Wahlen und Wahlkämpfe in Baden: Von der Verfassung von 1818 bis zum Ende des Großherzogtums

Schwarz-weiße Innenansicht eines historischen Versammlungssaals mit hohen Fenstern, Säulen und mehreren Personen an Tischen und auf einer erhöhten Galerie.

Abb. 1: Der Karlsruher Ständesaal mit überfüllten Tribünen (1845, zeitgenössische Darstellung). Quelle: Wikipedia.

Hans-Peter Becht, 31.7.2026

DOI: https://doi.org/10.58019/RV3B-JE52

Wahlen können in Baden auf eine lange Geschichte zurückblicken, die mit der Verfassung von 1818 beginnt. Bei Wahlkämpfen geht es in der Regel heiß her, und der politische Gegner wird oftmals mit unlauteren Methoden bekämpft – heute wie im 19. Jahrhundert.

Rustikale Wahlkampfmethoden

So wurde beispielsweise im Wahlkampf 1847 ein bekannter Liberaler hart angegangen, wenn es in einem Pforzheimer Flugblatt hieß, dass schon die Buben auf der Gasse vom reichsten Mann der Stadt „erzählen, daß übermäßiger Geschlechtsgenuß ihm den Verstand gekostet habe, daß er in seinem Blödsinne kaum mehr sein eigenes Geschäft leiten kann.“ Auch andere liberale Protagonisten bekamen im fraglichen Flugblatt ihr Fett weg, etwa als „Hundeseele“ oder mit dem Vorwurf „vollständiger Untauglichkeit zu öffentlichen Ämtern“, gemünzt auf den langjährigen Bürgermeister. In Pforzheim wurden auch schon mal Wahlmänner, die „falsch“ gewählt hatten, von – vermutlich bezahlten – Lausbuben mit Dreck beworfen.

Eine weitere Möglichkeit war die direkte Bestechung der Wähler, zum Beispiel, indem man diese bewirtete und für ihre Stimmen bezahlte. Ein erfolgreicher Landtagskandidat in Lahr wendete dafür im Jahr 1842 insgesamt 5.000 Gulden auf. Das waren 25 Prozent mehr, als Badens Regierungschef zu dieser Zeit im ganzen Jahr verdiente – wohlgemerkt: im Jahr, nicht im Monat. Zum Vergleich: Cem Özdemir erhält heute 16.489,20 Euro im Monat, also 214.359,60 Euro im Jahr ohne 13. Monatsgehalt. Damit ließen sich die Wähler vermutlich auch heute noch zu einem ordentlichen Umtrunk einladen.

In Mannheim agierte man 1866 hingegen vergleichsweise simpel und rustikal: Die Teilnehmer einer Versammlung von politischen Gegnern wurden von bezahlten Schlägern attackiert und so die Versammlung verhindert. Es sollte eine Versammlung der sich gerade formierenden katholischen Partei werden. Die durchaus seriöse Allgemeine Zeitung stellte den Teilnehmern „ein Stückchen Faustrecht in Aussicht“; eine Anzeige im Mannheimer Journal wurde noch deutlicher: „Heute Nachmittag trifft eine Partie Schwarzwildbret zum Aushauen ein“, konnte man dort lesen. Es war wörtlich zu nehmen.

Es gab verschiedene Gründe, weshalb die badischen Wahlkämpfe so waren, wie sie waren, und der wichtigste Grund war das Wahlrecht, der zweitwichtigste das politische System.

Das Wahlrecht – Zensusbestimmungen und deren Umgehung

Beginnen wir mit den Wählern: Badens Wahlrecht galt als fortschrittlich. Die badische Verfassung von 1818 hatte lediglich für das passive Wahlrecht, nicht aber für das aktive Wahlrecht einen Zensus vorgesehen.

Das Wahlrecht war allerdings nicht direkt, das heißt, der Wähler wählte in einer sogenannten „Urwahl“ zuerst ein Wahlmännergremium, das dann wiederum den Abgeordneten wählte. Bei dieser Urwahl waren alle Staatsbürger stimmberechtigt und wählbar, die das Bürgerrecht besaßen oder ein öffentliches Amt bekleideten. Mit einem Bekenntnis zum Frauenwahlrecht erzielte ein Parlamentarier noch 1882 lediglich einen Heiterkeitserfolg. Frauen waren erst nach der Revolution von 1918/19 als Wählerinnen (und Gewählte) zugelassen. Auch das Bürgerrecht war eine hohe Hürde, ein Vermögen von 100 oder 200 Gulden war je nach Größe des Wohnortes die Voraussetzung.

