Frauenwahlrecht

Maren Krähling

Zu sehen ist der Vorderumschlag des Buches von Adele Schreiber. Der Titel ist mit einem rechteckigen Rahmen schwarz umrahmt.

Schreiber, Adele:
Frauen! Lernt wählen! Revolution und Frauenrecht.
Berlin: Arbeitsgemeinschaft für staatsbürgerliche und wirtschaftliche Bildung, [1918].

Adele Schreiber (1872–1957) setzte sich als Vertreterin des radikalen Flügels der Frauenbewegung schon früh für das Frauenwahlrecht ein, z.B. 1904 als Mitbegründerin und Vizepräsidentin des Weltbundes für Frauenstimmrecht. Als SPD-Mitglied war sie eine der ersten sozialdemokratischen weiblichen Abgeordneten im Reichstag. 1933 emigrierte sie in die Schweiz, wo sie 1957 verstarb. In Frauen! Lernt wählen! Revolution und Frauenrecht stellt sie fest, dass zwischen Revolution und Frauenwahlrecht „seit alters her ein enger Zusammenhang“ bestehe, und erläutert dies anhand von zahlreichen historischen Beispielen.

Badische Landesbibliothek, 117 H 861
zum Digitalisat der Friedrich-Ebert-Stiftung

Zu sehen ist das Titelblatt des Buches von Jenny Apolant mit den Stempeln früherer Besitzerbibliotheken.

Apolant, Jenny:
Das kommunale Wahlrecht der Frauen in den deutschen Bundesstaaten.
Hrsg. vom Deutschen Reichsverband für Frauenstimmrecht.
Leipzig, Berlin: Teubner, 1918.

Jenny Apolant (1874–1925) engagierte sich als liberaldemokratische Politikerin für das Frauenstimmrecht und arbeitete in der sozialen Frauenarbeit bei der Armen- und Waisenpflege sowie in den Bereichen Krankenfürsorge, Schule und Wohnungswesen. Die vorliegende Schrift wurde 1918 als „Werbearbeit“ herausgegeben. Zu diesem Zeitpunkt nahm man noch an, dass nicht alle Deutschen vom Frauenwahlrecht überzeugt seien, aber dass eine „streng sachliche Darstellung“ über den Stand der Dinge in allen Bundesstaaten dazu beitragen würde. Durch die 1917 in Gang gebrachte politische Neuorientierung sei es nun nicht mehr nur Recht, sondern auch Pflicht der Frauen, „mit ihren berechtigten Forderungen auf ein Mitbestimmungsrecht im öffentlichen Leben hervorzutreten.“

Badische Landesbibliothek, 43 A 6149
zum Digitalisat

Zu sehen ist der Umschlag der Broschüre "Frauen, lernt wählen". In der oberen Hälfte befindet sich ein Bild. Es zeigt rechts und links jeweils vier Frauen verschiedener Größe und unterschiedlicher Kostümierung, die Wahlzettel in eine mittig aufgestellte mannshohe Urne werfen.

Frauen! Lernt wählen! Eine Sammlung von Losungsworten bedeutender deutscher Männer und Frauen zum Wahlrecht der deutschen Frauen.
Leipzig: Abel & Müller, [1918].

Diese Sammlung von Losungsworten erschien, um die Pflichten, die sich durch die Einführung des Frauenwahlrechts nach Ansicht der Herausgeber ergeben haben, herauszustellen und „der breiten Allgemeinheit verständlich zu machen.“ Neben berühmten Vertreterinnen der Frauenbewegung wie Hedwig Courths-Mahler (1867–1950) und Anita Augspurg (1857–1943) sind auch unbekanntere Persönlichkeiten wie Pfarrer, Oberlehrerinnen, Fabrikdirektoren und Justizräte vertreten. Die Sammlung spiegelt ein sehr unterschiedliches Frauenbild wider. So schreibt Anita Augspurg: „Soll in der Zukunft unser Staat groß, frei, lebenskräftig, der Entfaltung zu höchsten Menschheitsidealen fähig emporblühen, so muss er den Einfluss der Frau nicht nur dulden, er muss ihn suchen.“ Im Gegensatz hierzu äußert sich Victor Blütghen wie folgt: „getrost wähl‘ wie der Mann, den du liebst.“

Badische Landesbibliothek, 117 H 842
Aus Urheberrechtsgründen nicht digitalisiert.

Zu sehen ist die Anzeigenseite aus dem Badischen Beobachter vom 7. Dezember 1918 mit der Annonce des Nationalen Frauendienstes zum Vortrag von Marianne Weber zum Frauenwahlrecht.

Badischer Beobachter vom 7.12.1918, Nr. 569, Mittagsblatt, S. 4.

Marianne Weber (1870–1954), Frau des Soziologen Max Weber, war die erste Rednerin im badischen Parlament in Karlsruhe nach Einführung des Frauenwahlrechts im Jahr 1918. Damit war sie auch die erste Rednerin in einem deutschen Parlament überhaupt. Vom 1. Januar 1919 bis zum 15. Oktober 1919 war sie Mitglied der badischen Nationalversammlung. Dort setzte sie sich in drei Sitzungen für frauenrelevante Angelegenheiten ein, indem sie an die Rolle der Frauen bei der Gestaltung und dem Wiederaufbau des Staates erinnerte, für die Anerkennung von Frauen als volle Gemeindebürger und die Zulassung von Frauen in alle öffentlichen Ämter sowie für die Gleichheit vor dem Gesetz warb. Im Badischen Beobachter annoncierte der Nationale Frauendienst einen öffentlichen Vortrag von Marianne Weber zum Frauenwahlrecht, der die Frauen über dieses Recht aufklären sollte.

Badische Landesbibliothek, Ze 8
zum Digitalisat

© Badische Landesbibliothek 2018.

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