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Herzlich willkommen im Blog der Badischen Landesbibliothek! Hier finden Sie Beiträge rund um badische Landeskunde, Geschichte und Kultur – mit einem Schwerpunkt auf Personen, Orte und Themen, die einen Bezug zur Badischen Landesbibliothek oder ihren Beständen haben.

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Kontakt: Dr. Michael Fischer

Krieg in der Ukraine

Die Buchseite zeigt inmitten einer breiten Rankenbordüre den Evangelisten Matthäus sitzend beim Schreiben seines Evangeliums.

Abb. 1: Der Evangelist Matthäus. Evangeliar von Peressopnyzja (16. Jh.) in der Wernadskyj-Nationalbibliothek in Kiew. Quelle: Wernadskyj-Nationalbibliothek.

Julia von Hiller, 26.2.2022

DOI: https://doi.org/10.58019/382c-2m18

Die Badische Landesbibliothek verurteilt den Angriff Russlands auf die Ukraine aufs Schärfste. Wir sind in Gedanken bei denen, die nun um ihr Leben fürchten und erleben müssen, dass ein völkerrechtswidriger Krieg ihr Land mit Tod und Zerstörung überzieht. Wir als Badische Landesbibliothek mit einer eigenen Kriegszerstörungsgeschichte machen darauf aufmerksam, dass bei den Angriffen des russischen Militärs auf die ukrainischen Städte auch das reiche Kulturerbe des Landes in höchstem Maß bedroht ist.

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Kooperative Bestandserhaltung

Zu sehen ist eine Fotografie der badischen Pflichtexemplare, die im Rahmen des Projekts bwLastCopies als „dauerhaft archiviert“ markiert werden konnten.

Abb. 1: Badische Pflichtexemplare, die im Rahmen des Projekts bwLastCopies als „dauerhaft archiviert“ markiert werden konnten.

Michael Fischer, 19.10.2021

DOI: https://doi.org/10.58019/xpx3-cb62

2015 veröffentlichte die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) mit ihren Bundesweiten Handlungsempfehlungen eine Übersicht über die Schäden und Gefahren für das schriftliche Kulturerbe in den deutschen Archiven und Bibliotheken. Gleichzeitig stellen diese Empfehlungen einen Wegweiser für die zu treffenden einrichtungs- und länderübergreifenden Abstimmungen aller Verantwortungsebenen zur Einleitung von Gegenmaßnahmen dar. Zur Sicherung des gedruckten Schrifttums ab 1851 empfiehlt die KEK die Pflichtexemplarbibliotheken nach heutigen territorialen Zuständigkeiten in den Ländern in Anspruch zu nehmen. (Druckschriften vor 1851 sind grundsätzlich in jedem noch vorhandenen Exemplar zu erhalten.)

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