Leitlinien

Ziele und inhaltliche Kriterien

Die Badische Landesbibliothek bietet mit ihrem Open-Access-Repositorium RegionaliaOpen allen Interessierten die Möglichkeit, elektronische Dokumente über Baden und die Region im Südwesten kostenlos zu veröffentlichen. Es wird sowohl die Erst- als auch die Zweitveröffentlichung von Zeitschriftenartikeln, Beiträgen zu Sammelwerken, Arbeitspapieren, Preprints und Monographien ermöglicht. Auch die Veröffentlichung von Zeitschriftenausgaben/-heften oder Jahrbüchern ist möglich.

Im Gegensatz zu rein institutionellen Repositorien handelt es sich bei RegionaliaOpen um ein landeskundliches und -geschichtliches Fachrepositorium, das durch den thematischen Bezug zu Baden und zum Südwesten einen inhaltlichen Zusammenhang bietet und zugleich über die bloße Bereitstellung von Publikationen hinaus für Qualität bürgt.

Die Badische Landesbibliothek sammelt die Literatur aus und über Baden mit dem Anspruch auf Vollständigkeit und gewährleistet den umfassenden und direkten Zugang dazu für jedermann. Vor diesem Hintergrund versteht die Badische Landesbibliothek RegionaliaOpen als ergänzendes Angebot zu ihrem Bestand an Printmedien, um ihrer besonderen Verantwortung für die Region am Oberrhein gerecht zu werden.

Durch das Online-Angebot wird der Zugang zu relevanter Literatur erleichtert und ortsunabhängig ermöglicht. Auf diese Weise unterstützt die Badische Landesbibliothek mit ihrem Service den weltweiten, freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen im Sinne von Open Access.

Die Badische Landesbibliothek gewährleistet die Authentizität, Integrität, eindeutige Zitierbarkeit, persistente Adressierbarkeit und Langzeitverfügbarkeit der auf RegionaliaOpen abgelegten Publikationen und sorgt für deren Indexierung in Suchmaschinen und Metakatalogen weltweit. Das begünstigt die schnelle Auffindbarkeit, erhöhte Sichtbarkeit und daraus folgend stärkere Nutzung der Publikationen.

Zusätzlich zu den genannten landeskundlichen und -geschichtlichen Publikationen werden auf dem Repositorium auch Veröffentlichungen zur Geschichte sowie den Aufgaben und Services der Badischen Landesbibliothek bereitgestellt, ebenso zu den Gebäuden, in denen sie seit 1765 untergebracht war, und zu Personen, die für sie tätig waren. Außerdem finden Sie auf RegionaliaOpen Literatur zu einzelnen Ausstellungen und Objekten bzw. Objektgruppen ihres Bestandes.
 

Rechtliche Rahmenbedingungen

Eine Veröffentlichung auf dem Open-Access-Repositorium RegionaliaOpen setzt die Übertragung des einfachen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechts (§ 31 Abs. 2 UrhG) zur öffentlichen Zugänglichmachung in internationalen Datennetzen gemäß § 19a UrhG durch die Urheberinnen und Urheber an die Badische Landesbibliothek voraus.

Der urheberrechtliche Schutz bleibt davon unberührt. Alle übrigen Veröffentlichungs- und Nutzungsrechte verbleiben bei den Urheberinnen und Urhebern, insbesondere das Recht zur Veröffentlichung in gedruckter Form sowie auf anderen Publikationsservern. Den Urheberinnen und Urhebern steht es also uneingeschränkt frei, das vollständige Werk oder Auszüge davon vor oder nach der Veröffentlichung auf RegionaliaOpen anderweitig in gedruckter oder elektronischer Form zu veröffentlichen.

Durch Vergabe einer Creative-Commons-Lizenz können bestimmte Nutzungsrechte an die Allgemeinheit übertragen werden. Die Badische Landesbibliothek empfiehlt hierbei vor allem die Lizenz CC BY 4.0, jedoch kommen auch andere Creative-Commons-Lizenzen in Frage. Die Badische Landesbibliothek unterstützt die Herausgeberinnen und Herausgeber bzw. Autorinnen und Autoren gerne bei ihren Publikationsvorhaben und der Vergabe einer geeigneten Creative-Commons-Lizenz.

Das an die Badische Landesbibliothek übertragene einfache Nutzungsrecht umfasst auch das Recht zur dauerhaften Archivierung und elektronischen Speicherung, insbesondere in Datenbanken, und gilt auch für die Weitergabe des Dokuments und der dazugehörigen Metadaten an die Deutsche Nationalbibliothek und an die einschlägigen bibliothekarischen Datenbanken (auch über die OAI-Schnittstelle) sowie für die Migration oder Konvertierung der Daten in andere Formate zum Zwecke der Langzeitarchivierung oder wenn die technische Entwicklung dies erforderlich macht. Ebenso wird der Badischen Landesbibliothek das Recht eingeräumt, die von den Autorinnen und Autoren bzw. Herausgeberinnen und Herausgebern gelieferten Metadaten gegebenenfalls zu ändern und/oder zu ergänzen sowie diese Metadaten unbeschränkt für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich und nutzbar zu machen (unter der Lizenz CC0).

