Anmeldung

Für einige Services der Badischen Landesbibliothek, wie z.B. 

ist die Anmeldung und anschließende Zulassung zur Benutzung erforderlich.

Die Benutzung der in den Räumen der Landesbibliothek frei aufgestellten Bestände und die Recherche im Katalog plus erfordern keine Anmeldung.

Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Benutzungsordnung der Badischen Landesbibliothek an. Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise.
 

Zu sehen ist die frontale Sicht auf die Servicetheke der Badischen Landesbibliothek.

Serviceschalter im Foyer

Anmeldung von Personen

Sie möchten als Einzelperson die Dienstleistungen der Badischen Landesbibliothek nutzen? In diesem Fall melden Sie sich als natürliche Person, d.h. als Träger von Rechten und Pflichten, an der Badischen Landesbibliothek an. 

Voraussetzung für die Zulassung zur Benutzung der Badischen Landesbibliothek ist, dass Sie entweder in Baden-Württemberg oder der angrenzenden Pfalz oder dem angrenzenden Elsass

  • wohnhaft sind oder
  • an einer Hochschule immatrikuliert sind oder
  • Schüler an einer Schule sind oder
  • eine Berufsausbildung absolvieren.

Personen, auf die keine der genannten Voraussetzungen zutrifft, können ebenfalls zugelassen werden, gegebenenfalls mit Auflagen. Bitte treten Sie diesbezüglich vorab mit uns in Kontakt.

Zur Nutzung der Badischen Landesbibliothek stehen die folgenden Varianten zur Auswahl: 

  • Vor-Ort-Nutzung inklusive Online-Nutzung
    (Nutzung der Vor-Ort-Services (z.B. Ausleihe gedruckter Medien) und ortsunabhängige Nutzung digitaler Medien (z.B. E-Books))
  • Nur Online-Nutzung
    (ausschließliche ortsunabhängige Nutzung digitaler Medien (z.B. E-Books))

Vor-Ort-Nutzung inklusive Online-Nutzung

Bitte melden Sie sich zunächst online an. Beachten Sie, dass gegebenenfalls eine Benutzungsgebühr anfällt.
Direkt nach der Online-Anmeldung können Sie bis zu fünf Medien bestellen bzw. vormerken. Alle weiteren Services werden erst bei Abholung des Bibliotheksausweises freigeschaltet. 

Nach Ihrer Online-Anmeldung haben Sie vier Wochen Zeit, zur Abholung Ihres Bibliotheksausweises und somit zur Zulassung zur Benutzung der Badischen Landesbibliothek zum Anmeldeschalter des Servicezentrums zu kommen.
Zur Abholung erforderlich ist Ihr gültiger Personalausweises bzw. Aufenthaltstitel. Bei Vorlage Ihres gültigen Reisepasses benötigen wir als amtlichen Adressnachweis außerdem Ihre aktuelle Meldebestätigung. Andere Dokumente können nicht akzeptiert werden.
Außerdem benötigen wir gegebenenfalls aktuelle Unterlagen für die Ermäßigung oder die Befreiung von der Benutzungsgebühr.

Minderjährige sind grundsätzlich von der Benutzungsgebühr befreit, bringen zur Zulassung zur Benutzung aber zusätzlich das folgende, von einem oder einer Erziehungsberechtigten unterschriebene Formular mit: Einverständnis- und Garantieerklärung eines Erziehungsberechtigten.

Nach der Zulassung zur Benutzung erhalten Sie Ihren Bibliotheksausweis , mit dem Ihnen sowohl unsere Services vor Ort in Karlsruhe, als auch die ortsunabhängige Nutzung eines Großteils unserer elektronischen Angebote zur Verfügung stehen.

Studierende folgender Hochschulen können ihren Studierendenausweis als Bibliotheksausweis freischalten lassen:

  • KIT Karlsruhe
  • Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft
  • Pädagogische Hochschule Karlsruhe
  • Duale Hochschule Karlsruhe

Ausweise der Stadtbibliothek Karlsruhe können ebenfalls für die Nutzung der Badischen Landesbibliothek freigeschaltet werden. Gegebenenfalls sind Benutzungsgebühren gemäß der Bibliotheksgebührenverordnung für die Badische Landesbibliothek zu entrichten.

Die Weitergabe Ihres Bibliotheksausweises an Dritte ist nicht gestattet. Bitte teilen Sie uns Namens- bzw. Adressänderungen zeitnah mit. Melden Sie einen Ausweisverlust unverzüglich, damit wir Ihr Konto sperren können. So verhindern Sie, dass Ihr Ausweis unrechtmäßig genutzt wird und wir Sie für entstehende Schäden haftbar machen.

Kontakt:
Servicezentrum
T +49 721 175-2221
service@blb-karlsruhe.de

 

Nur Online-Nutzung

Ausschließlich volljährige Personen haben die Möglichkeit, sich in wenigen Schritten nur zur ortsunabhängigen Nutzung unserer elektronischen Angebote online anzumelden
Ihr persönliches Erscheinen in der Badischen Landesbibliothek ist hierfür nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie jedoch, dass aus lizenz- bzw. urheberrechtlichen Gründen einige digitale Medien nur in unseren Räumlichkeiten vor Ort in Karlsruhe genutzt werden können.

