Von der Restauration bis zur Weimarer Republik: Die Badischen Landtagsprotokolle
Abb. 1: Die Badischen Landtagsprotokolle im Lesesaal der Badischen Landesbibliothek. Quelle: BLB.
Michael Fischer, 23.6.2026
DOI: https://doi.org/10.58019/XQ94-MM44
Liberale Oppositionelle und Minister der großherzoglichen Regierung, Nationalliberale, Zentrumspolitiker und Sozialdemokraten stritten im badischen Parlament über die politischen Fragen ihrer Zeit. Ihre Debatten sind in den Badischen Landtagsprotokollen überliefert.
Die Verfassung des Großherzogtums
Seit dem 22. August 1818 besaß Baden eine Verfassung, die das Großherzogtum in eine konstitutionelle Monarchie verwandelt hatte. Damit ‚schenkte‘ Großherzog Karl von Baden seiner Bevölkerung eine Verfassung. Die Schaffung einer „nationalen“ Identität für sein junges Großherzogtum war dabei ein zentrales Motiv des Großherzogs gewesen.
Der Staatswissenschaftler und liberale Politiker Karl von Rotteck fasste diesen Umstand wie folgt zusammen:
„[Die Bürger] sind jetzt nicht mehr Baden-Badener, Durlacher, Breisgauer, Pfälzer oder Fürstenberger, sondern das Volk von Baden, vom Odenwald bis zum Bodensee, fest aneinander geschlossen, die Glieder eines lebendigen Leibes, von einem Gesamtwillen bewegt, von einem Geiste beseelt.“
Abb. 2: Titelblatt der Verfassung von 1818, gedruckt bei C.F. Müller 1819. Quelle: BLB.
Im deutschen und auch im europäischen Vergleich war die Verfassung von 1818 sehr progressiv – vor allem wegen der darin fixierten Grundrechte und dem fortschrittlichen Wahlrecht. Als parlamentarisches Element war ein Zweikammer-Modell vorgesehen, bestehend aus einer Ersten Kammer, deren Mitglieder sich aus dem badischen Adel, Vertretern der Kirchen und der Landesinstitutionen zusammensetzte. Vorbild dürfte dabei das britische House of Lords gewesen sein. Die Zweite Kammer war als gewählte Volksvertretung gemäß dem Grundsatz no taxation without representation konzipiert und fungierte als Sachwalter der besitzenden und gebildeten Elite.
Die beiden Kammern sollten vor allem in Finanzfragen mitbestimmen – sprich: sie sollten den jeweiligen Staatshaushalt genehmigen. Die Möglichkeit, jenseits von sogenannten „Motionen“, also Bitten um ein Gesetz, an der Gesetzgebung mitzuwirken, gab es für die beiden Kammern nicht. Auch war die Regierung ausschließlich dem Großherzog verantwortlich. Den in der Verfassung enthaltenen parlamentarischen Handlungsspielraum wussten die liberalen Politiker in den folgenden Jahrzehnten allerdings gut auszunutzen.
Das Wahlrecht und seine Einschränkungen
Wenngleich das Wahlrecht für die Zweiter Kammer für die damalige Zeit als sehr fortschrittlich galt, enthielt es aus heutiger Sicht massive Einschränkungen: Wie selbstverständlich galt es nur für Männer und zwar nur für solche, die bereits 25 Jahre alt und im Besitz des Ortsbürgerrechts waren. Zudem handelte es sich nicht um ein direktes Wahlrecht. Vielmehr wurden in den einzelnen Wahlbezirken jeweils Wahlmänner gewählt, die dann wiederum die Abgeordneten für die Zweite Kammer zu wählen hatten. Dies bevorzugte die lokalen Eliten, aus denen sich die Wahlmännergremien zusammensetzen. Schlussendlich war die Stimmabgabe der Wahlmänner nicht geheim. Nichtsdestotrotz konnte so ein sehr hoher Anteil der männlichen Bevölkerung an der Landespolitik partizipieren – auch und vor allem im Vergleich zu den anderen deutschen Staaten.
Sehr viel stärker eingeschränkt allerdings war die Möglichkeit, sich als Abgeordneter in die Zweite Kammer wählen zu lassen: nur ungefähr 6.500 Badener waren überhaupt wählbar – unter anderem musste ein Abgeordneter „in dem Grund-, Häuser- und Gewerbssteuer-Kataster wenigstens mit einem Capital von 10 000 Gulden eingetragen“ sein.
Im Februar 1819 fanden die ersten Wahlen zur Badischen Ständeversammlung statt, die erste Sitzung wurde am 22. April 1819 eröffnet.
Abb. 2: Die Badischen Landtagsprotokolle im Lesesaal der Badischen Landesbibliothek. Quelle: BLB.
600 Bände badischer Parlamentsgeschichte
Mit dem Beginn des Parlamentsbetriebs startete auch die systematische Dokumentation der parlamentarischen Arbeit – und zwar in Form von Protokollen.
