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Zigarettenbilder aus Baden-Baden

Zu erkennen ist eine Collage aus Zigarettenbildern. 

Abb. 1: Werbeseite für die Mercedes-Zigarette im Sammelalbum "Filmkünstler aus aller Welt" der A. Batschari Cigarettenfabrik G.m.b.H. Baden-Baden, 1930. Signatur: 121 F 158,R,1. - Zum Digitalisat.

Julia von Hiller, 12.10.2021

DOI: https://doi.org/10.58019/05bc-6a89

Mit Jahresbeginn 2021 wurde die Tabakwerbung in Deutschland weiter eingeschränkt. Auch Kinowerbung ist jetzt verboten, wenn der gezeigte Film für noch nicht volljähriges Publikum zugelassen ist. Ab 2022 gilt ein Werbeverbot auf Außenflächen wie Plakatwänden und Leuchtreklametafeln, zunächst für herkömmliche Zigaretten, ab 2024 auch für E-Zigaretten. Ganz verboten ist die Zigarettenwerbung aber immer noch nicht. Und in begrenztem Rahmen ist vieles anderswo längst Verbotene in Deutschland noch immer erlaubt: das Sponsoring von Veranstaltungen, das Verteilen von Gratis-Zigaretten oder das Betreiben von Flagship-Stores. Und natürlich bleiben der Zigarettenindustrie auch weiterhin alle Möglichkeiten der Produktplatzierung in Tankstellen und Supermärkten, des Gewinnspiel-Marketings und des Merchandising.

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