Die Weitergabe Ihrer Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet. Bitte teilen Sie uns Namens- bzw. Adressänderungen zeitnah mit. Melden Sie den Verlust bzw. Diebstahl Ihrer Zugangsdaten unverzüglich, damit wir Ihr Bibliothekskonto sperren können. So verhindern Sie, dass Ihre Daten unrechtmäßig genutzt werden und wir Sie für daraus resultierende Konsequenzen haftbar machen.

Kontakt:
Servicezentrum
T +49 721 175-2221
service@blb-karlsruhe.de

 

Anmeldung von Institutionen

Sie möchten als Institution die Dienstleistungen der Badischen Landesbibliothek nutzen? In diesem Fall melden Sie sich als juristische Person an der Badischen Landesbibliothek an. Zugelassen werden Bibliotheken von Behörden, Instituten, Anstalten, Firmen und Verbänden, die in Baden-Württemberg ihren Sitz haben.
Bitte beantragen Sie ein Konto für eine Institution mit diesem Anmeldeformular. Eine Online-Anmeldung ist für Institutionen leider nicht möglich.

Für die Kontoführung ist ein Verantwortlicher zu benennen, der zugleich unser Ansprechpartner innerhalb Ihrer Institution ist. Er kann eine andere Person berechtigen, den Bibliotheksausweis abzuholen. Diese bringt ihren Personalausweis/Reisepass zur Anmeldung mit.
Bitte beachten Sie, dass aus lizenzrechtlichen Gründen unsere digitalen Medien mit einem Bibliotheksausweis für Institutionen nur in unseren Räumlichkeiten vor Ort in Karlsruhe genutzt werden können.

 

Benutzungsgebühr

Für die Nutzung der Badischen Landesbibliothek wird nach der Bibliotheksgebührenverordnung des Landes Baden-Württemberg eine Benutzungsgebühr erhoben. Diese beträgt:

  • für volljährige Personen sowie für juristische Personen 30,00 EUR für einen Jahresausweis bzw. 8,00 EUR für einen Dreimonatsausweis.
  • für Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstgesetzes, Empfänger von Leistungen der Grundsicherung nach dem Zweiten oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt) 15,00 EUR für einen Jahresausweis. Ein entsprechender aktueller Nachweis ist erforderlich.

Die Gebühr wird bei der Zulassung zur Benutzung bzw. bei der Verlängerung der Gültigkeit des Benutzerkontos fällig. Teilzahlungen und Rückerstattungen sind nicht möglich.

Von der Benutzungsgebühr befreit sind:

  • Minderjährige ab 14 Jahren
  • Schüler, Auszubildende, Studierende und Referendare mit entsprechendem aktuellem Nachweis
  • An Institutionen des Landes Baden-Württemberg beschäftigte Personen, die die Badische Landesbibliothek zu dienstlichen Zwecken nutzen. Der dienstliche Bedarf ist schriftlich durch die Amts- bzw. Behördenleitung im Antrag auf die Befreiung von der Benutzungsgebühr zu bestätigen. Dieser Nachweis ist bei der Zulassung zur Benutzung bzw. der Verlängerung des Benutzerkontos vorzulegen.
  • Öffentliche Bibliotheken in Baden-Württemberg, die dem regionalen Leihverkehr angeschlossen sind, und Institutionen des Landes Baden-Württemberg, welche die Bibliothek für dienstliche Zwecke nutzen.
 

Verlängerung der Geltungsdauer

Die Geltungsdauer Ihres Benutzerkontos beträgt in der Regel ein Jahr, bei gebührenpflichtigen Ausweisen kann auch eine Geltungsdauer von drei Monaten gewählt werden. 
An den Ablauf der Geltungsdauer werden Sie automatisch per E-Mail erinnert, sofern Sie in Ihrem Benutzerkonto Ihre E-Mail-Adresse hinterlegt haben.  

Für die Verlängerung der Geltungsdauer Ihres Benutzerkontos benötigen wir Ihren amtlichen Identitätsnachweis (Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass in Kombination mit einer amtlichen Meldebescheinigung).
Die Verlängerung kann nur erfolgen, wenn keine Gebühren zur Zahlung offen sind.
Haben sich die Voraussetzungen für eine Gebührenermäßigung bzw. -befreiung zum Verlängerungszeitpunkt verändert, wird die Gebühr auf Grund der neuen Sachlage festgesetzt. 
Haben Sie Anspruch auf fortgesetzte Gebührenermäßigung bzw. -befreiung, legen Sie bitte die entsprechenden aktuellen Dokumente vor. 
Die neue Gültigkeitsfrist beginnt mit Ablauf des bisherigen Gültigkeitsdatums.

Die Gültigkeitsverlängerung ist frühestens vier Wochen vor Ablaufdatum möglich.