinen Molters Werke außer einer einzigen Sonate in keinem der beiden oben
genannten Inventare. In diesem Fall war es möglich, die aus der Hofmusik stammenden Stimmensätze mit
den Partituren aus dem Besitz des Komponisten zusammenzuführen, dabei ergibt sich, daß bei der
Mehrzahl der Partituren der einst mit Sicherheit vorhandene Stimmensatz nicht mehr existiert, und
das wiederum erlaubt Rückschlüsse auf das Ausmaß der Verluste. Ohne den Nachlaß wären von den
ungefähr 400 erhaltenen Kompositionen Molters nur etwa 120 über die Hofmusik, an deren Spitze er
nicht weniger als 33 Jahre gestanden hat, auf uns gekommen.
Dabei ist der Nachlaß bei weitem nicht vollständig, so fehlen darin z. B. fast sämtliche Vokalwerke,
die teilweise andernorts erhalten sind bzw. durch ihre Textdrucke u. a. nachgewiesen werden können,
immerhin nahezu 100 Kompositionen, und es gibt auch einige Stimmensätze von Instrumentalwerken, bei
denen die zugehörige Partitur im Nachlaß nicht vorliegt, die also nur innerhalb des Fundusrestes der
Hofkapelle überliefert sind.
Von Molters Nachfolger Giacinto Schiatti war nur wenig vorhanden, von Joseph Aloys Schmittbaur fast
nichts: Sein Nachlaß ist wohl bei der Familie geblieben und verschollen. Von Enoch Blinzi(n)g und
Johann Philipp Käfer, die ihre Kompositionen nachweislich der fürstlichen Bibliothek übergeben
hatten, wie Markgraf Carl Wilhelm es von ihnen forderte, war 1877, und das bedeutet: wohl schon um
1800 überhaupt nichts mehr erhalten, ferner nicht eine einzige der zahlreichen Opern, die zwischen
1712 und 1733 in Durlach und Karlsruhe über die Bühne gingen, und von denen Partituren und Stimmen
existiert haben müssen; das gleiche gilt für die 1719 in der Schloßkirche aufgeführte
Brockes-Passion von Georg Philipp Telemann.
Ferner vermißt man zahlreiche der in den (ihrerseits schon unvollständigen) Inventaren aus Rastatt
und Karlsruhe verzeichneten Stücke. Rechnet man, ausgehend von dem zahlenmäßigen Verhältnis von
Partituren und Stimmen im Fall Molters, vorsichtig hoch, so kommt man zu dem Ergebnis, daß 1877
höchstens ein Sechstel bis Siebentel der einstmals bei der markgräflichen Hofmusik in Gebrauch
befindlichen Musikalien noch existierte.
Die lieblos nachlässig Art, mit der man die Musikalien im gedruckten Katalog - gleichsam in einem
Nebensatz - behandelte, zeigt die Geringschätzung, mit der man die sicher von manchen Bibliothekaren
als unnötiger Ballast empfundene Notensammlung aus dem 18. Jahrhundert ansah.
Obwohl in der Mehrzahl Manuskripte, wurde sie nicht in den Handschriftenbestand der Bibliothek
eingegliedert, deren sorgfältig bearbeiteter Katalog damals im Druck zu erscheinen begann, sondern
innerhalb des normalen Buchbestandes geführt, d. h. die Musikalien, ob Handschrift oder nicht, waren
in den Alphabetischen Bibliothekskatalog mit aufgenommen und konnten, wie aus zufällig erhaltenen
Nachrichten hervorgeht, sogar an - zum Glück nur seltene - Interessenten ausgeliehen werden. Man war
also weit davon entfernt, den Wert und die Einmaligkeit der Sammlung auch nur zu ahnen.
Das geht überdies aus der Art ihrer Ordnung hervor: Sie war in zwei Gruppen aufgeteilt, allerdings
nicht, wie man erwarten sollte, nach Handschriften und Drucken, sondern nach gebundenen und
ungebundenen Musikalien. Die ersteren waren völlig ungeordnet aufgestellt und von 1-106
durchnumeriert. Hinter diesen Zahlen konnten sich auch sehr umfangreiche, mehrbändige Werke
verbergen, so z. B. hinter „Prakt. Musik 40” die Händel-Ausgabe von Friedrich Chrysander. Man hielt
es nicht einmal der Mühe wert, die Bände alphabetisch zu ordnen oder zumindest Handschriften und
Drucke voneinander zu trennen.