Das führte dazu, dass bei den Urwahlen rund 17 Prozent der Einwohner des Landes, 35 Prozent der männlichen Bevölkerung und immerhin circa 80 Prozent der Familienoberhäupter wahlberechtigt und wählbar waren. Diese Quote änderte sich bis in die Reichsgründungszeit nicht nennenswert, trotz beträchtlicher sozialer und rechtlicher Wandlungen.

Dem großzügigen aktiven Wahlrecht stand ein außerordentlich restriktives passives Wahlrecht gegenüber. Der potentielle Parlamentarier hatte ein Steuerkapital in Höhe von 10.000 Gulden oder ein festes Einkommen in Höhe von 1.500 Gulden jährlich nachzuweisen – ein badischer Volksschullehrer verdiente im Jahr um die 300 Gulden; ferner musste der Kandidat mindestens 30 Jahre alt und evangelisch oder katholisch sein. Beziffert man die Zahl der Wählbaren um 1830 auf 6.500 – 0,5 Prozent der Gesamtbevölkerung –, wird man eher zu hoch als zu niedrig greifen. Der Zensus für das passive Wahlrecht wurde erst durch das Gesetz vom 21. Dezember 1869 beseitigt.

Wahlkreiseinteilung nach Steuerlast

Die Wahlordnung forderte „Rücksicht auf die direkte Steuerlast“ bei der Einteilung der Wahlbezirke. Das Ergebnis der Wahlbezirkseinteilung ließe jedoch selbst Donald Trump oder Charles de Gaulle erblassen, die Großmeister der Wahlkreisgeographie: Die Wahlbezirke verfügten über Steuerkapitalien zwischen 12 Millionen und über 24 Millionen Gulden, die Einwohnerzahlen lagen zwischen 11.000 und 37.000. Tatsächlich ging es um das Steuerkapital pro Kopf, wie sich leicht nachweisen lässt. Aber auch die 14 größten Städte des Landes waren privilegiert, denn sie trugen mehr zu den staatlichen Einnahmen aus direkten Steuern bei, so die zeittypische Begründung.

Tabelle mit Stadtwahlbezirken, Mandatsanzahl, Steuerkapital pro Kopf und absolut sowie Einwohnerzahl für die Jahre 1818 und 1864.

Abb. 2: Stadtwahlbezirke nach Steuerkapital und Einwohnerzahl (1818 und 1864). Quelle: Hans-Peter Becht. Zahlen nach Generallandesarchiv Karlsruhe 236/15048.

Auf diese 14 Städte entfielen knapp 35 Prozent der Sitze in der Zweiten Kammer, während ihr Anteil an der Bevölkerung noch nicht einmal 10 Prozent betrug. In den 14 Städten entfiel im Durchschnitt auf je 4.464 Einwohner ein Landtagsmandat, in den Amtwahlbezirken, also den nicht-städtischen Wahlkreisen, kam auf jeweils 22.526 Einwohner ein Abgeordneter. In den am meisten bevorteilten Städten – Lahr, Offenburg, Pforzheim und Überlingen – lag dieses Verhältnis sogar zwischen 1 zu 2.200 und 1 zu 2.800.

Auch beim Steuerkapital lagen diese 14 Städte unter dem Durchschnitt: Von den etwas über 770 Millionen Gulden Steuerkapital im Jahre 1818 entfielen noch nicht einmal 9 Prozent auf die bevorzugten Städte. Während in den Amtwahlbezirken das Steuerkapital pro Kopf durchschnittlich 763 Gulden betrug, lag es in den Städten nur bei knapp 700 Gulden.

Allein acht Städte lagen also beim Pro-Kopf-Steuerkapital unter dem Landesdurchschnitt, und zu diesen Acht gehörten alle Städte, deren wirtschaftliche Entwicklung 1818 bereits weiter fortgeschritten war. Bei den größeren Städten lässt sich aus dieser Maßzahl zwar nicht auf den relativen Wohlstand schließen, die Intentionen, die der Wahlkreiseinteilung zugrunde lagen, gewinnen jedoch klare Konturen: Die Wahlkreiseinteilung stärkte die Position der städtischen Oberschichten, vor allem der Großkaufleute und Fabrikanten. Die stärker agrarisch geprägten kleineren Städte mit eigenen Wahlkreisen waren demgegenüber ebenso benachteiligt wie die Landgebiete.