Die Badischen Landtagsprotokolle sind der Bestandsgruppe der Parlamentaria zuzurechnen – also Dokumente aus der Arbeit eines Parlaments. Diese finden sich üblicherweise im Bestand von Parlamentsbibliotheken wie zum Beispiel der Bibliothek des Deutschen Bundestags oder der Library of Congress, die gleichzeitig die Funktion einer US-amerikanischen Nationalbibliothek besitzt. Die größte Sammlung in- und ausländischer Parlamentsschriften in Deutschland findet sich in der Staatsbibliothek zu Berlin.
Insgesamt umfassen die Protokolle der Badischen Ständeversammlung beziehungsweise des Badischen Landtags, wie das Parlament ab 1919 hieß, 600 in braunes Leder gebundene Bände und sind im Lesesaal der Badischen Landesbibliothek hinter einer Glaswand zu bestaunen. Seit 2012 sind sie auch in den Digitalen Sammlungen der BLB zu finden und im OCR-erschlossenen Volltext recherchierbar.
Druck, Aufbau und Überlieferung der Badischen Landtagsprotokolle
Zu unterscheiden sind für den Zeitraum 1819 bis 1918 die Protokolle der Ersten und der Zweiten Kammer. Erstere wurden anfangs bei der C. F. Müllerschen Hofbuchhandlung gedruckt, die Protokolle der Zweiten Kammer in der Verlagsbuchhandlung G. Braun, wobei die Verleger im Laufe der Jahre wechselten. Anfangs druckte Braun noch eine Auflage von 1.800 Exemplaren. Bereits 1835 wurden – nun von der Firma Groos – nur noch 500 Exemplare hergestellt. Spätere Auflagen lagen noch darunter.
Ein Grund für diese vergleichsweise niedrigen Auflagen dürfte darin gelegen haben, dass parlamentarische Druckschriften nicht gerade zur spannendsten Lektüre gehören, sondern – von den politischen ‚Sternstunden‘ abgesehen – vor allem den alltäglichen Ablauf parlamentarischer Arbeit dokumentieren, sprich: ziemlich langweilig sein können.
Auch der Aufbau der Protokolle ist gewöhnungsbedürftig: neben den eigentlichen Sitzungsprotokollen, die in eigenen Bänden erfasst sind, existieren noch Register- und Beilagenbände. In letzteren wurden die Sitzungsunterlagen dokumentiert, wobei die Beilagen nicht in der Chronologie der Sitzungen erschienen, sondern je nachdem, wie schnell sie in redigierter Fassung zum Druck vorlagen.
Zwischen Redemanuskript und Wirklichkeit
Die Art und Weise, wie die Reden dokumentiert wurden, beeinflusste maßgeblich den Charakter der Protokolle. Da nur Regierungsmitglieder ihre Reden von einer schriftlichen Vorlage ablesen durften, sprachen die übrigen Abgeordneten frei. Dies hatte zur Folge, dass deren Beiträge nachträglich von den Abgeordneten verschriftlicht und an die Protokollanten gegeben wurden. Anschließend durchliefen die Reden einen langwierigen Redaktionsprozess, an dessen Ende makellose Fassungen standen. Diese wurden dann – unter anderem ohne Zwischenrufe – in den Protokollen gedruckt.
Einen Eindruck davon vermittelt ein Wortgefecht vom 24. Mai 1837 zwischen den beiden liberalen Politikern Karl von Rotteck und Carl Theodor Welcker auf der einen Seite und dem badischen Außenminister und späteren Staatsminister Friedrich von Blittersdorf auf der anderen Seite. Es illustriert die tiefen Gräben zwischen liberaler Opposition und der großherzoglichen Regierung in der Zeit des Vormärz. Rotteck beschwerte sich im Parlament über die Zensurmaßnahmen der Regierung, worauf ihm Blittersdorf vorwarf, nicht auf dem Boden der Verfassung zu stehen und ein verkappter Republikaner zu sein. Dies wurde – wie der anschließende Versuch Welckers, Blittersdorf parlamentarisch zur Ordnung rufen zu lassen – von den Zeitgenossen als skandalöser und ehrabschneidender Vorgang betrachtet. Auch Blittersdorf musste sich in einem Höchstmaß der Erregung befunden haben, so soll er Welcker mit einer Papierschere bewaffnet angegangen sein, was sich im redigierten Protokoll allerdings an keiner Stelle wiederfindet.
Abb. 3: Friedrich von Blittersdorf (1792–1861), hier: 1845. Quelle: Wikipedia.
Wenn die Protokolle schweigen
1850 beschloss die Ständeversammlung, die Reden nicht mehr wörtlich, sondern nur noch in zusammengefasster Form zu veröffentlichen. Dadurch ist der Quellenwert der Protokolle für den langen Zeitraum von 1850 bis 1918 erheblich beeinträchtigt.