Die ungebundenen Musikalien, meist aus losen Blättern bestehende Stimmensätze und im Falle Molters
Partituren, deren Bogen ineinandergelegt waren, wurden samt den ungebundenen Musikdrucken als
„Kapselschriften” (KS) behandelt und in Schachteln, sogenannten „Kapseln” aufbewahrt. Sie waren
alphabetisch nach Verfassern und innerhalb dieser (grob) nach Werktiteln geordnet.
Die Anonyma, ebenfalls nach ihren Titeln geordnet, kamen an den Schluß. Beiden Reihen wurden im Lauf
der Jahre neu erworbene Noten signaturenmäßig angefügt, blieben aber von dem in sich geschlossenen
„Kernbestand” getrennt.
In seinem „Biographisch-Bibliographischen Quellen-Lexikon”, Leipzig 1900 ff., erfaßte Robert Eitner
auch die Karlsruher Sammlung, die der in Karlsruhe wirkende Professor Julius Keller für ihn
katalogisierte. Wohl im Zusammenhang mit diesen Arbeiten erhielten die ungebundenen Musikalien des
„KS”-Bestandes die Nummern, die sie bei Eitner aufweisen und die sie 1877/1886 im gedruckten
Bibliothekskatalog noch nicht hatten.
Nach „Prakt. Musik 1-106” für die gebundenen Musikalien des „Kernbestandes” vergab man nun die
Signaturen „Prakt. Musik Kapsel nr.1-1130” für die ungebundenen Noten, wobei man bei Molter, dessen
Kompositionen offenbar bereits vorher - wenn auch flüchtig und unzulänglich - nach Werkgruppen
geordnet und innerhalb numeriert worden waren (z. B. Sonate 1, 2 usw., Symphonie 1, 2 usw.), im Fall
von Sammelhandschriften nicht nur eine, sondern, je nach Inhalt, bis zu 11 Nummern für ein einziges
Manuskript verwendete.
Zwischen 1892 und 1942 erhielt die Musikaliensammlung drei wichtige Zugänge. Wohl noch in den 90er
Jahren des vorigen Jahrhunderts überwies das großherzogliche Haus der Bibliothek die persönlichen
Büchersammlungen der Großherzogin Sophie (1801-1865) und des Markgrafen Maximilian (1796-1882), der
Witwe und des Bruders von Großherzog Leopold. Erstere enthielt eine bedeutende, aus Drucken und
Handschriften bestehende Notensammlung, die aber bei den Büchern belassen wurde.
Ein weiterer, recht umfangreicher Zuwachs an Musikalien erfolgte nach 1918, als das Hoftheater nach
dem Sturz der Monarchie zum Landestheater wurde. Damals übergab die Theaterleitung der
Landesbibliothek eine ansehnliche Zahl alter, nicht mehr gebrauchter Noten, vorwiegend aus der 1.
Hälfte des 19. Jahrhunderts und zumeist Handschriften. Sie wurden sorgsam katalogisiert und in den
Alphabetischen Zettelkatalog eingeordnet, danach zu Paketen verschnürt.
Schließlich ging nach dem Tod der aus Rastatt gebürtigen Komponistin Luise Adolpha Le Beau
(1850-1927) gemäß ihren testamentarischen Verfügungen ihr künstlerischer Nachlaß in den Besitz der
Bibliothek über. Es handelte sich dabei allerdings in erster Linie um Druckausgaben ihrer Werke
(samt Aufführungsmaterialien), Handschriften waren nur vereinzelt dabei.
Als die Badische Landesbibliothek in der Nacht vom 2. auf 3. September 1942 bei einem der ersten
Bombenangriffe auf die Stadt getroffen wurde und niederbrannte, verlor sie nahezu ihren gesamten
Bestand, denn zu einem so frühen Zeitpunkt im Krieg hatte man wohl noch nicht ernstlich mit einer
solchen Katastrophe gerechnet, und es fehlten die Erfahrungen aus anderen Städten. Zwar waren die
wertvollsten Dinge weitgehend ausgelagert, aber hierbei hatte es Transportschwierigkeiten gegeben,
die die Arbeiten verzögerten. Sie hingen mit den Spannungen zwischen der Bibliothek und der
Gauleitung zusammen, deren Bestrebungen dahin gingen, die Landesbibliothek (und andere
Kulturinstitute Karlsruhes) nach Straßburg, der geplanten Hauptstadt des Gaus Oberrhein, zu
verpflanzen.