Konfession: Bevorzugung der evangelischen Bevölkerung

Im Jahre 1831 waren mehr als 67 Prozent der badischen Bevölkerung katholisch und etwas über 31 Prozent evangelisch. Von den 63 Mandaten der Zweiten Kammer entfielen jedoch 44 Prozent auf überwiegend evangelische Wahlkreise und nur 51 Prozent auf katholische. Besonders krass war dieses Missverhältnis bei den Städten: Von den 1831 insgesamt 116.171 Einwohnern der 14 bevorzugten Städte waren 53 Prozent katholisch und 44 Prozent evangelisch. Sechs der 14 Städte waren mehrheitlich evangelisch, sieben überwiegend katholisch. Von den 22 städtischen Landtagsmandaten besetzten die evangelischen Städte jedoch elf, die katholischen Städte hingegen nur acht.

Diese Praxis schließt eine – wohl durchaus erwünschte – doppelte Ungleichheit ein: Die Grenze zwischen Arm und Reich in Baden deckte sich weitgehend mit der Grenze zwischen den mehrheitlich katholisch und evangelisch bevölkerten Regionen. Noch gab es keine größeren konfessionellen Gegensätze, und die Bevorzugung der protestantischen Gebiete in der Wahlkreiseinteilung war wohl eher auf die Absicht zurückführen, die durchweg evangelischen „altbadischen“ Regionen zu stärken – im Jahre 1818 eine keineswegs völlig unlogische Überlegung.

Kurz: Der ideale badische Wähler war reich, evangelisch, Städter und natürlich ein Mann.

Geheime Wahl?

Aber die Wahlen waren nicht nur nicht allgemein und nicht gleich, am allerwenigsten waren sie geheim: Im Beisein der Wahlkommission, die sich aus örtlichen Honoratioren zusammensetzte, hatte der „Urwähler“ sein Votum in eine Liste einzutragen und musste seinen Eintrag überdies auch noch unterschreiben.

Als primären Zweck dieser öffentlichen Stimmabgabe benannte die Wahlordnung die Vermeidung ungültiger Stimmen; in der Praxis wirkte sich diese Regelung jedoch dahingehend aus, dass sehr oft Mitglieder der Wahlkommission gewählt wurden: Den örtlichen Bürgermeister etwa, der qua Amtes den Vorsitz führte, nicht zu wählen, war mancherorts sicher nicht einfach – eine hochgezogene Augenbraue des Herrn Bürgermeisters konnte genügen.

Dieser Wahlmodus hatte zur Folge, dass über Jahre und Jahrzehnte hinweg die personelle Kontinuität in den Wahlmännergremien ziemlich stark war. Gewählt wurden zu einem guten Teil immer wieder dieselben Personen, darüber hinaus saßen im Wahlmännergremium auch immer wieder die Inhaber derselben Funktionen, insbesondere Gemeinderäte und Bürgermeister.

Wie das üblicherweise beim Wahlrecht so ist: Das bestehende Wahlrecht nutzt den einen und schadet den anderen. Änderungen fielen so zwanglos in Entwicklungsabschnitte, in denen eine Partei übermächtig war oder der politische Druck zu hoch wurde. Wer kämpfte nun also gegen wen um die Wählergunst?

1819: Regierung gegen liberale Opposition

Die Kräftekonstellation war 1819 klar: Die badische Regierung vertrat den Standpunkt, trotz neuer Verfassung und Parlament sollte sich nichts ändern, der Untertan im Parlament galt ihr auch dort nur als Untertan.

Unter den Parlamentariern war indessen die Meinung zunehmend verbreitet, dass die neue Verfassung und das Parlament der Auftakt zu einer umfassenden Transformation des politischen Systems seien. Beide Seiten waren in ihren Auffassungen ziemlich konsequent. Dabei nahm es die Regierung weit weniger genau als ihre Gegner. „Was nicht verboten ist, ist erlaubt“, lautete die Parole.

In der Tat waren die badischen Regierungen der Motor der Wahlkämpfe, und nicht nur das: Sie waren es – unabsichtlich – auch, die dafür sorgten, dass in Baden vergleichsweise hochentwickelte politische Parteien entstanden. Dies begann im Januar 1823, als das Landesparlament zur großen Überraschung der Regierung gewagt hatte, einen Teil des Staatshaushaltes abzulehnen.

Sicher, das ist ärgerlich für eine Regierung, aber musste man deswegen gleich das Parlament nach Hause schicken? Das nämlich war die Reaktion, obwohl man keinen Plan hatte, wie es weitergehen sollte. Der Plan, den man schließlich zwei Jahre später ausgebrütet hatte, war dann so etwas wie der Urknall für die Parteienformierung und die Wahlkämpfe: Landtagsauflösung und Neuwahlen – letztere mit dem Ziel, die Wiederwahl der unbotmäßigen Etatgegner um jeden Preis zu verhindern.

