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Kontakt: Dr. Michael Fischer

Kooperative Bestandserhaltung

Zu sehen ist eine Fotografie der badischen Pflichtexemplare, die im Rahmen des Projekts bwLastCopies als „dauerhaft archiviert“ markiert werden konnten.

Abb. 1: Badische Pflichtexemplare, die im Rahmen des Projekts bwLastCopies als „dauerhaft archiviert“ markiert werden konnten.

Michael Fischer, 19.10.2021

DOI: https://doi.org/10.58019/xpx3-cb62

2015 veröffentlichte die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) mit ihren Bundesweiten Handlungsempfehlungen eine Übersicht über die Schäden und Gefahren für das schriftliche Kulturerbe in den deutschen Archiven und Bibliotheken. Gleichzeitig stellen diese Empfehlungen einen Wegweiser für die zu treffenden einrichtungs- und länderübergreifenden Abstimmungen aller Verantwortungsebenen zur Einleitung von Gegenmaßnahmen dar. Zur Sicherung des gedruckten Schrifttums ab 1851 empfiehlt die KEK die Pflichtexemplarbibliotheken nach heutigen territorialen Zuständigkeiten in den Ländern in Anspruch zu nehmen. (Druckschriften vor 1851 sind grundsätzlich in jedem noch vorhandenen Exemplar zu erhalten.)

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