Jetzt rächte sich die sträfliche Vernachlässigung, mit der man die Musiksammlung bis dahin behandelt
hatte: Zwar war der überwiegend handschriftliche Kapselbestand ausgelagert worden, nicht aber der
gebundene Teil des „Kernbestandes”, „Prakt. Musik 1-106”. Man kann den damals Verantwortlichen den
Vorwurf nicht ersparen, aus diesen 106 Einheiten nicht wenigstens die Handschriften ausgesondert zu
haben, um so Einmaliges und Unersetzliches vor dem Untergang zu bewahren.
Hätte man sich in den langen Jahren vorher irgendwann einmal die Mühe gemacht, die Bände nach
Handschriften und Drucken getrennt aufzustellen, wäre das eine Kleinigkeit gewesen, aber auch unter
den gegebenen Umständen hätte es sich um eine Arbeit von höchstens ein bis zwei Stunden gehandelt.
Leider ist das nicht geschehen, vermutlich hat niemand daran gedacht, und erst recht nicht an die
Handschriftenpakete aus dem Hoftheater; infolgedessen wurden zwar fast alle mittelalterlichen
Manuskripte gerettet, deren Inhalt meist schon in der einen oder anderen Form veröffentlicht war,
während eine große Zahl singulär überlieferter und nie gedruckter musikalischer Werke des 18. und
19. Jahrhunderts unwiederbringlich verloren ging.
Abschriften gab es nur in vereinzelten Fällen, und Verfilmung war vor dem Zweiten Weltkrieg noch die
große Ausnahme. Sie ist lediglich bei zwei Handschriften und einem Druck bekannt, immerhin gehören
eine der Handschriften sowie der Druck, dessen einziges nachweisbares Exemplar das in Karlsruhe
vorhandene war, zu den Kriegsverlusten, sie sind auf diese Weise zumindest ihrem Inhalt nach
erhalten geblieben. Verbrannt sind damals die gesamten gebundenen Bände des „Kernbestandes”,
darunter Werke von Molter, Gluck, Telemann und eine fast 30 Titel umfassende Sammlung von Werken
Jean-Baptiste Lullys in Handschriften und Drucken des 17. Jahrhunderts, die vermutlich aus
Schlackenwerth/Rastatt stammte und von J. C. F. Fischer benutzt worden sein dürfte, ferner die
Privatbibliothek der Großherzogin Sophie mit allen Musikalien.
Über diese Sammlung gibt es eine kleine Studie von Luise Adolpha Le Beau, deren Nachlaß ebenfalls
komplett den Flammen zum Opfer fiel, außerdem - und das ist neben Molter, Lully und den anderen
handschriftlichen Musikalien besonders schmerzlich - der gesamte aus dem Notenfundus des Hoftheaters
stammende Bestand, drunter allein von dem Hofkapellmeister Franz Danzi (1763-1826) über 60 Werke, z.
gr. T. in Autographen und Handschriften, sodann Kompositionen von Johann Evangelist Brandl,
Friedrich Ernst Fesca, Joseph Strauß (Großvater des Dichters Emil Strauß), Ferdinand Simon Gaßner u.
v. a.
Mit dem Buchbestand der Landesbibliothek wurden auch sämtliche Textbücher vernichtet, die die
Opernpflege in Durlach und Karlsruhe zwischen 1712 und 1733 dokumentierten und die bis dahin nur
ungenügend ausgewertet worden waren, darüber hinaus die meisten Textdrucke Molterscher
Gelegenheitskantaten und ähnlicher Werke. Da es sich bei den Textbüchern und -drucken fast durchweg
um Unikate handelte, wird eine exakte Musikgeschichte Karlsruhes in den ersten Jahren nach der
Stadtgründung nicht mehr geschrieben werden können.
Gerettet wurde lediglich der „Kapselbestand”, aber auch er nicht vollständig: Die Quantz- und
Toeschi-Handschriften (5 und 13 Nummern) fehlen ganz, weiterhin einzelne Manuskripte der Karlsruher
Musiker Sebastian Bodinus und Andreas Ehrenfried Forstmeyer. Die Handschriften der Werke des
Bayreuther Kapellmeisters Giuseppe Antonio Paganelli und eine Sonate des Darmstädter
Hofkapellmeisters Wilhelm Gottfried Enderle überstanden den Brand schwer beschädigt in einem
Stahlschrank: Sie sind durch die Hitzeeinwirkung an den Rändern angesengt und verkohlt; erst in
jüngster Zeit konnte das brüchige und abbröckelnde Papier mit neuesten Methoden restauriert und so
vor weiterem Verfall geschützt werden, doch ist leider bereits Textverlust eingetreten; bei diesen
Manuskripten handelt es sich inhaltlich ebenfalls um Unikate.