Die Revolution von 1830 und Leopold I.

An dieser Stelle sei einem Literatur-Nobelpreisträger das Wort erteilt, auch wenn Bob Dylan nicht Baden meinte, als er The Times they are a changin‘ textete. Sonst hätte er von der Revolution in Frankreich im Jahre 1830 singen müssen und von einem badischen Monarchen, dem die Revolutionsangst in die Glieder gefahren war – nicht zum letzten Mal übrigens, und wenigstens einmal nicht grundlos.

Der Monarch war neu, Leopold hieß er, und er war der erste aus einer Nebenehe von Großherzog Karl Friedrich. Er besaß zwar etwas mehr politische Intelligenz als seine beiden Vorgänger Ludwig und Karl, das besagte aber nicht viel. Irrigerweise hielt man Leopold für liberal, auch von seinem leitenden Minister Ludwig Georg Winter glaubte man das. Winter war lediglich deutlich intelligenter und trickreicher als seine Vorgänger, liberal war er aber ganz und gar nicht. Immerhin war er sich der Bedeutung der öffentlichen Meinung bewusst und inszenierte den neuen Monarchen zielstrebig als „Bürgerfreund“, was er allerdings ganz sicher nicht war.

Das Ergebnis der Rechnung von Winters Vorgängern war so katastrophal schlecht, wie es nur sein konnte, denn sie hatten das Gegenteil von dem erreicht, was sie erreichen wollten. Rund um die aus dem Landtag vertriebenen Etatgegner von 1823 hatte sich zwischenzeitlich eine vernetzte Gruppe gebildet, die aus gelehrigen Schülern bestand, denn sie perfektionierten die plumpen Wahlkampfmethoden der Regierung und waren auch bestens vorbereitet.

Das sollte ihnen eine Eigenheit des ursprünglichen Wahlrechtes erheblich erleichtern: Die Verfassungsänderung der Regierung Berstett/Berckheim hatte unter anderem das Wahlrecht dergestalt geändert, dass künftig stets alle 63 Abgeordneten neu gewählt werden sollten und nicht nur wie davor alle zwei Jahre ein Viertel. Die Grundidee war gewesen, Opponenten der Regierung bei Neuwahlen gezielt bekämpfen und ihre Wiederwahl verhindern zu können.

Wahlkampfzentrale in einem Mannheimer Wohnzimmer

Die Verfassungsänderung wurde 1831 wieder rückgängig gemacht. Fortan fanden alle zwei Jahre erneut 15 oder 16 Neuwahlen statt – ein Umstand von erheblicher politischer Bedeutung. Da diese Wahlen zudem nicht alle am selben Tag abgehalten wurden, blieb ihre Zahl überschaubar, sodass sich der oppositionelle Wahlkampf effektiv koordinieren ließ.

Die Wahlkampfkoordination der liberalen Opposition lag in den Händen Adam von Itzsteins. In seinem Mannheimer Wohnzimmer liefen die organisatorischen Fäden zusammen. Itzstein sorgte dafür, dass trotz der massiven Agitation von Regierungsseite sämtliche führenden Oppositionellen erneut in die Kammer einzogen. Nicht ohne Grund bezeichnete Metternich ihn als den gefährlichsten Mann der badischen Opposition. Zudem ging es ja nur um 30 bis 50 Wahlmänner, bei denen man an einem gut geplanten Wochenende Überzeugungsarbeit leisten konnte. Das Netzwerk rund um das Mannheimer Wohnzimmer mag anfangs aus 50 bis 80 Personen bestanden haben, aber es wuchs zunächst kontinuierlich, dann rasant.

Wie erfolgreich das war, zeigte sich in der Revolution von 1848/49, genauer im Jahr 1849, als der radikalere Teil dieser Netzwerke in wenigen Wochen Volksvereine aus dem Boden stampfte, die zwar nicht flächendeckend waren, aber doch die Szenerie beherrschten. Bei den Wahlen zur Konstituierenden Landesversammlung, dem Revolutionsparlament, waren 100-Prozent-Ergebnisse keine Seltenheit, Gegner der Revolution stellten sich zumeist erst gar nicht zur Wahl.

Dem auf die Revolution folgenden Zeitabschnitt wurde völlig zu Unrecht das Etikett „Reaktionszeit“ angehängt. Sicher: Die Presse wurde strikt überwacht und wagte nur selten aufzumucken. Aber es gab auch keine Renaissance des verfassungsfeindlichen Kurses, den die badischen Regierungen bis 1846 mit unterschiedlichen Methoden gesteuert hatten, im Gegenteil: Die Regierung griff ab 1854 kaum noch in die Wahlen ein, und sofort erreichte der Anteil umstrittener Wahlen wieder das Niveau, das auch vor 1848/49 außerhalb der Zeiten ausgesprochener Wahlschlachten üblich war.