Für den Inhalt der Dokumente sind die Autorinnen und Autoren bzw. Herausgeberinnen und Herausgeber verantwortlich. Die Badische Landesbibliothek übernimmt trotz sorgfältiger Prüfung keine Haftung für die Inhalte der bereitgestellten Publikationen und verlinkter externer Seiten. Mit dem Einreichen der Publikation versichern die Autorinnen und Autoren bzw. Herausgeberinnen und Herausgeber, dass sie dazu berechtigt sind, die Nutzungsrechte an den Werken einzuräumen, dass urheber- und lizenzrechtliche Probleme der Veröffentlichung nicht entgegenstehen und Rechte Dritter (z. B. von Miturhebern, Co-Autoren, Verlagen, Verwertungsgesellschaften, Drittmittelgebern) mit der Veröffentlichung nicht verletzt werden. Sollten Rechte Dritter verletzt werden, stellen die Autorinnen und Autoren bzw. Herausgeberinnen und Herausgeber die Badische Landesbibliothek in vollem Umfang von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Erhalten die Autorinnen und Autoren oder Herausgeberinnen und Herausgeber Kenntnis vom Bestehen oder der Entstehung von Rechtshindernissen, setzen sie die Badische Landesbibliothek unverzüglich davon in Kenntnis.

Bei Zweitveröffentlichungen sind die Autorinnen und Autoren bzw. Herausgeberinnen und Herausgeber dafür verantwortlich, zu klären, unter welchen Bedingungen sie von ihrem Zweitveröffentlichungsrecht Gebrauch machen können und welche Vereinbarung sie mit dem Verlag getroffen haben, bei dem die Erstveröffentlichung erfolgt ist. Eine Übersicht über Verlagsvereinbarungen bietet Sherpa Romeo. Eventuelle Embargofristen stellen kein Hindernis dar, sondern können durch das Einrichten einer Moving Wall bei der Veröffentlichung auf RegionaliaOpen berücksichtigt werden.

Bereits publizierte Dokumente werden nicht vom Server gelöscht. Geänderte Dokumente müssen als neue Version veröffentlicht werden. Bei Vorliegen rechtlicher Gründe kann im Ausnahmefall die Löschung einer Publikation veranlasst bzw. der Zugriff auf den Volltext eingeschränkt werden. Die vergebenen dauerhaften Identifikatoren werden weiterhin auf die Landingpage verweisen.
 

Das elektronische Dokument

Unter dem Begriff „elektronisches Dokument“ wird im Sinne dieser Leitlinien ein Dokument verstanden, das überwiegend auf Text basiert, in digitaler Form gespeichert ist und über Rechnernetze verbreitet wird.

Die auf RegionaliaOpen zu veröffentlichenden elektronischen Dokumente sind zur Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung bestimmt. 
Die Inhalte der elektronischen Dokumente stehen im Einklang mit den Regelungen des Urheberrechtes, des Datenschutzrechtes sowie des Persönlichkeitsrechtes und verletzen keine Rechte Dritter.

Die auf RegionaliaOpen zur Verfügung gestellten elektronischen Dokumente sind nicht dynamisch, sodass Änderungen an einem bestehenden elektronischen Dokument eine neue Version erforderlich machen. Dies garantiert die Authentizität der elektronischen Dokumente, die dadurch mit gedruckten Publikationen vergleichbar sind.

Außerdem müssen bestimmte technische Parameter erfüllt sein: Zum einen werden die elektronischen Dokumente in einem Dateiformat veröffentlicht, das sich für die Langzeitarchivierung eignet, also im Format PDF/A (bevorzugt PDF/A-2), zum anderen müssen die elektronischen Dokumente frei von technischen Schutzvorrichtungen und Verfahren des Digitalen Rechtemanagements (DRM) sein. Die elektronischen Dokumente dürfen also weder kopier- noch anderweitig zugriffgeschützt sein (z. B. kein Passwortschutz, keine Einschränkungen bei der Benutzbarkeit der Dokumente, beispielsweise beim Ausdrucken).