In den Nachkriegsjahren wurde der verbliebene Bestand von seinem damaligen Betreuer Richard Valentin
Knab, dem Schwiegersohn des Malers Friedrich Kallmorgen, neu katalogisiert, dabei wurde trotz der
Verluste die alte, bei Eitner erscheinende Zählung beibehalten, die Signatur „Prakt. Musik Kapsel”
aber unter Knabs Nachfolger Ludwig Kern nach und nach durch „Mus.Hs.” ersetzt, wodurch ungewollt
auch einige in den „Kapseln” aufbewahrte Drucke „Mus.Hs.”-Nummern bekamen. Nach 1966 wurden diese
Musikalien von den Schachteln in neue, eigens dafür angefertigte Mappen umgelegt.
Außerhalb des „Kapselbestandes” waren nur die Lautenbücher, eine Abschrift des Kompositionstraktats
von Franz Xaver Richter (vermutlich von der Hand seines Sohnes), ein Autograph von Konradin
Kreutzer, die autographe Partitur der „Friedensmesse” von Franz Philipp und einige wenige, z. T.
wohl gerade ausgeliehene Noten der Vernichtung entgangen.
Durch die um 1950 einsetzende intensive Erforschung der alten Musik geriet auch die Karlsruher
Sammlung, inzwischen der Rest eines Restes, aber mit ca. 1000 Handschriften immer noch beachtlich,
zusehends in das Blickfeld der Musikwissenschaft. Erst jetzt wurde der wirkliche Wert der Sammlung
erkannt, denn bei den meisten der in Karlsruhe überlieferten Musikhandschriften handelt es sich um
die einzige Quelle der betreffenden Komposition, das gilt nicht nur für Molter, dessen Werke mit
wenigen Ausnahmen nur in der BLB überliefert sind.
Die Sammlung besteht im wesentlichen aus Instrumentalwerken, die zwischen 1730 und 1780 entstanden
sind, darunter eine außergewöhnlich große Anzahl von Flötenkonzerten und Kammermusikwerken mit
Flöte. Das erklärt sich daraus, daß Markgraf Carl Friedrich wie einige seiner fürstlichen Kollegen
selbst Flöte spielte und deshalb sicher eine besondere Vorliebe für dieses Instrument hegte, und daß
der Karlsruher Flötist Johann Reusch (1715-1787), der auch Oboe und Klarinette spielte, ein rühriger
Mann war, der zwar nicht selbst komponierte, aber unermüdlich alle geeigneten Stücke, deren er
habhaft werden konnte, kopierte, gelegentlich auch für sein Instrument umschrieb.
Die Zusammensetzung des Restbestandes, so zufällig sie auch ist, spiegelt außer dem Zeitgeschmack
die besonderen Beziehungen des Karlsruher Hofes wie der Hofkapelle im genannten Zeitraum wider.
Neben deutschen Meistern wie Telemann, Händel, Hasse, Abel, Graun, Gluck usw. wurde in Karlsruhe vor
allem italienische, vereinzelt auch französische Musik gespielt, so ist hier z. B. das schöne
Flötenkonzert a-moll von Michel Blavet (1700-1768) vorhanden, das zu den am meisten bestellten
Manuskripten der Sammlung gehört.
Bei den Italienern steht der in Mailand wirkende Giovanni Battista Sammartini (1700/01-1775) mit
rund 70 Werken an der Spitze. Er unterhielt direkte Beziehungen zu Markgraf Carl Friedrich und
übersandte seit 1750 Musikalien nach Karlsruhe, für die er sicher angemessen bezahlt wurde. Da die
Manuskripte in der unmittelbaren Umgebung des Meisters angefertigt wurden, zeichnen sie sich
innerhalb der weit gestreuten Sammartini-Überlieferung durch besonders zuverlässigen Notentext aus.