Der einzige – und entscheidende – Unterschied war der, dass die Kandidaturen nicht mehr in einem Mannheimer Wohnzimmer oder in Karlsruher Ministerien festgelegt wurden; die Fundamentalpolitisierung der Gemeinden und Bezirke in den 1840er Jahren hatte einen Stand erreicht, der sich nicht mehr rückgängig machen ließ. Über Kandidaturen entschieden nun lokale Interessenträger.

Die Revolution von 1848/49 als politisches Scharnier

Die Revolution von 1848/49 muss daher nicht als gescheitertes Ende einer Entwicklung bezeichnet werden, sondern als eine Art Scharnier: Im nachrevolutionären Jahrzehnt lernten eigentlich alle Beteiligten ihre Lektion, vor allem die badischen Regierungen, was auch daran lag, dass die alte reaktionäre Garde schon vor der Revolution weggefegt worden war.

Die neue Generation, die nun die Regierungen besetzte, stand dem Liberalismus keineswegs fern und hing auch nicht mehr der Erinnerung an obrigkeitsstaatliche Verhältnisse nach. Die meisten hatten die Heidelberger Universität durchlaufen und dort zu Füßen liberaler Professoren gesessen. Die Verfassung war für sie eine Gegebenheit und stand nicht zur Disposition, und das schloss durchaus auch den vielzitierten „Geist“ der Verfassung ein.

Friedrich von Wechmar beispielsweise, seit 1851 Chef des Justiz- und ab 1853 auch des Innenministeriums, galt zwar dem berühmten Robert von Mohl als der „stupideste aller Minister“, und Wechmar war fraglos auch nicht mehr als ein politisch mäßig talentierter Bürokrat, aber doch weit davon entfernt, ein Reaktionär vom Schlage seiner Vorgänger zu sein. So hatte man jahrzehntelang darüber gestritten, ob das Parlament lediglich die Steuern zu genehmigen hatte oder auch die Ausgaben kontrollieren durfte. Diese parlamentarische Ausgabenkontrolle war mit einem Mal kein Streitpunkt mehr, die Regierung gewährte sie fortan stillschweigend, da sie dem „Geist“ der Verfassung entsprach. Beide Seiten hatten ihre Lektion gelernt.

Friedrich I. und der liberale Kurswechsel

Dass in den 1850er Jahren Badens politisches System tatsächlich so funktionierte, wie es die Verfassungsväter ursprünglich geplant hatten, hatte aber noch einen anderen Grund, denn die Regierungsmitglieder hatten ab 1850 einen neuen Chef: Kronprinz Friedrich, später als Friedrich I. badischer Großherzog, übernahm bereits ab 1850 den Großteil der Regierungsgeschäfte; sein älterer Bruder war geisteskrank. 1852 wurde Friedrich nach Leopolds Tod Prinzregent, formal galt sein älterer Bruder bis 1856 als Großherzog. Unter den badischen Monarchen des 19. Jahrhunderts war Friedrich I. zweifellos der bei weitem klügste Kopf.

Der Regentenwechsel des Jahres 1852 war der mit Abstand folgenreichste, den das Großherzogtum Baden in den gut 110 Jahren seines Bestehens erlebte. Friedrich I. war der erste badische Monarch, der seine Position an der Spitze des Staates wirklich ausfüllte, und das strikt in verfassungsgemäßem Sinne.

Die Signale, die der Prinzregent hinsichtlich des neuen Kurses aussandte, waren eindeutig: Zu seinen ersten politischen Maßnahmen gehörte die Beseitigung des Intrigantenzirkels, der seinen Vater umgeben hatte. An die Stelle dieser Kamarilla traten neue, durchweg liberale Berater.

Von nun an stand erstmals ein politischer und politisch denkender Mensch an der Spitze des badischen Staates. Prinzregent Friedrich füllte schon bald das Machtvakuum aus, unter dem die badische Politik jahrzehntelang gelitten hatte, brach mit der zögerlichen Politik seiner Vorgänger und bezog auch dann eindeutig Stellung, wenn es um politische Inhalte ging; auch die Zeit der wolkig-unbestimmten Thronreden zur Eröffnung der Landtage war vorbei – für die Öffentlichkeit wohl das am deutlichsten erkennbare Zeichen für den politischen Wandel.

