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Abgesang auf die Plastiktüte

Abb. 1: BLB-Plastiktüte bei nassem Wetter.

Julia von Hiller, 31.12.2021

DOI: https://doi.org/10.58019/5h1v-0934

Ab morgen gilt in Deutschland ein Verbot für leichte Plastiktragetaschen, üblicherweise genannt: Plastiktüte. Im Text des Verpackungsgesetzes heißt es genau: „Letztvertreibern ist ab dem 1. Januar 2022 das Inverkehrbringen von Kunststofftragetaschen, mit oder ohne Tragegriff, mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern, die dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Waren gefüllt zu werden, verboten.“ Ein Verstoß gegen das Verbot wird als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden. Nur ultraleichte Kunststoffbeutel mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern für den Transport von losem Obst und Gemüse, Fleisch oder Wurstwaren bleiben erlaubt.

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