Außer von Sammartini sind in Karlsruhe Werke von Bernasconi, Besozzi, Cecere, Chiesa, Galuppi, Giai,
Jomelli, Lampugnani, Locatelli, Pergolesi, Porpora und Vinci, um nur die wichtigsten zu nennen,
vorhanden.
Die durch die Heirat Carl Friedrichs mit der kunstsinnigen Prinzessin Caroline Luise von
Hessen-Darmstadt intensivierten Verbindungen zwischen Karlsruhe und Darmstadt wirkten sich natürlich
auch auf die musikalischen Beziehungen aus. Die in Karlsruhe überlieferten Werke der Darmstädter
Hofkapellmeister Graupner, Endler und Enderle sowie die in Darmstadt nachweisbaren Kompositionen von
Molter, Bodinus und Schiatti belegen das. Die Kontakte dürften trotz der größeren Entfernung enger
gewesen sein als zu Mannheim und zu Rastatt, wobei die gemeinsame Konfession der beiden Höfe eine
nicht zu unterschätzende Rolle spielte.
Die Nähe Mannheims schlug sich nichtsdestoweniger in einigen Manuskripten von Werken „Mannheimer”
Komponisten wie J. Stamitz, F. X. Richter, Fils, Holzbauer, Cannabich und Wendling nieder. Auch eine
ganze Reihe von Kompositionen böhmisch-mährischer Meister, die nicht wie Stamitz und Richter in
Mannheim wirkten, ist in Karlsruhe erhalten, z. B. von F. Benda, Malzat, Tüma, Wodiczka, Sigl und
Stumpff. Sie könnten - wie bei den beiden letzteren nachweisbar - auf Rastatter Provenienz
hindeuten. Die Frage, welche der heute in Karlsruhe vorhandenen Musikalien zu den 1772 aus Rastatt
überführten Noten gehörten, konnte bisher nur ansatzweise geklärt werden.
Selbstverständlich sind auch die Musiker, die in Karlsruhe oder Rastatt tätig waren, in der Sammlung
vertreten: Molter, Bodinus, Schiatti, Forstmeyer, Pfeiffer einerseits, Ulbrecht und Schmittbaur
andererseits, von anderen wiederum ist nicht ein einziges Werk vorhanden, so von Blinzi(n)g, Käfer,
Schwindl und Danner einerseits oder von Fischer, Zwiebelhofer und Volpert andererseits, was ein
weiteres Mal die große Lückenhaftigkeit des Erhaltenen unterstreicht. Alles in allem ist es eine
interessante Sammlung, die ein beachtliches Niveau der Musikpflege an den beiden kleinen Höfen
verrät.
Geschrieben von vielen bekannten und unbekannten Händen, mit Gebrauchsspuren wie Wachs- und
Rotweinflecken, mit Nadellöchern, die wohl von Freiluftaufführungen herrühren, mit Korrekturen und
nachgetragenen Kadenzen und Auszierungen, aber auch mit Fehlern wie ausgelassene Takte, fehlende
Akzidentien und falsche Noten (so daß man sich bisweilen fragen muß, wie das geklungen haben mag,
zumindest beim ersten Mal!) legen sie beredtes und anrührendes Zeugnis ab vom sicher mühevollen
Alltag der Hofmusiker, aber auch vom musikalischen Leben einer längst vergangenen Epoche, deren
kostbares Vermächtnis sie sind.
Immerhin wurde durch sie eine seit der Residenzgründung bestehende Verbindung zwischen Musik und
Bibliothek hergestellt, und die dadurch entstandene Musik-Tradition der BLB wurde nach dem Zweiten
Weltkrieg auf mancherlei Weise wieder aufgenommen und fortgeführt, in erster Linie durch eine
intensive Erwerbungspolitik auf dem musikalischen Sektor, wobei neben der Musikliteratur auch Noten
angeschafft wurden, und zwar nicht nur Noten zum praktischen Gebrauch wie Klavierauszüge,
Studienpartituren, Kammermusik mit Stimmen usw., sondern auch die nach 1950 erscheinenden
musikalischen Gesamtausgaben und wissenschaftlichen Reihen, die komplett subskribiert wurden, was
bei einer Landesbibliothek durchaus keine Selbstverständlichkeit ist.