Prinzregent Friedrich machte auch kein Hehl daraus, dass er zwar für liberale Anschauungen offen war, ohne indessen selbst in parteipolitischem Sinne ein Liberaler zu sein; die Freikonservative Partei, für die Friedrichs jüngerer Bruder Wilhelm später sechs Jahre im Reichstag saß, wäre wohl eher geeignet gewesen, ihm eine parteipolitische Heimat zu bieten, wenn er eine solche gesucht hätte.

Gleichwohl teilte der Regent zahlreiche liberale Grundanschauungen, vor allem aber galt ihm die bürgerlich-liberale Bewegung nicht als Schreckgespenst, dessen Ziele grundsätzlich im Widerspruch zum monarchischen Staat standen und deren Bestrebungen mit gleich welchen Mitteln abgewehrt werden müssten.

Kurz: Der badische Liberalismus beschritt ab 1852 den Weg hin zur Staatsdoktrin, er würde sieben Jahre brauchen, um auch nach außen hin nachgerade zur Staatsräson zu werden. Badens Geschichte ab 1859 hat der unvergessene Lothar Gall unter dem Titel Der Liberalismus als regierende Partei in einem voluminösen Buch detailliert erörtert.

Tabelle mit Stadtwahlbezirken, Mandatsanzahl, Steuerkapital pro Kopf und absolut sowie Einwohnerzahlen für 1818 und 1864.

Abb. 8: Fraktionsstärken in der badischen Zweiten Kammer, 1850–1870 (jeweils bei Landtagsbeginn; die in Klammern gesetzten Fraktionsstärken geben den Stand bei Ende der Session an). Quelle: Hans-Peter Becht.

1859: Der Liberalismus wird zur Staatsräson

Wenn wir einen Blick auf die Fraktionsstärken in der badischen Kammer werfen, so sehen wir schnell, dass der Kurswechsel eigentlich keiner war, obgleich er einer Revolution gleichkam. Eine liberale Mehrheit gab es auch schon vorher, nach den Wahlen von 1859 war sie nur noch stärker geworden. Revolutionär neu war an der Wende von 1859 aber, dass zum ersten Mal eine Regierung amtierte, die sich auf das Parlament stützte und nicht nur auf das Vertrauen des Monarchen.

Allerdings fehlte nach heutigem Verständnis vor allem eins: nämliche eine Opposition. 1867 saßen gerade drei Nicht-Liberale im badischen Landtag einer erdrückenden Majorität von 60 Liberalen gegenüber, 1869 waren es sechs.

Tatsächlich war diese gewaltige Majorität eine krude Mischung: Die echten, dezidierten Liberalen, darunter sogar Zivilkommissäre der Revolutionszeit, fanden sich 1865 in der Fortschrittspartei zusammen, der Rest der liberalen Fraktion rekrutierte sich aus ehemaligen Konservativen und Reaktionären sowie zum größten Teil aus Opportunisten, die sich dem herrschenden Trend angepasst hatten. Entsprechend klein war die programmatische Basis der Partei (die noch keine war), und die liberalen Führer gaben sich alle Mühe, umfassendere programmatische Festlegungen zu verhindern.

Einig war man sich immerhin, dass der Reformstau der vergangenen Jahrzehnte abgearbeitet werden müsse – etwa Gewerbegesetzgebung, Freizügigkeit, Verwaltungs-, Bildungs- und Justizreformen; der Landtag erhielt das Initiativrecht, die Bindung des aktiven Wahlrechtes an das Bürgerrecht fiel ebenso weg wie die Zensusbestimmungen für das passive Wahlrecht.

Einig war sich die liberale Fraktion aber in einem weiteren Punkt, der die badische Politik jahrzehntelang prägen sollte: In der Abwehr katholischer Machtansprüche und in der rigiden Trennung von Staat und Kirche, also bei einem absolut klassischen liberalen Thema. Das Stichwort „Kulturkampf“ verbindet man primär mit Bismarck und dem Deutschen Reich, tatsächlich aber war Baden das Exerzierfeld für den späteren Kulturkampf im Reich. Von der katholischen Seite stammte übrigens auch der Begriff „liberales Musterland“, der heute allerdings seinen Charakter als Schimpfwort weitestgehend verloren hat.

Vom liberalen Sammelbecken zur Parteienkonkurrenz

Die insgesamt dürftige programmatische Grundlage des badischen Liberalismus führte bereits 1865 dazu, dass sich eine linksliberale Gruppe abspaltete, die sogenannte „Fortschrittspartei“, die sich allerdings wegen ihrer Uneinigkeit in der Frage, ob eine deutsche Einigung kleindeutsch oder großdeutsch, also unter Einschluss Österreichs, stattfinden sollte, nach dem Krieg von 1866 rasch auflöste. Trotzdem war diese Abspaltung der Anfang vom Ende der erdrückenden Mehrheit eines liberalen Sammelbeckens.