Grundsätzlich wird eine dauerhafte Verfügbarkeit und Archivierung der elektronischen Dokumente angestrebt, eine Verfügbarkeit für mindestens 5 Jahre wird jedoch garantiert. Durch die Deutsche Nationalbibliothek wird eine Langzeitverfügbarkeit nach DIN 31644/ISO 16363 gewährleistet.
Für die formale und inhaltliche Erschließung der elektronischen Dokumente werden national und international definierte Standards und Schnittstellen wie der Dublin Core Metadata Standard und die Richtlinien der Open Archives Initiative (OAI) genutzt. Die inhaltliche Erschließung der Dokumente erfolgt über normierte Schlagwörter (GND = Gemeinsame Normdatei) sowie über die Einordnung in die Dewey-Dezimalklassifikation (DDC). Grundlage hierfür sind unter anderem die im Uploadformular angegebenen Metadaten, die von der Badischen Landesbibliothek im Rahmen des Veröffentlichungsprozesses geprüft, korrigiert, standardisiert und gegebenenfalls ergänzt werden. Zusätzlich wird auch die Systematik der Landesbibliographie Baden-Württemberg verzeichnet.

Die Bereitstellung der elektronischen Dokumente erfolgt unter Einhaltung von Qualitätsstandards. Bei Schriftenreihen, Zeitschriften, Jahrbüchern und Sammelbänden sind die Herausgeberinnen und Herausgeber für die Qualitätssicherung verantwortlich. Die Einhaltung der Empfehlungen für gute wissenschaftliche Praxis (siehe hierzu auch die Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft) wird von allen Autorinnen und Autoren sowie Herausgeberinnen und Herausgebern vorausgesetzt.
 

Technische Besonderheiten des Open-Access-Repositoriums

Das Open-Access-Repositorium RegionaliaOpen wird auf Basis der Software OPUS 4 betrieben. Eine Dokumentation finden Sie hier

Alle elektronischen Dokumente erhalten zur langfristigen, eindeutigen und ortsunabhängigen Referenzierung dauerhafte, zitierfähige Persistent Identifier in Form von DOI-Adressen (DOI = Digital Object Identifier), die mit Hilfe des Resolving-Mechanismus der Deutschen Nationalbibliothek den dauerhaften Zugang zu den Ressourcen gewährleisten. Der Zugriff erfolgt über nationale und internationale Bibliothekskataloge, Suchmaschinen, OAI-Serviceprovider und andere Nachweisinstrumente (z. B. BASE, Katalog der Deutschen Nationalbibliothek, Google Scholar etc.). Die Langzeitverfügbarkeit ist durch die Ablieferung von elektronischen Publikationen an die Deutsche Nationalbibliothek gewährleistet.

Eine interne Statistik wertet die Anzahl der Zugriffe auf jedes Dokument pro Monat aus. Über das Diagramm-Symbol unter dem Menüpunkt „Statistik“ können für jedes Dokument die Abrufzahlen eingesehen werden. Dabei wird zwischen der Anzahl der Downloads („Volltext-Downloads“) und der Anzahl der Seitenaufrufe („Frontdoor-Views“) unterschieden. 

Das Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg (BSZ) als Hostingbetreiber gewährleistet für das Open-Access-Repositorium die notwendige Datensicherheit und den Datenschutz und erstellt darüber hinaus regelmäßig Backups, um die eingestellten Daten und Dokumente zu sichern. 

Außerdem gewährleistet das Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg (BSZ) die Verfügbarkeit und den reibungslosen Zugriff auf das Open-Access-Repositorium und kümmert sich bei möglichen Systemausfällen um eine schnellstmögliche Wiederherstellung des Service. Wartungsbedingte Systemausfälle werden rechtzeitig angekündigt.

Beim Betrieb und der Weiterentwicklung von RegionaliaOpen werden Empfehlungen und Standardisierungen nationaler und internationaler Initiativen wie der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation e. V. (DINI), der Dublin Core Metadata Initiative und der Open Archives Initiative (OAI) berücksichtigt.
 

Organisatorische Regelungen

Das Open-Access-Repositorium RegionaliaOpen wird inhaltlich von der Badischen Landesbibliothek und technisch vom Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg (BSZ) betrieben.

Die elektronische Veröffentlichung ist für alle Autorinnen und Autoren sowie Herausgeberinnen und Herausgeber kostenfrei.

Die Einreichung der elektronischen Dokumente zur Verbreitung über RegionaliaOpen erfolgt in der Regel über ein eigens hierfür eingerichtetes Uploadformular. Für Herausgeberinnen und Herausgeber bzw. Vereine und Institutionen, mit denen es eine gesonderte Vereinbarung gibt, ist eine Einreichung der elektronischen Dokumente auch über andere Wege (z. B. per Mail) möglich. 

Alle weiteren für die Veröffentlichung notwendigen Arbeiten (Aufbereitung der elektronischen Dokumente, Konvertierung in andere Dateiformate, Anreicherung durch Metadaten etc.) betreut und führt die Badische Landesbibliothek durch. 

Ansprechpartnerin für alle das Open-Access-Repositorium betreffenden Fragen ist die Badische Landesbibliothek.
 

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