So findet sich beispielsweise im offiziellen Protokoll der Rede des Abgeordneten Emil Eichhorn (SPD) vom 24. Januar 1906 nur der knappe Hinweis, dass diese gehalten wurde. Dies gibt allerdings nicht die Gewichtigkeit und Intensität dieser parlamentarischen Debatte nicht wieder.
Eichhorns Redebeitrag muss im historischen Kontext verstanden werden: Zu Beginn des 20. Jahrhunderts fand in Baden eine vielfach als skandalös beurteilte Zusammenarbeit zwischen den staatstragenden Nationalliberalen und der revolutionären Sozialdemokratie gegen das erstarkende katholische Zentrum statt – die sogenannte Großblockpolitik. Diese Zusammenarbeit begann damit, dass von Regeriungsseite beziehungsweise von nationalliberalen Abgeordneten die Wahlergebnisse in einigen Wahlkreisen, in denen katholische Geistliche unzulässigerweise offen zur Wahl des Zentrums aufgerufen hatten, für ungültig erklärt wurden. Damit sollte gezielt der politische Einfluss des Zentrums zurückgedrängt werden. Die SPD unterstützte die Nationalliberalen dabei.
Der Abgeordnete Emil Eichhorn – selbst auf dem äußersten linken Flügel der badischen Sozialdemokratie zu verorten – sprach am 24. Januar 1906 zu diesen Wahlüberprüfungen und antwortete auf die Ausführungen des Zentrumsabgeordneten Johann Zehnter, der das Agieren der katholischen Geistlichen verteidigt hatte. In den Protokollen findet sich diese hitzige Debatte nicht.
Allerdings existierte im Großherzogtum mittlerweile eine rege Presselandschaft, die das parlamentarische Geschehen umfassend dokumentierte und kommentierte: Zum einen erschienen die Parlamentsreden in der Beilage des badischen Staatsanzeigers, der Karlsruher Zeitung, so auch Eichhorns Rede vom 24. Januar 1906. Zum anderen differenzierte sich das Zeitungswesen im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts immer mehr aus, so dass über die parlamentarischen Debatten in den verschiedenen Zeitungen intensiv berichtet wurde – immer gemäß dem Standpunkt der jeweiligen Zeitung parteilich gefärbt. Über die Eichhorn-Rede wurde zum Beispiel sowohl im katholischen Badischen Beobachter als auch im sozialdemokratischen Volksfreund berichtet – freilich mit sehr unterschiedlicher Bewertung.
Von der Ständeversammlung zum Landtag
Mit dem Ende der Monarchie wurde die Badische Ständeversammlung 1919 zum Badischen Landtag mit nunmehr einer statt wie bisher zwei Kammern. Das Wahlrecht wurde umfassend demokratisiert – unter anderem durften seit 1919 auch Frauen wählen und gewählt werden. Auch die Protokollierung glich sich mehr und mehr den heutigen Standards an. Die Reden wurden nun im stenografierten Wortlaut veröffentlicht – nun auch mitsamt den erfolgten Zwischenrufen.
Abb. 4: Maria Rigel (1869–1937). Quelle: Wikipedia.
Einen guten Eindruck von der Lebhaftigkeit der parlamentarischen Debatte in der Zeit der Weimarer Republik gibt die Rede von der Zentrumsabgeordneten Maria Rigel vom 9. Dezember 1932. Darin warb Rigel für die Zustimmung des Landtags zum Staatskirchenvertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Baden, dem sogenannten Badischen Konkordat. Das Verhältnis von Kirche und Staat war seit den Kulturkämpfen des 19. Jahrhunderts der große Zankapfel in der badischen Politik. Und die beiden Parteien, die die zentralen Stützen der badischen Demokratie waren und seit 1919 gemeinsam regierten – die Sozialdemokratie und das katholische Zentrum – waren in dieser Frage heillos zerstritten. In der Auseinandersetzung um das Konkordat verließ die SPD sogar – wenige Monate vor der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten – im November 1932 die badische Regierung.
Die Debatte um das Badische Konkordat war die letzte große politische Auseinandersetzung, die in den Badischen Landtagsprotokollen dokumentiert ist: nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten wurde der Landtag erst illegitm zugunsten der NSDAP umgebildet und dann am 14. Oktober 1933 endgültig aufgelöst. Die parlamentarischen Debatten zwischen 1819 und 1933 spiegeln die zentralen Konflikte ihrer jeweiligen Zeit wider und machen die Badischen Landtagsprotokolle zu einer herausragenden Quelle für die politische Geschichte Badens.
Literatur
- Ludger Syré: Die Protokolle des Badischen Landtags in digitaler Form : der Beitrag der Badischen Landesbibliothek zum Landesjubiläum, in: Badische Heimat 93, S. 272–284