Dass die katholische und antiliberale Oppositionsbewegung innerhalb kurzer Zeit erheblich stärker geworden war und dass die Kampfmaßnahmen ihr Anwachsen eher begünstigt als behindert hatten, verdeutlichten spätestens die Wahlen zum Zollparlament im Jahre 1868, bei denen das direkte Mehrheitswahlrecht galt. Der Wahlerfolg der Opposition war eine politische Sensation: Ultramontane und Konservative konnten annähernd die Hälfte der abgegebenen Stimmen für sich verbuchen und stellten nach den Stichwahlen sechs der 14 badischen Abgeordneten.

Verständlicherweise war die Beseitigung des indirekten Landtagswahlrechtes ein zentrales Ziel der gesamten Opposition und vor allem des politischen Katholizismus; erst nach der Jahrhundertwende gaben die Nationalliberalen jedoch ihren Widerstand gegen eine Wahlrechtsreform auf. Als das neue Wahlgesetz im Jahre 1904 verabschiedet wurde, waren bereits elf Jahre vergangen, seit die Nationalliberale Partei ihre absolute Mehrheit auf Dauer eingebüßt hatte, die ersten Wahlen nach dem neuen Wahlrecht machten das Zentrum dann auch zur stärksten Partei im badischen Landesparlament.

Entstehung moderner Massenparteien in Baden

1869/70 traten organisierte Parteien an die Stelle der bislang maßgeblichen Personenverbände, und damit setzte sich bei den Wahlen sukzessive die „Normalität der Parteienkonkurrenz“ durch. 1869/70 formierten sich nacheinander die „Demokraten“ als linksliberale Partei, die Katholische Volkspartei und die Nationalliberale Partei; 1871/76 folgten die in Baden eher unbedeutenden Konservativen; auch und besonders im lokalen Bereich erhielten politische Konflikte damit eine ausgeprägt parteipolitische Komponente.

Ein neuer Entwicklungsabschnitt begann, und der Charakter der Wahlen und Wahlkämpfe in Baden wandelte sich zum ersten Male seit 1819 wirklich grundlegend. Dem bis dahin unangefochten dominierenden badischen Liberalismus erwuchs in Gestalt der Katholischen Volkspartei, die ab 1888 Badische Zentrumspartei hieß, eine ernsthafte Gegnerin, die sich vor allem auf den Pfarrklerus stützte; die Gemeindepfarrer wirkten vor Ort äußerst effektiv als Organisatoren der neuen Partei.

Ihr Aufstieg zur oppositionellen Sammlungsbewegung, der nach 1870 begann, sorgte dafür, dass die Wahlkämpfe zunehmend und bald schon nahezu ausschließlich von den Parteien dominiert wurden. Für welche Partei ein Kandidat ins Rennen ging, war schon um die Mitte der 1870er Jahre erheblich wichtiger als das bis dahin entscheidende persönliche Profil des Mandatsbewerbers.

Um die gleiche Zeit entstand eine weitere neue Partei: die Sozialdemokratie; in den 1870er Jahren erzielte sie erste Wahlerfolge. Das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie schränkte ab 1878 die Agitationsmöglichkeiten ein.

Sowohl das Zentrum als auch die SPD hoben die Wahlkämpfe auf ein bis dahin nicht gekanntes Level: Kein liberaler Honoratior hätte sich dazu verstiegen, massenhafte Hausbesuche bei Wählern zu machen. Der SPD fiel das nicht schwer: Die Agitatoren arbeiteten als Gasgeldeinnehmer oder Kassierer der Ortskrankenkassen und hatten so schon von Berufs wegen Hausbesuche zu machen. Angesichts des direkten Mehrheitswahlrechtes bei den Reichstagswahlen war das der Weg zum Erfolg. Parteinahe Vereinsgründungen taten ein Übriges; sozialdemokratisches Mandolinenspiel, Sport und Gesang förderten zusätzlich das Klassenbewusstsein.

Wahlaufrufe für die Zentrumspartei verkündeten Priester von der Kanzel herab, aber auch hier entstand um die Partei herum bald schon ein weites Umfeld von Vereinen; Musizieren, Singen oder Sport waren auch unter katholischen Vorzeichen möglich. Was für das Zentrum die akademisch gebildeten Priester waren, waren für die SPD die Gewerkschafter: Bestens ausgebildet, rhetorisch geschult und argumentativ überzeugend. Das bedeutete aber auch, dass sich der Wahlkampfmodus der Parteien nicht mehr auf Wahlen beschränkte, sondern geradezu permanent wurde.

