Foto- und Filmaufnahmen

Wir freuen uns über Ihr Interesse an Foto- oder Filmaufnahmen in der Badischen Landesbibliothek. Aufnahmen im Gebäude sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Bibliotheksdirektion möglich. Damit wir Ihre Arbeit bestmöglich unterstützen und für einen reibungslosen Ablauf sorgen können, bitten wir Sie, uns Ihren Antrag auf Erteilung einer Fotografiergenehmigung vorab so früh wie möglich unterschrieben zuzuschicken. Das hilft uns, rechtliche Fragen, die im Zusammenhang mit Ihrem Besuch bei uns stehen, für beide Seiten verbindlich zu klären. Für Terminvereinbarung und -organisation werden wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Die Genehmigung gilt nur für den im Antrag genannten Zweck und zu den im Antrag genannten Bedingungen, insbesondere hinsichtlich der Persönlichkeitsrechte Dritter. Sie dürfen das während der Aufnahmearbeiten erstellte Material ausschließlich im Zusammenhang mit dem genehmigten Projekt nutzen. Eine Veröffentlichung Ihrer Aufnahmen bedarf einer gesonderten Genehmigung durch die Badische Landesbibliothek.

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