Die Benutzungsordnung von 1843

Die formal knappe und inhaltlich großzügige Benutzungsordnung von 1771 blieb in den Grundzügen über Jahrzehnte hinweg im Gebrauch. Im Jahr 1843, zu Dienstbeginn von Johann Christoph Döll, wurde sie durch eine umfangreiche neue Benutzungsordnung abgelöst. Diese regelte Zugang und Nutzung der Hofbibliothek vergleichsweise sehr restriktiv.

Die Benutzung war gestattet zu „amtlichen Berufsarbeiten und zu erwiesenen wissenschaftlichen Zwecken, nicht aber zu Befriedigung bloßer Neugierde oder zum Zeitvertreib.“ Die seit 1771 mögliche Selbstbedienung der Leser in den Bibliotheksräumen wurde abgeschafft. Ausgeliehen werden durfte nur, was zu „Beförderung nützlicher Kenntnisse“ diente und ganz gewiss ohne „nachtheiligen Einfluss auf die Sittlichkeit“ war.

Zugelassen waren nur staatliche Behörden und höhere Lehranstalten. Persönlich zugelassen werden konnten Staatsbedienstete. Sonstige Privatpersonen hatten Zugang, wenn sie einen „solventen Bürger“ als Bürgen beibrachten. Schüler waren grundsätzlich ausgeschlossen. Ausländer benötigten eine Erlaubnis der Oberbehörde.

Titelseite des Intelligenz-Blatt zum Serapeum.

Statut für die Grossherzogliche Hofbibliothek in Karlsruhe.
In: Intelligenz-Blatt zum Serapeum. Zeitschrift für Bibliothekswissenschaft, Handschriftenkunde und ältere Literatur 7 (1846), Nr. 1 vom 15.1.1846, S. 1–4 und Nr. 2 vom 31.1.1846, S. 9–12.

Der zweite Teil des Statuts ist eine Instruktion für die Bibliothekare. Sie legt das Bestandsprofil fest, regelt Erwerbung und Katalogisierung der Bücher, verpflichtet die Bibliothekare auf die Grundsätze der Haushaltsführung und ermahnt sie zur Einhaltung ihrer Sorgfalts- und Berichtspflichten..

Universitätsbibliothek Heidelberg, F 8439

Reglement für den Besuch und die Benützung der Großherzoglichen Hofbibliothek.

Reglement für den Besuch und die Benützung der Großherzoglichen Hofbibliothek vom 30. März 1843

Zur schnellen Orientierung für die Nutzer wurde ein Auszug der Benutzungsordnung von 1843 auf ein Plakat gedruckt, das in den Bibliotheksräumen angeschlagen war. Die linke Spalte zählt auf, wer die Bibliothek benutzen darf. Die rechte Spalte erläutert, wie die Bibliothek benutzt werden kann.

Generallandesarchiv Karlsruhe, 235 Nr. 6758

Mit freundlicher Genehmigung des Generallandesarchivs

Schwarz-weiß Porträt Fotografie von Johann Christoph Döll in einem Passepartout Kupferstich.

Johann Christoph Döll (1808–1885)
Fotografie.

Johann Christoph Döll wurde 1843 zum Direktor der Hofbibliothek ernannt und stand ihr bis zum Jahr 1871 vor. Er war ein typischer Gelehrtenbibliothekar, der sich vor allem für sein botanisches Fachgebiet und weniger für das Bibliotheksmanagement interessierte. Die Wissenschaft verdankt ihm ein dreibändiges Werk zur Flora Badens.

Stadtarchiv Karlsruhe, 8 PBS III 259

Mit freundlicher Genehmigung des Stadtarchivs Karlsruhe

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