Der Großblock: Liberale und SPD gegen das Zentrum

Dass Baden jedoch bis zum Ende des Ersten Weltkrieges ein „liberales Musterland“ blieb, obwohl die Zentrumspartei in dem mehrheitlich katholischen Land kontinuierlich zulegte, lag an einer ganz speziellen Konstellation: dem sogenannten „Großblock“, einem auf Initiative der Liberalen zustande gekommenen Bündnis der Liberalen mit der SPD zur Abwehr der Zentrumspartei. Der sozialdemokratische Theoretiker Eduard Bernstein hatte gefordert, dass sozialdemokratische Politik bei der Reform der bestehenden Verhältnisse anzusetzen habe; das fand bei den badischen Sozialdemokraten – anders als in der Gesamtpartei – ein starkes Echo. Der „Großblock“ und damit die Zusammenarbeit des staatstragenden nationalliberalen Bürgertums mit der revolutionären Sozialdemokratie galt den Zeitgenossen als skandalös – und das auf beiden Seiten: Auch der SPD auf Reichsebene war das pragmatische Agieren der badischen SPD ein Dorn im Auge. Jede Zustimmung galt als „Verrat“ an den revolutionären Prinzipien.

Schon am 28. Mai 1900 votierte die sozialdemokratische Kammerfraktion geschlossen für den badischen Staatshaushalt, ein heftiger Streit in der Gesamtpartei und eine scharfe Parteitagsresolution waren die Folge. Die Großblockpolitik, weitere Budgetbewilligungen 1908 und 1910 und die Kammervizepräsidentschaften zweier SPD-Politiker verschärften den Konflikt soweit, dass der Magdeburger SPD-Parteitag den badischen „Budgetbewilligern“ im Wiederholungsfalle Parteiausschlussverfahren androhte.

„Budgetbewilliger“ war im übrigen nicht das einzige Negativ-Attribut, das sich die badischen Sozialdemokraten gefallen lassen mussten, Rosa Luxemburg etwa nannte im gleichen Atemzug das Prädikat „Hofgänger“: Adolf Gecks Amt als Zweiter Vizepräsident der Zweiten Kammer brachte Einladungen bei Hofe mit sich. Die badische Sozialdemokratie schaffte es nicht, hier zu einer klaren Haltung zu finden, so dass es von allen Seiten Kritik gab.

Den Höhepunkt bildeten die Vorgänge nach dem Tode des im Lande außerordentlich beliebten Großherzogs Friedrich I. im Jahre 1907: Der an sich noch amtierende Zweite Kammervizepräsident Adolf Geck hatte sich – vorgeblich aus formalrechtlichen Gründen – geweigert, ein Beileidsschreiben des Landtagspräsidiums mitzuunterzeichnen, man warf ihm deshalb vor, eine parteischädigende Taktlosigkeit begangen zu haben. Zwei andere nahmen hingegen an den Beisetzungsfeierlichkeiten teil und wurden deshalb prompt von den norddeutschen Landesverbänden angegriffen.

Die badischen Sozialdemokraten sahen ihre Kooperationsstrategie durch politische Notwendigkeiten und Erfolge gerechtfertigt, wenn sie sich öffentlich dazu äußerten. Tatsächlich war aber wohl doch auch ein Schuss persönliche Eitelkeit im Spiel, wenngleich diese Eitelkeit gewiss nicht so weit ging, dass „das gnädige Lächeln einer bürgerlichen Ministerexzellenz wichtiger [...] [war] als der Beifall Hunderttausender klassenbewusster Proletarier.“

1919: Revolution und Neubeginn

1912 fanden die letzten Wahlen im Großherzogtum statt, während des Krieges herrschte der von Wilhelm II. verkündete Burgfriede, die Mandate wurden formlos verlängert. Aus einem Wahlrecht, das Männer bevorzugte, Reiche privilegierte, Protestanten begünstigte und Stimmen öffentlich abgeben ließ, war binnen eines Jahrhunderts ein System moderner politischer Parteien geworden. Die Wahlkämpfe waren damit nicht weniger hart geworden – aber sie waren endgültig in der modernen Politik angekommen. Mit der Nationalversammlung von 1919 wurde alles anders, sogar über das Frauenwahlrecht lachte niemand mehr. In den darauf folgenden Jahren sollte den badischen Demokraten mit dem Aufstieg der NSDAP das Lachen allerdings vollständig vergehen.