Bei dieser Sammeltätigkeit wurde immer ein besonderes Augenmerk auf solche Musikalien gerichtet, die
Beziehungen zur Oberrheinregion aufwiesen, und so konnten in den vergangenen Jahrzehnten einige
Handschriften, zahlreiche Drucke, aber auch Textbücher und Musikerbriefe erworben werden, in einigen
Fällen gelang es sogar, 1942 verbrannte Notendrucke (deren Katalogzettel im geretteten alten AK [1]
erhalten sind, so daß wir recht genaue Angaben über das Verlorene
haben) durch neue Exemplare zu ersetzen, etwa die wertvollen Ballard-Drucke der Opern „Amadis”
(1684) und „Atys” (1689) von Lully sowie einzelne Werke von Graun, Monsigny und Gluck, dessen
einziges erhaltenes Flötenkonzert übrigens in Karlsruhe überliefert ist. So konnten wenigstens ein
paar der durch den Krieg gerissenen Lücken wieder geschlossen werden.
Abb 3
Johann Wenzel Kalliwoda: 7. Sinfonie g-moll um 1850, erste Seite der autographen Partitur
Bereits 1939 hinterlegten die Nachkommen des aus Prag stammenden und in Donaueschingen als
Kapellmeister des Fürsten von Fürstenberg wirkenden Johann Wenzel Kalliwoda (1801-1866) den in ihrem
Besitz befindlichen Teilnachlaß sowie den Nachlaß seines Sohnes, des Karlsruher Hofkapellmeisters
Wilhelm Kalliwoda (1827-1893), als Depositum bei der BLB. Vermutlich war diese wertvolle, aus
Autographen, Abschriften und Originaldrucken bestehende Sammlung mit ausgelagert; jedenfalls hat sie
die Brandnacht von 1942 unbeschadet überdauert, so daß der Vertrag 1951 erneuert werden konnte; 1989
erwarb sie das Land Baden-Württemberg käuflich von den Erben, seitdem ist sie Teil der Karlsruher
Musiksammlung.
1974 erhielt die BLB den Nachlaß des aus Freiburg gebürtigen Komponisten Franz Philipp (1890-1972)
als Schenkung seiner Witwe, es folgten die Nachlässe des in Karlsruhe lebenden Komponisten Max
Steidel (1891-1957) und des Generalmusikdirektors Arthur Grüber (1910-1990) jeweils als Schenkungen
der Kinder.
Der Teilnachlaß des in Mannheim tätigen, mit Brahms befreundeten Kapellmeisters Vincenz Lachner
(1811-1893), des jüngeren Bruders von Franz und Ignaz Lachner, der wie J. W. Kalliwoda seinen
Lebensabend in Karlsruhe verbrachte, konnte im Antiquariatshandel erworben werden. Ferner wurde eine
bereits vorhandene Sammlung von Dokumenten, die sich auf die Versuche Richard Wagners, in Karlsruhe
Fuß zu fassen, bezieht, durch den Ankauf etlicher Originalbriefe Wagners nach und nach komplettiert.
Trotz ihres zahlenmäßig bescheidenen Umfangs ist die Karlsruher Musiksammlung in der musikalischen
Welt bekannt, wie die zahlreichen Anfragen und Besucher im Lauf der Jahre bewiesen haben. Rund
hundert der handschriftlich überlieferten Werke sind inzwischen im Druck erschienen, und fast
vierzig sind auf Tonträgern eingespielt. Die Musikmanuskripte sollen in den kommenden Jahren in
einem wissenschaftlichen, auf drei Bände geplanten gedruckten Katalog erfaßt und beschrieben werden,
so daß endlich auch sie zu den Ehren kommen, die den übrigen Handschriften schon vor über hundert
Jahren zuteil wurden.
Der lebendigen Musiktradition der BLB wurde bei der Konzeption des neuen Bibliotheksgebäudes durch
die Planung eines eigenen Musikbereichs Rechnung getragen. Er besteht aus einem
Handschriften-Benutzungsraum und einem Musik-Lesesaal. Letzterem soll im Lauf des Jahres 1992 eine
Mediothek angegliedert werden, die die Benutzungsmöglichkeiten der BLB auch auf musikalischem Gebiet
mit Hilfe modernster technischer Mittel noch erweitert.
Dr. Klaus Häfner
redaktionell für das Internet aufbereitet von Dr. Martina Rebmann
aus: Buch - Leser - Bibliothek : Festschrift der Badischen Landesbibliothek zum Neubau / hrsg. von Gerhard Römer. - Karlsruhe : Badische Landesbibliothek, 1992. >>> Das könnte Sie auch interessieren:
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